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Now, the very idea of who “owns” a decklist, and who has the right to use it, has been called into question. An associate professor of physics by the name of Robert Hovden has successfully obtained a copyright for a Magic: The Gathering deck which he created and calls “Angels and Demons.” (via)

In den meisten modernen Sammelkartenspielen (digital oder real) ist es mittlerweile ganz normal, dass die erfolgreichsten Decklisten online veröffentlicht und von der Spielerschaft verbreitet werden. Auf diese Weise können sowohl Profis als auch Gelegenheitsspieler die Informationen von anderen Menschen erhalten und diese Decks auf Wunsch direkt nachbauen. Schließlich liegt das Bauen von guten Decks nicht unbedingt jedem Fan eines Kartenspiels und das Nachahmen von deutlich erfolgreicheren Spielern kann einer Person zumindest ein wenig Erfolg in dem jeweiligen Titel einbringen.

Interessanterweise wurde dieses Vorgehen der Community vor Kurzem nun allerdings von dem MTG-Spieler Robert Hovden (Associate Professor of Physics) auf den Prüfstand gestellt. Dieser Spieler hat sich nämlich eine von ihm für Magic: The Gathering aufgestellte Deckliste mit dem Namen Angels and Demons urheberrechtlich schützen lassen und ein Copyright für genau diese von ihm festgelegte Ansammlung von Karten erhalten. Der Wunsch nach einem Copyright wurde wohl genehmigt, weil ein Deck keine im Vorfeld festgelegte Abfolge von Karten darstellt und der Ersteller eines Decks bewusst beeinflusst, wie sein Stapel an Karten zusammengestellt ist. Dieser Aufbau ist das geistige Eigentum eines Spielers. Den Aussagen von Robert Hovden zufolge könnte er sein Copyright jetzt dafür nutzen, um andere Personen zumindest bei Turnieren und offiziellen Events am Verwenden seiner eigenen Deckliste zu hindern.

Auch wenn Robert Hovdens Stellungnahme erst einmal etwas bedrohlich klingt, so neigt diese in den USA lebende Person aber wohl immer mal wieder dazu die nicht unbedingt gut durchdachten Eigenschaften des Urheberrechts durch sonderbare Aktionen zu betonen. Vermutlich ist das Schützen seines MTG-Decks eine weitere Maßnahme dieser Art. Für diese Absicht spricht auf jeden Fall die Zusammenstellung von Angels and Demons. Bei dem Deck handelt es sich nämlich nur um das Deck eines Gelegenheitsspielers, welches in keinster Weise der Stärke eines kompetitiven Decks entspricht. Seine Möglichkeit zum Verbieten dieser Deckliste ist also eine leere Drohung ohne tatsächliche Auswirkungen. Wahrscheinlich wollte Hovdens damit nur die Möglichkeiten solch eines Copyrights aufzeigen und die Spieler zum Nachdenken über die Konsequenzen von urheberrechtlich geschützten Decklisten bewegen. Moderne Kartenspiele würden auf jeden Fall anders aussehen, wenn jeder Profi seine Deckliste schützt und das Kopieren von Decks verloren geht. Hoffentlich kann man solch eine lästige Situation vermeiden.


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6 KOMMENTARE

  1. Ich bin mir relativ sicher, das man sowas wie Magic Decklisten Copyrights relativ leicht mit dem „Fair Use“ Paragraphen abstreiten könnte.

    Es entsteht schliesslich dem Besitzer durch das Benutzen kein Schaden, die kreative Leistung ist nicht gerade groß (es sei denn es ist ein wirklich aussergewöhnliches Deckkonzept) und in den meisten Fällen wird man auch Non-Commercial bzw. Educational Use anwenden können

  2. Nunja, so einen Wisch vom dem Amt bedeutet nicht das man auch wirklich sein Recht als „Urheber“ einfordern kann. Bei so etwas wie einem Kartendeck fehlt wahrscheinlich die „Schöpfungshöhe“ um das rechtlich durchsetzen zu können.

    Meines wissens wird da nur Formal geprüft, ob es das Gleiche schon eingetragen ist, der Antrag korrekt eingereicht wurde und ob die Gebühr bezahlt wurde. Mehr aber auch nicht.

    • Das stimmt so auch nicht. Er kann durchaus seine Rechte als Urheber einfordern, da brauch man keine besonders kreative Leistung für. Ich erinnere mal an das berühmte Ballermann-Copyright.
      Die Frage ist jedoch was er konkret wann machen möchte und wie er das nachweisen möchte. Wenn jemand mit seinem Deck bei einem Tournier antritt könnte er höchtens eine Unterlassungsverfügung bewirken wollen. Bis dahin hat der Gegenüber aber das Deck schon lange demontiert und das Problem hat sich erledigt.
      Einzig falls nun irgendein großer Spieler genau dieses Deck in einem Livestream verwendet könnte man vielleicht eine Chance haben es diesem zu verbieten. Aber Geld sieht der Typ nie :).

    • Du kannst nicht einfach das Urheberrecht übertragen. Sonst hätten Facebook und Co ja schon lange das Urheberrecht an Millionen von Fotos und Videos. Haben Sie aber nicht, sie haben nur uneingeschränkte Nutzungsrechte.

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