{"id":17356,"date":"2013-04-20T14:58:44","date_gmt":"2013-04-20T12:58:44","guid":{"rendered":"http:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=17356"},"modified":"2013-04-20T15:02:24","modified_gmt":"2013-04-20T13:02:24","slug":"staatsschutz-durchsucht-kinderzimmer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2013\/04\/20\/staatsschutz-durchsucht-kinderzimmer\/","title":{"rendered":"Staatsschutz durchsucht Kinderzimmer"},"content":{"rendered":"
Ein 14-J\u00e4hriger soll einen Beschneidungsgegner im Internet als „kleines dreckiges Vorhaut Schw\u00e4nzchen“ beleidigt haben. Der Staatsschutz r\u00fcckte zur Hausdurchsuchung bei der Familie an. Dabei hat selbst die Polizei Zweifel, ob der Sch\u00fcler die Nachricht wirklich verfasst hat […] Rechtlich war das Vorgehen ohnehin \u00e4u\u00dferst fragw\u00fcrdig. Selbst die Polizei hatte Zweifel, dass die Nachricht an den Professor von einem 14-J\u00e4hrigen stammte. In einer Mitteilung an die Staatsanwaltschaft hielt ein Ermittler sogar fest, dass der Text vom Duktus wie auch vom Inhalt her eher einem Erwachsenen zuzuordnen sei. Die Staatsanwaltschaft interessierte der Einwand nicht, sie beantragte einen Durchsuchungsbefehl. Wer letztlich den Account von David benutzt hatte, konnte nicht ermittelt werden.<\/p><\/blockquote>\n
Ich wei\u00df nicht, wie es an den Schulen in Eurer Umgebung so aussieht, aber wenn ich an die Texte und Posts denke, die unsere Sch\u00fcler und Sch\u00fclerinnen teilweise auf Facebook von sich geben, m\u00fcsste man in Relation zum oben beschriebenen Fall wohl einige von ihnen direkt inhaftieren. Ich meine Hausdurchsuchung? Hallo? Merken die eigentlich noch was? <\/p>\n
Okay, wir lernen aus diesem und dem Fall mit dem Doktortitel-Scherz<\/a>: Witze machen und Beleidigungen sind im Netz strengstens verboten und k\u00f6nnen zu einer Hausdurchsuchung f\u00fchren. Ich sehe schon, die deutschen Steuergelder sind in guten H\u00e4nden – oder alternativ auf Schweizer Bankkonten (Hallo Herr Hoene\u00df).<\/p>\n