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In Eilenburg nahe Leipzig haben ein 34 Jahre alter Mann und eine 31-jährige Frau nach Polizeiangaben offenbar einen Hund an der Anhängerkupplung eines Wagens angebunden und hinter dem Fahrzeug hergeschleift. Nach Zeugenhinweisen entdeckten Polizisten am Mittwoch einen schwarz-weißen Hund, der an einem Auto festgebunden war und dessen Pfoten bluteten, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Zudem stellten sie eine etwa 120 Meter lange Blutspur fest. (Via)

Wenn ich sowas lese, möchte ich kotzen. Ich wünschte, es gäbe für Tierquälerei härtere Strafen. Gegen das Ehepaar wird wegen eines Vergehens gegen das Tierschutzgesetz ermittelt, was wahrscheinlich am Ende wieder mit einer kleinen Geldstrafe enden wird. Wenn man sowas einem Tier antut, kann ich mir persönlich nicht vorstellen, dass es neben den äußeren Verletzungen nicht auch psychische Schäden davonträgt.

Mich machen solche Meldungen immer extrem traurig. Das erinnert mich auch daran, dass wir mal wieder ne coole Aktion mit nem Tierheim starten sollten…


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22 KOMMENTARE

  1. Ich Frage mich ob jeder in den Kommentaren Veganer oder mindestens Vegetarier ist. Oder wo genau ist der Unterschied zwischen einem Hund der gequält wird und einem Schwein oder Huhn ?

    • 1)Ich bin Vegetarier.
      2)Auch wenn ich die Massentierhaltung nicht gut heiße, erfüllt sie zumindest theoretisch einen Sinn. Das hier erfüllt keinerlei Sinn, außer eine kranke Fantasie auszuleben.
      3)Hätte nicht gedacht, dass ich das mal wem erklären müsste…

      • Okay, also wenn in Schweineställen und Hühnerstallen Tiere getreten, geschlagen oder sonst was werden, ist das nicht so schlimm weil man sie danach isst?

        Okay! Danke das du mir das erklärt hast !

      • Wo steht dort das da jemand seine kranke Fantasie ausgelebt hat? Evtl haben die beiden das die auch nur an der Kupplung vergessen. Klar ist nur Spekulation aber das mit der Fantasie ebenfalls.

  2. Würde ich so ein Schwein erwischen, würde ich den umhauen, ihn auch an die Anhängerkupplung binden und mit dem durch die Nachbarschaft fahren!
    Danach würde ich mit einem breitem Grinsen meine Gefängnisstrafe antreten!
    Solche Arschlöcher gehören einfach nur weggesperrt!!!
    Ich habe so eine Wut in mir wenn ich sowas lese!

  3. Nach Google Maps zu urteilen, ist das Kaff nicht all zu groß. Da wird man bestimmt die schuldigen kennen! Weiter möchte ich meine Gedanken nicht ausführen!

  4. Am Ende kommen die mit ner „Sachbeschädigung“ davon…..
    Meine Frau ist direkt ins Bad verschwunden als die ich Ihr davon erzählte.

    Ekelhaft sowas!

  5. Unfassbar! Ja, leider wird es nur eine geringe Strafe geben. Der arme Hund, hoffentlich geht es ihm bald besser und er bekommt ein neues, schönes Zuhause.

  6. Am Ende wird es aber auf eine kleine Strafe von 40 Euro rauslaufen. Sachbeschädigung (Tiere sind soweit ich mich erinnere vor dem Gesetz nur ein Sachgegenstand) oder nicht Vorschriftsgemäß durchgeführte Ladungssicherung. Einfach Widerlich diese Menschen.

    • Schwachsinn. § 17 TierSchG sieht für diesen Fall ( § 17 Nr. 2 1. Alt. TierSchG ) bis zu drei Jahre Haft und außerdem ein lebenslanges Tierhaltungsverbot aus. Gerade letzteres wird regelmäßig angewandt, im Referendariat habe ich mal einen angeklagt, der seine Pferde nachweislich mit so einer Peitsche mit Stahldingern dran „gezüchtigt“ hat. Der hat 1 Jahr auf Bewährung, ne ordentliche Ladung Strafgeld und ein lebenslanges Tierhaltungsverbot auferlegt bekommen – da er Reitstunden angeboten hat, hat ihn das sicherlich am meisten getroffen, seine Existenz war zumindest laut seiner Auskunft damit vernichtet, was ich sehr gut fand. Plz aus diesem BILD Modus rauskommen „Deutsches Rechtssystem so lasch blablabla ich würde direkt alle erschiessen blablabla“.

    • Bei solchen Fällen geht es um das Tierschutzgesetz.
      Sachbeschädigung fällt schon deshalb raus, weil es ja deren Hund war, ganz unabhängig von der Diskussion, ob §303 bei Tieren komplett verdrängt wird, konsumiert ist oder wegen §90a BGB keine Anwendung findet.
      Der Fall sieht nach §17 TierSchG aus, also höchstens 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
      Die Höchststrafe werden die beiden wohl aber nicht erhalten, die gibt es idR nur, wenn das Tier gequält und getötet wird, „nur“ eins von beiden reicht da meist nicht.

      So viel zum Rechtlichen, ansonsten schließe ich mich Balnazzas Charakteranalyse an.

  7. Scheiß auf „härtere Strafen“, bei sowas wären eher Zwangstherapie oder Einweisung in die Geschlossene angebracht. Kein geistig-gesunder Mensch kommt auf so eine Idee. Ich sehe da nur zwei potenzielle Gefahren für die Gesellschaft, sonst nix.

    • Ohne diese Schweinerei relativieren zu wollen, aber spontan hat mich das an schwäbisches Liedgut erinnert:

      Auf de schwäb’sche Eisebahne / wollt amal a Bäurle fahre, / geht am Schalter, lüpft de Hut. / „Oi Bilettle, seid so gut!“
      Eine Geiß hat er sich kaufet / und dass sie ihm nit entlaufet, / bindet sie de guete Ma / hinte an de Wage na.
      „Böckli, tu nuer woidle springe, / ’s Futter werd i dir scho bringe.“ / Setzt si zu seim Weible na / und brennt’s Tabakspfeifle a.
      Auf de nächste Statione, / wo er will sei Böckle hole, / findt er nur no Kopf und Soil / an dem hintre Wagetoil.
      Do kriegt er en große Zorne, / nimmt de Kopf mitsamt dem Horne, / schmeißt en, was er schmeiße ka, / dem Konduktör an Schädel na.
      „So, du kannst de Schade zahle, / warum bist d‘ so schnell gefahre! / Du alloin bist schuld dara, / dass i d‘ Geiß verlaure ha!“

      (Übersetzung auf Anfrage!)

      Da stellt sich schon die Frage, wie geistig gesund wir Schwaben sind!

        • Das würde ich ja grundsätzlich bestätigen, aber warum zum Geier haben meine Landsleute dann einen grünen Ministerpräsidenten gewählt? Grün ist doch die Garantie für „teuer“!

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