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Das Bundesjustizministerium plant laut einem Medienbericht ein Gesetz gegen digitale Gewalt, das unter anderem richterlich angeordnete Accountsperren ermöglichen soll. Das Ministerium erarbeitete dazu Eckpunkte, die dem ARD-Hauptstadtstudio exklusiv vorliegen. (via)

Auch wenn das moderne Internet viele positive Dinge mit sich bringt, so liefert diese Technologie den Menschen aber auch einige lästige Nachteile und Probleme. In diese Kategorie fällt auf jeden Fall das Verhalten einiger Menschen, welches durch die Anonymität im Netz oft sehr toxisch und unschön ausfällt. Simple Beleidigungen, Hassrede und sogar Morddrohungen wegen den dümmsten Kleinigkeiten sind bedauerlicherweise ein alltägliches Problem auf vielen Seiten.

Solche toxischen Kommentare lassen sich besonders oft in den sozialen Netzwerken wie Twitter oder Facebook finden. Dort müssen rechtswidrige Inhalte aufgrund des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zwar von den Plattformen selbst gelöscht werden, aber diese Regel sagt aktuell nicht, wie die Seiten mit den Accounts der Täter umgehen müssen. Manchmal führt toxisches Verhalten zu einem Bann und manchmal werden einfach nur die problematischen Inhalte gelöscht. Die Täter dürfen dann wie gewohnt weiter machen.

Für die Ampelregierung ist dieser Umstand ein Versäumnis, welches sie in der nahen Zukunft gerne ausgleichen möchte. Dabei greift die Regierung ein Versprechen aus dem in 2021 aufgestellten Koalitionsvertrag auf, welches auf ein neues Gesetz gegen digitale Gewalt hinauslief. Das Bundesjustizministerium hat in dieser Woche die genauen Absichten und Eckpunkte für diesen neuen Gesetzentwurf enthüllt, die über das ARD mit der breiten Masse an Bürgern geteilt wurden.

Die grundlegende Idee für das neue Gesetz basiert darauf, dass in den sozialen Netzwerken angegriffene Menschen unter bestimmten Voraussetzungen per Gericht eine Accountsperre ihres jeweiligen Angreifers verlangen können. Diese Absicht richtet sich dabei dann gegen notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum und sie soll wohl besonders stark in den Situationen helfen, in denen sich der Besitzer eines toxischen Accounts nicht eindeutig identifizieren lässt. Die Sperre muss aber natürlich verhältnismäßig sein und die Grundlage dafür darf nur eine schwerwiegende Persönlichkeitsverletzung sein. Was genau in solch einem Fall verhältnismäßig und wann eine Verletzung schwerwiegend genug ist, würde vermutlich ein Gericht entscheiden.

Zusätzlich dazu soll so eine Sperre die offiziell letzte Option darstellen. Das Ganze darf nur dann erfolgen, wenn andere Möglichkeiten nicht ausreichen. Ein Beispiel dafür wäre eine extreme Wiederholungsgefahr bei einem häufig auffällig gewordenen Nutzer. Die Besitzer der problematischen Accounts sollen von Plattformen darauf hingewiesen werden, dass jemand eine Sperre ihres Accounts veranlassen möchte. Die Nutzer können dann eine Stellungnahme einreichen und sich zu der Sache äußern. Sperren dieser Art sollen außerdem nur einen „angemessenen“ Zeitraum lang gelten.

Die grundlegende Ausrüstung dieses ersten Teils des Gesetzesentwurfs wird aktuell von Experten recht positiv eingestuft. Allerdings gibt es auch einige offene Fragen und Kritikpunkte. Der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte ist beispielsweise nicht zufrieden damit, dass ein Täter vor einer Sperre erst mehrfach aktiv sein muss. Dabei wirft er die Frage danach in den Raum, warum ein Täter eine Person einmal beleidigen darf und erst danach bestraft wird. Zusätzlich dazu hofft er auf permanente Sperren bei Extremfällen und eine hauptsächlich abschreckende Wirkung.

Ein weiteres Element des Entwurfs sieht vor, dass die Regierung die Hürden reduziert, die ein Opfer aktuell nehmen muss, um die Identität seines Angreifers zu erfahren. Dieser Schritt ist wichtig, damit die Opfer die Täter möglicherweise auf Schadensersatz etc. verklagen können. Laut dem Bundesjustizministerium sollen Plattformen in der Zukunft explizit Nutzungsdaten wie die IP-Adresse herausgegeben, wenn ein Gericht sie dazu auffordert. Dadurch würde zumindest die Wahrscheinlich steigen, dass man einen Täter ausfindig machen kann. Für solch ein Auskunftsverfahren sollen dann wohl auch keine Gerichtskosten entstehen.

