{"id":33748,"date":"2015-09-01T14:24:40","date_gmt":"2015-09-01T12:24:40","guid":{"rendered":"http:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=33748"},"modified":"2015-09-01T14:25:19","modified_gmt":"2015-09-01T12:25:19","slug":"schmerzensgeld-wegen-whatsapp-sexting","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2015\/09\/01\/schmerzensgeld-wegen-whatsapp-sexting\/","title":{"rendered":"Schmerzensgeld wegen Whatsapp-Sexting"},"content":{"rendered":"
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Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (239 C 225\/14) hat einer jungen Berliner Gymnasiastin einen Schadenersatzanspruch von 1.000 Euro gegen ihren Exfreund zugesprochen, weil dieser intime Fotos von ihr \u00fcber Whatsapp verbreitet hatte […] Das Gericht f\u00fchrte aus: „Die Weiterverbreitung der Bilder durch den Beklagten macht aufgrund der einschneidenden Wirkung auf die Lebensf\u00fchrung und die Entwicklung der jugendlichen Kl\u00e4gerin eine Entsch\u00e4digung in Geld zur Genugtuung unabweisbar.“ Der seinerzeit 13-j\u00e4hrige Beklagte sei aufgrund der allgemeinen Erfahrungen von Jugendlichen im Umgang mit sozialen Netzwerken, Medien und deren Gefahren „deliktsrechtlich voll einsichtsf\u00e4hig“, hie\u00df es in einem Hinweis des Gerichts.<\/p><\/blockquote>\n
Interessantes Urteil. Vielleicht sollten die Strafen f\u00fcr diesen Bullshit noch wesentlich h\u00f6her sein? Sozialstunden bis zum Abwinken noch obendrauf…<\/p>\n