TEILEN

Scarlett Johansson isn’t too happy about her Marvel film Black Widow being released in theaters and on Disney+ the same day. She recently filed a lawsuit against Disney, alleging that her contract was breached when the studio released Black Widow on Disney+. (via)

Scarlett Johansson hatte in ihrem 2017 abgeschlossenen Vertrag für Black Widow wohl stehen, dass ihr ein Teil der durch den Film erzielten Kinoeinnahmen zusteht. Gleichzeitig wurde ihr von Marvel wohl eine exklusive Veröffentlichung des Films in Kinos versprochen. Bei einem Erfolg im Kino hätte Scarlett Johansson durch Black Widow also enorm viel Gewinn gemacht.

Die Klage gegen Disney soll nun beweisen, dass die Filmemacher durch den zeitgleichen Release des Films in Kinos und auf Disney+ vertragsbrüchig geworden ist. Angeblich wurde die Anzahl der tatsächlichen Kinobesucher für den Film aufgrund der Veröffentlichung auf Disney+ stark verringert, was gleichzeitig auch den Gewinn der Schauspielerin reduzierte. Die Verantwortlichen von Disney haben also ihren eigenen Erfolg auf Disney+ über ihre vertraglichen Versprechungen und die Abmachungen mit ihren Schauspielern gestellt.

Wenn es in diesem Fall tatsächlich Versprechungen gab, dann halte ich diese Klage für durchaus berechtigt. Auch wenn man nicht wirklich nachweisen kann, dass die Zuschauer auf Disney+ tatsächlich in das Kino gegangen wären und es eine Gewinnreduzierung gab, so geht es hier einfach ums Prinzip und die verletzten Rechte der Schauspielerin. Weder Disney noch eine andere Firma sollte sich durch gebrochene Versprechungen und heimlich geänderte Abmachungen einen Vorteil verschaffen dürfen. Sie hätten einfach im Vorfeld auf die Pandemie reagieren und eine neue Abmachung mit Johansson treffen sollen. Dann müssten sie sich jetzt nicht mit der Klage und der negativen Publicity auseinandersetzen.

Ansonsten werden alle Schauspieler in der Zukunft vermutlich neue Klauseln in ihren Verträgen haben, die sowohl den Release im Kino als auch die Freischaltung auf Streaming-Diensten abdecken. Schließlich ist der zeitgleiche Release der Filme unter den richtigen Umständen gut für die Firmen und die Zuschauer. Meiner Meinung nach wird es die temporäre Exklusivität der Kinos selbst nach der Pandemie nicht mehr lange geben.

Johansson’s Antwalt: “It’s no secret that Disney is releasing films like Black Widow directly onto Disney+ to increase subscribers and thereby boost the company’s stock price – and that it’s hiding behind Covid-19 as a pretext to do so. But ignoring the contracts of the artists responsible for the success of its films in furtherance of this short-sighted strategy violates their rights and we look forward to proving as much in court. This will surely not be the last case where Hollywood talent stands up to Disney and makes it clear that, whatever the company may pretend, it has a legal obligation to honor its contracts.

Stellungnahme von Disney: “There is no merit whatsoever to this filing. The lawsuit is especially sad and distressing in its callous disregard for the horrific and prolonged global effects of the Covid-19 pandemic. Disney has fully complied with Ms. Johansson’s contract and furthermore, the release of Black Widow on Disney+ with Premier Access has significantly enhanced her ability to earn additional compensation on top of the $20M she has received to date.”


Anzeige

18 KOMMENTARE

  1. ich finde, sie sollte den Anteil an den 22 € Disney+ haben. Ist ja nichts anderes als Kino in dem Sinne.

    Und nur weil 4 Jahre später neue Vertriebsformen da sind, müssen die alten erfüllt werden.
    Wäre ja aus meiner Sicht kein Problem, Hey Scarlett, wir machen hier Disney+ zusätzlich, kriegst was ab.

  2. Wie hier einige, in diesem konkreten Zusammenhang, der Schauspielerin Gier und Rücksichtslosigkeit attestieren. Bitte demnächst als Satire kennzeichnen, kommt sicher nicht nur mir urkomisch vor wenn die zweite Partei ausgerechnet The Walt Disney Company heisst.

  3. Es geht hier ganz klar nicht darum, ob Johannson die eine oder andere Million mehr bekommt, sondern ganz klar darum, dass hier das Studio einseitig und trotz bestehender Verträge die Bedingungen ändert.

