{"id":37852,"date":"2016-01-28T16:35:26","date_gmt":"2016-01-28T15:35:26","guid":{"rendered":"http:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=37852"},"modified":"2016-01-28T16:35:26","modified_gmt":"2016-01-28T15:35:26","slug":"erneute-schlappe-fuer-die-gema","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2016\/01\/28\/erneute-schlappe-fuer-die-gema\/","title":{"rendered":"Erneute Schlappe f\u00fcr die Gema"},"content":{"rendered":"
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Die Gema ist erneut vor Gericht mit ihrer Schadensersatzforderung gegen YouTube erfolglos geblieben. Das Oberlandesgericht (OLG) M\u00fcnchen hat die Klage der Gema heute abgewiesen und damit das Urteil des M\u00fcnchner Landgerichts best\u00e4tigt. Bei YouTube handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um einen technischen Dienstleister, der nur Werkzeuge zur Verf\u00fcgung stellt und nicht f\u00fcr die Video-Inhalte verantwortlich ist, also auch keine Gema-Abgaben f\u00fcr die Musikuntermalung bezahlen muss.<\/p><\/blockquote>\n
Aufgeben werden sie sicher trotzdem nicht: Ab in die n\u00e4chsth\u00f6here Instanz..<\/p>\n