{"id":12615,"date":"2012-05-10T14:38:06","date_gmt":"2012-05-10T12:38:06","guid":{"rendered":"http:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=12615"},"modified":"2012-05-10T14:38:41","modified_gmt":"2012-05-10T12:38:41","slug":"unbedachter-facebook-post","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2012\/05\/10\/unbedachter-facebook-post\/","title":{"rendered":"Unbedachter Facebook-Post"},"content":{"rendered":"
Das Amtsgericht Aachen hat einem Sch\u00fcler 20 Sozialstunden zugeteilt, weil dieser auf Facebook unter anderem geschrieben hatte: „Leute, die ich so gar nicht leiden kann, haben fb [Facebook] – wenn die mir fa [Freundschaftsanfragen] schicken, lauf ich Amok“. Verunsicherte Mitsch\u00fcler informierten daraufhin die Schulleitung und die daraufhin die Polizei. Zuvor war der Sch\u00fcler laut Gerichtsurteil gemobbt worden und hatte auch Lehrer und Eltern dar\u00fcber informiert. Jens Ferner, der Anwalt des Sch\u00fclers, erg\u00e4nzt im Blog seiner Kanzlei, dass die Freundschaftsanfragen auf Facebook als Provokation gemeint gewesen seien. F\u00fcr das Gericht stellte die \u00c4u\u00dferung dennoch eine St\u00f6rung des \u00f6ffentlichen Friedens dar, da der Sch\u00fcler eine Straftat angedroht h\u00e4tte.<\/p><\/blockquote>\n
Ich bin bei der Sache echt unentschlossen: Schie\u00dft man hier mit „Kanonen auf Spatzen“ oder hat man angemessen reagiert? Oder ist gar eine Ferndiagnose unm\u00f6glich, weil man den Jungen kennen muss, um so eine Entscheidung zu treffen? Was meint Ihr?<\/p>\n