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On Tuesday, a federal judge ruled that movie studios can now be sued under false advertising laws if they release deceptive trailers, Variety reported. And if you thought the decision came from years of trailer-exclusive footage in Marvel movies, think again. (via)

Um möglichst viel Werbung für ihre Filme zu machen und den Hype zu erhöhen, veröffentlichten Filmstudios vor den eigentlichen Filmen für gewöhnlich immer eine Reihe von Trailern. Auch wenn diese Vorschauvideos für gewöhnlich aus Szenen des fertigen Films zusammengesetzt werden, so gibt es aber auch immer häufiger Trailer mit Szenen, die am Ende gar nicht im Film auftauchen. Die Gründe dafür können der Schnitt des Films, Probleme bei den Dreharbeiten oder auch das gezielte Aufnehmen von exklusiven Szenen für den Trailer sein.

Diese Form von irreführenden Vorschauvideos ist den Fans von Filmen schon seit langer Zeit ein Dorn im Auge. Schließlich sollen Trailer einen ersten Eindruck von der Produktion vermitteln und Trailer mit nicht im Film verwendeten Material erfüllen diese Rolle nicht. Dadurch kann sogar ein falscher Eindruck von einem Film entstehen, der Zuschauer übers Ohr haut und sie unter nicht korrekten Erwartungen in die Kinos lockt.

Aufgrund dieser Frustration haben einige Fans in den USA vor Kurzem eine Klage gegen die Macher des Films Yesterday eingereicht. Der Trailer zu diesem Film aus dem Jahr 2019 zeigt einen kurzen Moment mit Schauspielerin Ana de Armas, der im fertigen Film aber nicht zu sehen ist. Aufgrund der Ergebnisse von Testvorführungen wurden alle Szenen mit Ana de Armas aus dem fertigen Film entfernt. Dieser Umstand ärgerte die Fans der Schauspielerin wohl stark genug, um eine Klage und eine Schadensersatzforderung in Höhe von 5 Millionen USD zu rechtfertigen.

Die Anwälte von Universal Pictures argumentierten in dem Fall, dass Trailer schon seit langer Zeit aus Szenen bestehen, die nicht in dem fertigen Film auftauchen. Beispielsweise bestand der erste Trailer für den ursprünglichen Jurassic Park in 1993 vollständig aus neuen Szenen, die als Prolog für den Film fungierten. Laut den Anwälten fallen Trailer unter das Recht auf Meinungsfreiheit, weshalb die Macher dieser Videos auch frei genug sein sollten, um kreative Ideen auszuleben. Ansonsten hätte Jurassic Park keinen so gelungenen ersten Trailer veröffentlichen können.

Der für den Fall zuständige U.S. District Judge Stephen Wilson war aber einer anderen Meinung. Seinen Aussagen zufolge sind Trailer im Grunde direkte Werbung für den Film. Deshalb sollten Trailer auch unter die gleichen Richtlinien fallen, die man aktuell für andere Formen von Werbung hat. Er entschied in dem Fall also für die Kläger und öffnete damit die Tür für weitere Klagen von Menschen, die sich durch irreführende Trailer betrogen fühlen. Gleichzeitig betonte er aber wohl auch, dass das Ganze nur dann funktionieren könnte, wenn die Anzahl der betroffenen Menschen groß genug ist.

“The Court’s holding is limited to representations as to whether an actress or scene is in the movie, and nothing else,”

Das Ganze könnte zumindest in der Theorie dazu führen, dass Trailer für Filme in Zukunft nur noch tatsächlich im Film auftauchende Szenen verwenden und der gesamte Werbevorgang anders abläuft. Der wahrscheinlichste Ausgang läuft aber einfach nur auf einen in jedem Trailer vorhandenen Hinweis hinaus, der die Zuschauer über den unfertigen Zustand des Produkts informiert. Solche Hinweise sind mittlerweile in beinahe allen Trailern zu Computerspielen vorhanden, weil es auch dort eine ähnliche Situation mit Klagen wegen irreführendem Bildmaterial gab. Da solch ein Hinweis die simpelste Lösung für die Problematik ist, sollte niemand mit anderen Anpassungen rechnen.

