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Sony has been ordered to issue refunds for FIFA Ultimate Team (FUT) packs by the Austrian district court of Hermagor, according to Games Wirtschaft report, as spotted by VGC. The court has ruled that the FUT packs constitute gambling and has ordered Sony to repay the amounts spent in the purchase of the packs. (via)

Bereits seit einigen Jahren wird in der Politik und in der Gaming-Szene darüber diskutiert, ob Lootboxen in Computerspielen tatsächlich Glücksspiel darstellen. Diese Boxen kosten für gewöhnlich echtes Geld, sie haben einen hohen Zufallsfaktor und einige wenige glückliche Spieler können dadurch wertvolle Objekte erhalten. Das Ganze erinnert schon irgendwo an Glücksspiel, weshalb einige Länder wie beispielsweise Belgien oder die Niederlande auch schon aktiv gegen Content dieser Art vorgegangen sind.

Interessanterweise sieht es aktuell ganz danach aus, als könnte sich auch Österreich bald zu den Ländern gesellen, die Lootboxen aktiv verbieten. Heute wurde nämlich das Ergebnis einer interessanten Klage aus einem österreichischen Gericht im Internet verbreitet. Das Bezirksgericht Hermagor entscheid nämlich wohl am 26. Februar 2023 offiziell, dass die Lootboxen in den „FIFA“-Spielen von Electronic Arts illegales Glücksspiel darstellen. Aus diesem Grund sind die Verträge mit Spielern auch nicht gültig und die Verantwortlichen müssen die Kosten zurückerstatten.

Aufgrund dieser Entscheidung muss Sony einem Spieler von FIFA jetzt 338.26 Euro zurückerstatten. Die Person investierte wohl selbst mehr als 400 Euro in den Titel, aber das Gericht machte wohl einige Abzüge. Sony wird in diesem Fall zu Rechenschaft gezogen, weil der Kläger das von EA entwickelte Spiel auf der PlayStation spielte. Der Titel verwendete daher den von Sony bereitgestellten Shop und daher trägt dieses Unternehmen in diesem Fall die Schuld.

Ansonsten ist diese Klage wohl nur ein Teil eines deutlich umfangreicheren Sammelverfahrens. Laut dem Finanzierer Padronus haben sich an dieser Klage wohl Lootbox-Käufer in vierstelliger Anzahl gemeldet. Die vorgebrachten Anspräche liegen im Durchschnitt bei ca. 800 Euro. Ein Einzelfall fällt allerdings besonders extrem auf, weil es in dieser Situation wohl um einen Wert von satten 85.000 Euro geht. Wie genau diese Person so hohe Ausgaben erreicht hat, ist derzeit nicht bekannt.

Das Gericht aus Österreich stufte die virtuellen Packs in FIFA als eine „vermögenswerte Leistung ein. Die Behörden unterscheiden im Grunde zwischen „echtem“ und „simuliertem“ Glücksspiel. Unterschieden wird hauptsächlich dadurch, wie viel Geldwert mit Echtgeld die Waren besitzen, die man dadurch erhalten kann. Lootboxen dieser Art haben der Auffassung des Gerichts zufolge einen finanziellen Gegenwert. Man kann die Inhalte selbst zwar nicht verkaufen, aber die Accounts selbst lassen sich durchaus zu Geld machen und Accounts mit seltener Lootbox-Beute sind natürlich wertvoller. Aufgrund dieser Einschätzung sind Lootboxen in Österreich offiziell echtes Glücksspiel. Sony hat in der Region keine Glücksspiellizenz und muss daher jetzt das Geld zurückzahlen. Gleichzeitig wird die Anschaffung solch einer Lizenz als Pflicht für die Zukunft eingestuft.

Die Rechtslage in Deutschland sieht ähnlich aus. Die Entscheidung des Bezirksgerichts Hermagor könnte auf lange Sicht gesehen also nicht nur beeinflussen, wie Lootboxen in Österreich eingestuft werden. Derzeit ist das Urteil des Gerichts aber wohl noch nicht komplett rechtskräftig. Sony wird diese Entscheidung wahrscheinlich bekämpfen und in die nächste höhere Instanz ziehen. Dann kommt es darauf an, wie die wichtigeren Gerichte die Sache sehen und die einzelnen Umstände interpretieren. Trotzdem dürfte dieser erste Richtspruch bereits sehr wichtig für die Branche und die Kläger sein.

„Das Urteil ist ein Paukenschlag für die gesamte Videospiel-Branche. Weder in Österreich noch in Deutschland existierte bisher eine Rechtsprechung zur Frage der Legalität von Lootboxen und zur Rückforderbarkeit geleisteter Zahlungen“ Padronus-Geschäftsführer Richard Eibl


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3 KOMMENTARE

  1. Also der Verkauf des Accounts ist in absolut jedem Onlinespiel verboten. Ich bin mir da also echt nicht sicher ob man tatsächlich so argumentieren kann. Bin gespannt wie das letztlich ausgeht.

    • Bist du Jurist in Deutschland oder Österreich ?

      Bzw. bist du überhaupt Jurist oder nur Dummschwätzer ? 😀

      „Verboten“ ist es nicht einen Account zu verkaufen. Man verstösst gegen die AGBs des Anbieters in der Regel. Das ist dem Gericht aber kack egal, weil Sony / EA usw. keine Gesetzgeber sind und deren hausgemachten „Regeln“ das Gericht nicht interessieren.

      Fakt ist, dass man Accounts verkaufen kann und das in der Praxis auch passiert. Die Karten haben also einen realen Gegenwert auf dem Graumarkt.

    • Nur weil was in einer AGB steht, ist das noch lange nicht auch rechtsgültig. Das ist halt das was immer alle glauben. Verstößt eine AGB gegen geltendes Recht, dann ist diese in diesem Punkt ungültig. Und genau das ist der Kernpunkt. Kaufe ich etwas, geht es auch in meinen Besitz über. So funktioniert Handel. Ich finde es noch immer eine Unart zu sagen, hey du kannst Booster und Items freischalten für eine massive Menge an Geld, aber gehören tut es dir nicht. Wird Zeit diese Unart zu bekämpfen. Wenn man sich Pläne von anderen Branchen ansieht, sollte dieses Denken von Managern besser gestern als Heute im Keim erstickt werden.

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