{"id":32303,"date":"2015-06-18T15:27:17","date_gmt":"2015-06-18T13:27:17","guid":{"rendered":"http:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=32303"},"modified":"2015-06-18T15:27:17","modified_gmt":"2015-06-18T13:27:17","slug":"kein-ehebruch-wenn-der-sex-bezahlt-ist","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2015\/06\/18\/kein-ehebruch-wenn-der-sex-bezahlt-ist\/","title":{"rendered":"Kein Ehebruch, wenn der Sex bezahlt ist"},"content":{"rendered":"
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Ein Mann, der seine Ehefrau sieben Jahre lang betrogen hat, braucht ihr nach einem Urteil aus Tokio kein Schmerzensgeld zu zahlen. Immerhin habe er f\u00fcr den Sex bezahlt \u2013 dann k\u00f6nne dieser das „friedliche Eheleben“ aber nicht beeintr\u00e4chtigen […] Der Richter Masamitsu Shiseki wies die Klage allerdings ab […] Nach seiner Auffassung komme ein Anspruch gegen die Hostess und Bardame eines Nachtclubs schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich bei dem Geschlechtsverkehr f\u00fcr sie um einen rein gesch\u00e4ftlichen Vorgang gehandelt habe, mit dem sie sicherstellen wollte, dass der wohlhabende Kunde den Club regelm\u00e4\u00dfig weiter aufsuchen werde. <\/p><\/blockquote>\n
Halten wir also fest: Sex mit einer Hostess (Prostituierten?) ist ein „gesch\u00e4ftlicher Vorgang“ und beeintr\u00e4chtigt das Eheleben nicht. Ist eigentlich die ganze Welt bekloppt geworden?<\/p>\n