    Von dieser einseitigen Änderung hat nur Disney etwas, denn die sparen sich einen großen Teil der sonst fällig werdenden zusätzlichen Zahlungen und machen so noch mehr Gewinn!

    Ob die Schauspielerin vorher schon 20 Millionen als Gage bekommen hat, ist absoult nicht von Belang, auch wenn ich persönlich solche Gagen für ziemlich pervers halte im Vergleich zum Einkommen der arbeitenden Bevölkerung…

  4. Habe gerade ein Video dazu von Grace Randolf (beyond the trailer) gesehen. Die Klage könnte sogar noch interessanter werden da es hier weitere Auswirkungen auf Vergütung generell geben könnte. Beim Streaming gibt es im Gegensatz zu Ausstrahlungen im TV ja keine Residuals …

    Könnte spannend werden.

  5. Kostet der Film nicht auch Extra oder ist der im Abo enthalten? Falls ersteres zutrifft kann Sie doch daran beteiligt werden. Achja und an Corona denkt die gute ja auch nicht. Geht wie immer nur ums Geld. Was ist so toll daran immer reicher zu werden?

    • Und Disney ist ein Wohlfahrtsunternehmen? Wenn ihr versprochen wurde das sie an den Kino Einnahmen beteiligt wird, dann wird sie dafür auf einen Teil der Festvergütung verzichtet haben. Wenn man dann noch bedenkt das der Film nicht im Abo sondern nur für 22€ extra zu sehen ist, wovon sie nichts bekommt, dann ist es doch klar das sie sauer ist.

    • 1. Ja, gibts als Pay per View.
      2. Wasn blödsinn, denkste Disney isn kleines Charity Unternehmen? Die verdienen u.a. dank ihr Millionen, Schauspieler wollen halt daran beteiligt werden, oh wie schlimm. Was hat das im übrigen mit Corona zu tun? Zum einen lief er gleichzeitig in den Kinos an, wo es ging, zum anderen hätte man ihn auch ohne Probleme verschieben können. Würd dich gern mal sehen wenn man dir ne Umsatzbeteiligung verspricht und dich dann so übers Ohr haut.

  6. Ich denke, dass Du da schon das richtige Judiz hast. Es kommt auf den Vertragsinhalt an. Wenn Disney sich darin verpflichtet hat die Filma nicht parallel zu releasen oder etwas in der Art von „Disney verpflichtet sich in der Distribution die maximale Verbreitung in jedem genutzten Kanal zu gewährleisten“ stehen hat, dann wäre der Anspruch von SCLJ durchaus berechtigt, weil es sich dann um eine glasklare Vertragspflichtverletzung handeln könnte. Alternativ wäre auch eine Nebenpflichtverletzung denkbar, die es auch im amerikanischen Vertragsrecht gibt. Aber ohne den Vertrag zu kennen, können wir hier nur im Nebel stochern.

    • Ja extrem gierig das sich an den Vertrag gehalten werden soll. Wir wissen ja, Disney das kleine Charity Unternehmen hat soo wenig Geld.

    • genau gleich canceln
      was fällt der ein auf ihrer Vertrag zu pochen?
      wo kommen wir da hin?
      am besten rückwirkend überall raus schneiden !

      Unfassbar was so eine simple völlig normale Sache für Emotionen bei einigen auslöst.

  7. Auf der einen Seite wird sie nicht am Hungertuch nagen, auf der anderen Seite kann ich durchaus nachvollziehen, dass sie da nicht so amused darüber ist.
    Wer verzichtet schon gerne freiwillig auf Kohle.

  8. Bei uns kam der Film gar nicht im Kino. Die Kinokette hat ihn aufgrund der Disney+ Problematik komplett boykottiert. Wir haben uns also dazu entschlossen zu warten bis er entweder kostenlos zu streamen ist oder die blu-ray/dvd verfügbar ist anstatt wie eigentlich geplant ins Kino zu gehen.

  9. Was ich halt auch überall lese, Disney argumentiert da das die Klage ja in Zeiten der Corona-Pandemie herzlos und unmenschlich ist… So klingt halt keine Antwort die rechtlich solide überzeugend ist, sonst hätte man ja auch sagen können „Wir haben uns an die vertraglichen Regeln gehalten und mit ihr über die Veröffentlichung nachverhandelt“…

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here