Eine weitere geplante Änderung sieht wohl vor, dass alle sozialen Netzwerke in der Zukunft weiterhin dazu verpflichtet sind, einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland zu haben. Dieser Punkt soll auch dann aktiv bleiben, wenn der europäische Digital Services Act das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz ersetzt. Dadurch sollen dann allerdings nicht nur wie bisher die Post von deutschen Gerichten an die Plattformen gelangen, sondern auch andere Organisationen und Personen dürfen diesen Weg dafür nutzen, um sich bei juristischen Konflikten direkt an die Plattformen zu wenden.

Die zwei letzten Absichten des Bundesjustizministeriums halte ich für ziemlich sinnvoll. Es ist gut, wenn Plattformen leichter für Opfer zu erreichen sind und Täter sich nicht mehr ganz so gut verstecken können. Was das Sperren von Accounts betrifft, so sieht es für mich so aus, als würden die Politiker den Wert eines Accounts etwas zu hoch einstufen. Schließlich ist es nicht wirklich schwer, sich einen neuen Account auf Twitter, Facebook etc. zu machen und das toxische Verhalten fortzusetzen. In solch einem Fall helfen wohl wirklich nur das Identifizieren des Täters und das Einleiten von juristischen Schritten gegen diese Person. Bis dieser Punkt erreicht ist, wurden Opfer aber wohl schon sehr viel toxischem Verhalten ausgesetzt. Ich zweifele irgendwie daran, dass solche Sperren als Abschreckung ausreichen.


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9 KOMMENTARE

  1. Hassrede, in etwa so legitim wie Killerspiele. Mittlerweile fällt schon „Es gibt nur zwei biologische Geschlechter“ unter Hassrede.

    Bald darf man nur noch „Ja“ und „Amen“ sagen. Oder nur noch „Ja“, weil „Amen“ auch demütigend für bestimmte Kreise sein mag.

    LG

    • Kannst du deine Thesen zum Angriff aus Wokeistan auch irgendwie belegen?Auch deine Zukunftsprognose finde ich sehr faszinierend,gibt es Anhaltspunkte dafür das Verneinungen auch nur noch mit ja beantwortet werden dürfen(Stelle mir das schwierig vor)?Frage natürlich für einen Freund…

  2. Jo, ich kann mir gut vorstellen wir das läuft. Gibt jetzt schon dutzende Foren/Seiten wo man wegen jeglicher provokanteren Art bzw einem etwas härteren Ton direkt gebannt bzw gelöscht wird.

    So bestes Beispiel wäre da Rocketbeanstv, wo im Forum jegliche Kritik am Sender und unbeliebte Meinungen gebannt werden. Oder auch News Seiten wie Ntower.

    Wer bei einer Diskussion aneckt bzw eher provokant rüberkommt = Bann.

    Und ich meine wirklich normale Diskussionen in einem normalen, härteren Tonfall, und keine Morddrohungen oder sonst was.

    • Dafür lese ich aber ne Menge Kritik im RBTV-Forum, wann immer ich mal reinschaue. Inklusive „Kritik“ der Marke „RBTV sollte erstmal die halbe Belegschaft feuern und dann sehen wir weiter!“

      • „RBTV sollte erstmal die halbe Belegschaft feuern und dann sehen wir weiter!“

        Klarer Fall von Hate Speech, meine Güte was Leute schon als schlimm empfinden, was kommt denn nach Schneeflocke?

    • Würde mir Gedanken zu deinem „harten Tonfall“ machen. Scheint ja wohl etwas zu hart zu sein. Auch selbst zu reflektieren ist heutzutage ein schwieriges Thema und es braucht keinen harten Tonfall. Niemals. Eine offene und angenehme Gesprächskultur ist das einzig richtige.

    • Dann begieb dich niemals ins Gronkhuniversum. Kenne keine Community, in der mehr gebannt, gelöscht und zensiert wird als da. Gut in deutschen Communities wird sowieso mehr gebannt als in internationalen, aber bei Gronkh ist es so extrem, wie ich das noch nie gesehen habe. Jedwede Kritik wird im Keim erstickt, Worten werden neue, von Gronkh und seinen Mods definierte, Bedeutungen gegeben (sprich die eigentliche Deutung wird überschrieben) und wenn man sich anschaut wie vehement einige Fanboys Gronkh verteidigen kann man eigentlich schon von einem Personenkult sprechen. Ebenfalls dafür spricht eben das sich umgeben von Ja-Sagern, die alles abnicken.

    • Ich habe bei RBTV erst diese Woche sachlich und ernst gemeint auf Twitch kritisiert, ob man im Stream eine Ausdrucksweise wie „Ich fick dich weg Digger, Diggi, du kleiner Ficker, Homo! etc.“ ernsthaft sprachlich und in der hohen Frequenz ausleben muss, immerhin hat man so was wie eine Vorbildfunktion. Gut ich habe RBTV nie oft geschaut gebe ich zu, dachte aber das dort eine gewisse Professionalität vorliegt und auch nicht das dort so eine Assi TV Sprache vorgelebt wird.

  3. Wird nichts bringen.solang man im Netz nicht die selben Regeln und Gesetze was das miteinander betrifft anwendet wie im realen Leben,verpufft das ganze immer im Nirvana…

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