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Zwei Pornoseitenbetreiber mit Sitz in Zypern haben erfolglos gegen ein Verbreitungsverbot ihrer Inhalte in Deutschland geklagt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte am Mittwoch in drei Urteilen die entsprechenden Anordnungen der Landesanstalt für Medien in Nordrhein-Westfalen. Die Vorschriften des deutschen Jugendmedienschutzstaatsvertrages seien anwendbar, auch wenn eine Internetseite vom EU-Ausland aus betrieben werde (via)

Im Juni 2020 entschied die deutsche Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), dass viele Pornoseiten wie beispielsweise Youporn oder Pornhub nicht in Deutschland zugänglich sein dürfen. Als Grund für diese Entscheidung wurde angegeben, dass diese Seiten viel zu leicht zugänglich sind und einfach nur einen simplen Hinweis auf das erlaubte Alter von Nutzern beinhalten. Dadurch würden die Seiten keine ausreichenden Maßnahmen treffen, um mögliche minderjährige Besucher abzublocken.

Als Reaktion auf diese Entscheidung sind zwei Betreiber dieser Plattformen vor Gericht bezogen. Dabei haben sich die Kläger auf das Herkunftslandprinzip der EU berufen, welches darauf basiert, dass nur das Recht des Landes relevant ist, welches den Hauptsitz eines Unternehmens beinhaltet. Laut dem Verwaltungsgericht in Düsseldorf ist in diesem Fall aber eine Ausnahme in dem Herkunftslandprinzip erlaubt, weil ein EU-Mitgliedstaat den Schutz seiner Bevölkerung sicherstellen möchte. Ab diesem Zeitpunkt gilt das regionale Jugendmedienschutzrecht.

Wenn die Betreiber das Urteil auf sich belassen und keine Beschwerde einlegen, dann müssten sie neue Systeme einbauen, die das Alter der Nutzer zuverlässig überprüfen können. Ein simples Anzeigen des Jugendschutzlabels reicht da nicht aus. Laut der KJM wäre eine Vorlage des persönlichen Ausweises eine gute Idee. Zusätzlich dazu wollte die Kommission bereits eine Netzsperre für solche Inhalte erzwingen, was bisher aber von Provider strikt abgelehnt wurde.

Ob diese Niederlage vor Gericht tatsächliche Auswirkungen auf diese Seiten haben wird, ist aktuell noch unklar. Zumindest gab es scheinbar seit Juni 2020 keine Anzeichen für Anpassungen oder weitere Einschränkungen der erlaubten Nutzer. Vermutlich wird sich in dem Bereich erst dann etwas ändern, wenn die Betreiber wirklich dazu gezwungen werden oder die Internetanbieter sich zu Netzsperren „überreden“ lassen.

Ansonsten darf die KJM meiner Meinung nach nicht mit Reaktionen rechnen. Ansonsten würden selbst Maßnahmen dieser Betreiber höchstwahrscheinlich keine Auswirkungen auf die minderjährigen Besucher dieser Pornoseiten haben. Bei der Menge dieser Inhalte im Netz und den Möglichkeiten zum Umgehen von Sparren lassen sich solche neuen Sperren oder Regeln vermutlich sehr einfach umgehen oder ignorieren.

Vielleicht sollte die Kommission für Jugendmedienschutz etwas mehr Zeit und Arbeit in Aufklärung von Minderjährigen investieren und nicht direkt auf Sperren etc. setzen. Verbote dieser Art bieten oft sehr viel Motivation für kreative Lösungen.

(via)


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12 KOMMENTARE

  1. Typische Beispiel von Gesetzen und Regeln, die von Leute erlassen werden, die von der Materie mal so überhaupt keine Ahnung haben.
    Also so gar keine, nicht mal ein bischen. Verdammt. Selbst meine Großmutter wusste mehr über das Internet als diese Typen.

  2. komisch, dass das scheinbar nur bei Pornoseiten angewendet wird.
    Bei Steam muss ich auch bloß angeben, dass ich mindestens 18 bin.

    Außerdem: immer wieder putzig, wie die Gesetzgeber durchblicken lassen, dass sie nicht verstehen, wie das Internet funktioniert.

    • Das liegt daran, dass Pornos nochmal als ne Stufe schärfer als usk 18 Titel eingestuft werden. Genau aus dem Grund kann man seit, ich glaub, ein oder zwei Jahren im deutschen Steam-Shop keine „PornoSpiele“ mehr kaufen. Da wurde auch verlangt, dass Steam eine Altersverifikation einführt und sie haben stattdessen einfach alle entsprechenden Spiele aus dem Shop genommen.
      Allerding wundert es mich trotzdem, dass noch niemand wegen den normalen 18er Titeln was gemacht hat, da Steam der einzige mir bekannte seriöse Shop ist der keine Altersverifikation hat. Alle anderen Shop verlangen eine ordentliche Altersverifikation. Und auch alle Guthabenkarten für die Shop sind offiziell ab auch 18. Das wissen nur glaub ich die Verkäufer nicht immer, da nur die Playstation Guthabenkarte mit einem Fetten USK 18 Label versehen ist. Die anderen Karten haben glaub ich kein Label drauf

        • Also ich hab das nicht selber gecheckt. Ich hab mich halt darauf berufen, was ich gelesen hab und gerade noch mal nachgeguckt. Vor ziemlich genau einem Jahr war z.B. bei Gamestar eine News, das Steam alle Porno-Spiele mit einem Region-lock(in Deutschland gesperrt) versehen hat. Allerdings war wohl nicht ganz klar, was genau die Landesmediananstalten bemängelt haben. Es kann also sein, dass Steam seit dem die Mängel beseitigt hat und die Spiele wieder anbietet. Oder benutzt du vielleicht einfach einen VPN? Die Sperre häng nämlich wohl von der Region in der du bist und nicht der Sprache ab.

  3. Über kurz oder lang werde ich mir auch nen VPN zulegen. Zensur im Netz können sich auch nur Menschen ausdenken, die das Netz nicht verstanden haben.

  4. Mein DNS Server ist nicht mein Provider, ich habe Zugang zu allen Inhalten. Ganz Ehrlich, wenn ich eine solche Seite betreiben würde dann würde ich selbst den Zugang aus DE blockieren und auf einen simplen VPN verweisen. Problem gelöst.

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