Auf den ersten Blick hielt ich das Ergebnis der Klage für durchaus sinnvoll. Allerdings hat sich diese Meinung schnell geändert. Der Trailer für Jurassic Park ist meiner Meinung nach das beste Beispiel dafür, warum Trailer nicht nur auf Szenen des Films bestehen sollten. Ich mag diese Form von kreativen Trailern. Besonders bei Teaser Trailern, die noch nicht zu viel von dem eigentlichen Film enthüllen und Spannung erzeugen sollen. Allerdings muss man die Grenze an dem Punkt ziehen, an dem Trailer gezielt dafür verwendet werden, um einen falschen Eindruck zu vermitteln.


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4 KOMMENTARE

  1. Yesterday hat im Trailer einen anderen Film vermittelt als er letztendlich war,das stimmt.frau de Armas Anwesenheit hätte den Film jetzt auch nicht aufgewertet..
    Werde mir den Richter merken,ich hab nach den Trailern zu Joker,Star wars 8/9,Army of the dead,Dark Knight rises und anderen gedacht ich sehe einen fantastischen Film.war aber eher so meh….und Anna hat in Frozen 2 kein Eis Schwert getragen da geht bestimmt was..

  2. So, jetzt die selben Regeln auch für Spielewerbung/-trailer und ich freu mich ohne Ende.
    Das wäre dann doch endlich mal was „neues“: Ein Spiel das hält was der Trailer verspricht.

    • Not the Final Version of the Game,some of the shown Material ist Not included…steht bei fast jedem Trailer bei..das wird leider nix

  3. Die Entscheidung klingt für mich typisch amerikanisch! Das Land der unbegrenzen Klagemöglichkeiten! Mit gesundem Menschenverstand darf man das wohl nicht beurteilen! Werbung ist von vorneherein keine reine Anpreisung von Tatsachen. So ganz spontan fallen mir da Parfums etc. ein: da gehts doch in der Werbung nicht um „riecht besser als alles andere“, sondern es geht um Gefühle, Emotionen, da sieht man einen schweißperlenden Sixpack, der vermitteln soll, dass das der richtige Duftstoff für gutgebaute Körper ist. Oder man nimmt sich einen Promi her und suggeriert: du kannst genauso duften wie dieser Promi! Jetzt stelle ich mir einen Warnhinweis in so einem Clip vor: „Achtung, anders als hier dargestellt führt unser Rasierwasser nicht dazu, dass alle Frauen im Umkreis von 10 Meter sofort rattenscharf werden!“ … Ach ne, wirklich? Ja, dann verklage ich jetzt Hugo Boss …!

    Ich glaube, hier in Europa haben wir ganz gut austariert, was Werbung darf und was als irreführende Werbung übertreibt. Genauso mit den Warnhinweisen: „kann Spuren von Erdnüssen enthalten“ auf der Erdnusspackung klingt dann doch eher nach einem amerikanischen Schildbürgerstreich!

    Um das jetzt auf die Filmtrailer zu übertragen: Wie Azurios schon andeutet, gibt es bereits rein praktische Gründe, die der „Originaltreue“ von Trailern Grenzen setzen: Fertige Filme liegen nicht monatelang im Schrank, bis die Werbung gelaufen ist, sondern die Werbung läuft bereits während der Produktion an. Niemand kann garantieren, dass eine Szene aus der Werbung nicht am Ende noch dem Cutter zum Opfer fällt.

    Wenn das aber so ist, dann darf der Zuschauer von vorneherein nicht davon ausgehen, dass 100% der Trailerszenen auch im fertigen Film zu sehen sind. Jede Klage darüber liegt damit direkt auf dem Niveau „Haustiere gehören nicht in die Mikrowelle, mit oder ohne Warnhinweis“. Und das ist eben der Unterschied zwischen USA und Europa: das amerikanische Haftungsrecht unterstellt dem Konsumenten die Intelligenz einer Stubenfliege, während in Europa dann doch noch dem Betroffenen zugetraut und von ihm verlangt wird, zumindest ansatzweise selber nachzudenken.

    Wie gesagt, auch wir kennen Grenzen für zulässige Werbung. Aber dass irgendeine kleine Nebenrolle, die im Trailer noch auftaucht, dem Cut zum Opfer fällt, überschreitet diese Grenzen definitiv nicht. Ein Trailer ist eben keine Review.

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