{"id":29853,"date":"2015-02-13T15:50:00","date_gmt":"2015-02-13T14:50:00","guid":{"rendered":"http:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=29853"},"modified":"2015-02-13T15:51:45","modified_gmt":"2015-02-13T14:51:45","slug":"sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2015\/02\/13\/sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz\/","title":{"rendered":"Sexuelle Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz"},"content":{"rendered":"
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Community-Mitglied Tikay<\/strong> schrieb mir gestern eine interessanten Mail. Es geht dabei um folgende Sache:<\/p>\n Sexuelle Bel\u00e4stigung ist ein erstklassiger Entlassungsgrund. Aber nicht in jedem Einzelfall: Ein Automechaniker, der einer Reinigungsfrau an den Busen griff, darf seinen Job behalten, entschied das Bundesarbeitsgericht. Ein einmaliges Busengrapschen am Arbeitsplatz f\u00fchrt nicht zwangsl\u00e4ufig zur fristlosen K\u00fcndigung. Auch wenn es sich um eine eindeutige sexuelle Bel\u00e4stigung handelt, muss der Arbeitgeber Umfang und Intensit\u00e4t bei der Entscheidung ber\u00fccksichtigen. Bei einer „einmaligen Entgleisung“ k\u00f6nne in manchen F\u00e4llen eine Abmahnung ausreichen, urteilte das Bundesarbeitsgericht im November 2014.<\/p><\/blockquote>\n Ein spannender Fall, da sich der Mann bei der Frau schriftlich und finanziell (Schmerzensgeld als T\u00e4ter-Opfer-Ausgleich) entschuldigte. <\/p>\n Die Entlassung wollte der Mann allerdings nicht hinnehmen. Er habe den Eindruck gehabt, dass die Frau mit ihm flirtete, hei\u00dft es in seiner Klage. Sein Fehlverhalten sei unverst\u00e4ndlich und unentschuldbar, jedoch ein „Blackout“, ein „Ausrutscher“. Dagegen argumentierte der Arbeitgeber, lediglich der Druck der ausgesprochenen K\u00fcndigung habe zu den Entschuldigungen gef\u00fchrt. Die Firma m\u00fcsse das weibliche Personal vor weiteren sexuellen Bel\u00e4stigungen sch\u00fctzen.<\/p><\/blockquote>\n Der Fall ging durch mehrere Instanzen, und am Ende bekam der Automechaniker recht.<\/p>\n F\u00fcr den Mechaniker sprach nach Auffassung der Richter, dass er sein Fehlverhalten sofort erkannt und im Gespr\u00e4ch mit dem Chef auch ohne Z\u00f6gern einger\u00e4umt hatte, „obwohl er es aufgrund der ‚Vier-Augen-Situation‘ m\u00f6glicherweise erfolgreich h\u00e4tte abstreiten k\u00f6nnen“ – Zeugen waren ja nicht im Raum. Er habe sich entschuldigt und offensichtlich „seine Lektion gelernt“, es gebe keine Wiederholungsgefahr.<\/p><\/blockquote>\n Wie seht Ihr die ganze Sache?<\/p>\n