{"id":22139,"date":"2014-01-15T04:33:33","date_gmt":"2014-01-15T03:33:33","guid":{"rendered":"http:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=22139"},"modified":"2014-01-15T04:33:33","modified_gmt":"2014-01-15T03:33:33","slug":"bundesregierung-haelt-streaming-fuer-legal","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2014\/01\/15\/bundesregierung-haelt-streaming-fuer-legal\/","title":{"rendered":"Bundesregierung h\u00e4lt Streaming f\u00fcr legal"},"content":{"rendered":"
Was h\u00e4lt die Bundesregierung von den Abmahnungen f\u00fcr Porno-Konsumenten? Das wollten Abgeordnete der Linken in einer Kleinen Anfrage wissen. In der Antwort, die SPIEGEL ONLINE vorliegt, schreibt das Justizministerium, die Regierung halte „das reine Betrachten eines Videostreams nicht f\u00fcr eine Urheberrechtsverletzung“. Damit widerspricht die schwarz-rote Regierung der Rechtsauffassung, die den Redtube-Abmahnungen an Tausende Deutsche im Dezember zugrunde liegt. Und sie positioniert sich erstmals derart deutlich in der gro\u00dfen Streitfrage, wie Streaming rechtlich im Vergleich zu Downloads zu behandeln ist. Das Fazit des Justizministeriums: Nutzer verletzen das Urheberrecht nicht, wenn sie Videos im Browser schauen. Inhaltlich ist die Einsch\u00e4tzung des Justizministeriums, das sich auf die Paragrafen 44a und 53 des Urheberrechtsgesetzes st\u00fctzt, f\u00fcr Experten keine \u00dcberraschung – viele teilen die Meinung, dass Videostreams im Browser nicht als Raubkopie zu bewerten sind. Doch die Frage haben Gerichte in Deutschland nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt.<\/p><\/blockquote>\n
Es w\u00e4re sch\u00f6n, wenn diese ganzen Grauzonen im Netz endlich mal allgemeing\u00fcltig gekl\u00e4rt werden w\u00fcrden. Wie soll man sich als Internet-User verhalten, wenn sich nicht mal Justizministerium, Anw\u00e4lte und Rechtsprechung einig sind…<\/p>\n