{"id":13472,"date":"2012-07-21T13:27:54","date_gmt":"2012-07-21T11:27:54","guid":{"rendered":"http:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=13472"},"modified":"2012-07-21T13:27:54","modified_gmt":"2012-07-21T11:27:54","slug":"facebook-abmahnung-fur-fremdes-foto","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2012\/07\/21\/facebook-abmahnung-fur-fremdes-foto\/","title":{"rendered":"Facebook: Abmahnung f\u00fcr fremdes Foto"},"content":{"rendered":"
Abmahner haben offensichtlich eine neue Nische f\u00fcr ihr Treiben gefunden: Ein Facebook-Nutzer soll f\u00fcr ein Bild geradestehen, das ein anderer Anwender auf seiner Pinnwand ver\u00f6ffentlicht hat. Oder, wie es der Rechtsanwalt Arno Lampmann in einem Weblog-Eintrag ausdr\u00fcckt, f\u00fcr die „\u00f6ffentliche Zug\u00e4nglichmachung eines Lichtbilds“. Lampmanns Mandant solle das Foto sofort entfernen, eine mit einer Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungserkl\u00e4rung abgeben, \u00fcber die Dauer der Nutzung des Lichtbilds Auskunft geben und Schadenersatz zahlen […] Hier setzt die Analyse von Thomas Stadler an, Fachanwalt unter anderem f\u00fcr IT-Recht. Die Frage der Haftung f\u00fcr Inhalte, die Dritte ver\u00f6ffentlicht haben, sei gerichtlich noch ungekl\u00e4rt. Stadler bietet vor diesem Hintergrund zwei L\u00f6sungsans\u00e4tze an: Entweder sei der Facebook-Nutzer \u00e4hnlich haftbar wie ein Blogger, der Nutzerkommentare zul\u00e4sst, oder allein Facebook sei der haftende Anbieter. Im ersten Fall komme eine Haftung aber nur dann in Betracht, wenn dem eingestellten Foto auch als Laie ohne Weiteres anzusehen sei, dass es Rechte Dritter verletzt. Obendrein k\u00f6nne der Facebook-Nutzer die St\u00f6rerhaftung nur dadurch verhindern, dass er Postings Dritter generell sperrt. Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof h\u00e4tten aber Pr\u00fcf- oder Handlungspflichten generell sehr kritisch gesehen, wenn sie den Kommunikationsprozess einschn\u00fcren. In diese Richtung m\u00fcssten auch die Gerichte entscheiden, meint Stadler; abweichende Meinungen seien aber nicht auszuschlie\u00dfen.<\/p><\/blockquote>\n
Wir mir diese „Abmahn-Aasgeier“ auf die Nerven gehen! Wie kann ich als FB-Nutzer f\u00fcr etwas geradestehen, was ich im Prinzip nicht verhindern kann. Im Prinzip kann doch jeder „Freund“ alles posten, was er will. Ich habe maximal die M\u00f6glichkeit, seine Erg\u00fcsse oder Bilder zeitnah zu l\u00f6schen. Aber ob das dann vom Zeitfenster her reicht? Wenn man heutzutage auf der sicheren Seite sein will, muss man im Prinzip als Blogger die Kommentarfunktion ausstellen und auf Facebook keine Freunde annehmen – was nat\u00fcrlich in einem Social-Network viel Sinn macht…<\/p>\n