{"id":41250,"date":"2016-05-19T16:48:29","date_gmt":"2016-05-19T14:48:29","guid":{"rendered":"http:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=41250"},"modified":"2016-05-19T16:49:23","modified_gmt":"2016-05-19T14:49:23","slug":"maulkorb-fuer-boehmermann","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2016\/05\/19\/maulkorb-fuer-boehmermann\/","title":{"rendered":"Maulkorb f\u00fcr B\u00f6hmermann"},"content":{"rendered":"
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„Community-Jurist“ Kinki<\/strong> schrieb mir heute folgenden interessanten Leserbrief zum Fall B\u00f6hmermann:<\/p>\n „Hallo Steve,<\/p>\n wie du sicherlich mitbekommen hast, gibt es eine erste Entscheidung in der Causa B\u00f6hmermann, und zwar von der Pressekammer des Landgerichts Hamburg. Dieses hat B\u00f6hmermann per einstweiliger Verf\u00fcgung untersagt, gro\u00dfe Teile seines „Schm\u00e4hgedichtes“ zu wiederholen.<\/p>\n Erlaubt sind noch folgende Passagen: Frage mich bitte nicht, warum die Unterstellung von Sado-Praktiken mit jungen Frauen in Gummiklamotten weniger beleidigend sein soll als der Geschlechtsverkehr mit Vierbeinern. Meine pers\u00f6nliche Theorie ist, dass die Hamburger Richter zu oft das Hamburger Nachtleben genossen haben, aber das sei mal dahingestellt!<\/p>\n Die Pressekammer ist damit mal wieder ihrem Ruf als „rechtsfreier Raum“ gerecht geworden, denn nahezu die gesamte Fachwelt h\u00e4lt schon die Herangehensweise der Kammer f\u00fcr falsch: Die Kammer seziert das Schm\u00e4hgedicht Zeile f\u00fcr Zeile, betrachtet aber weder das Gesamtwerk – hierzu geh\u00f6rten An- und Abmoderation – noch den zeitlichen Zusammenhang mit dem Extra 3-Song, gegen den Erdogan im Vorfeld vorgegangen war. Es ist auch nicht so, dass die Hamburger hier rechtliches Neuland betreten w\u00fcrden. Der Bundesgerichtshof hat schon vielfach geurteilt, dass bei der Beurteilung von Kunst und Satire immer die Gesamtbetrachtung im Vordergrund stehen muss. Alleine: das interessiert die Pressekammer Hamburg traditionell nicht. Wer hierzulande eine missliebige \u00c4u\u00dferung verbieten lassen will, der klagt in Hamburg und kann ziemlich sicher sein, dass fr\u00fchestens der Bundesgerichtshof f\u00fcr Meinungs- und Kunstfreiheit sorgt.<\/p>\n Wichtig: Ich enthalte mich bewusst der Bewertung, ob das Gesamtwerk B\u00f6hmermanns von der Satirefreiheit gedeckt sein muss oder nicht. Ich stelle nur fest: So, wie Hamburg das Gedicht seziert hat, geht es jedenfalls nicht.<\/p>\n Ich sch\u00e4tze – ohne hier mit Einzelheiten des Rechtsweges langweilen zu wollen – dass die Sache in letzter Konsequenz beim Bundesgerichtshof landet, und der wird dann letztlich entscheiden, ob das Gesamtwerk als Satire zul\u00e4ssig war oder die Grenzen \u00fcberschritten hat.<\/p>\n Abschlie\u00dfend: Mit dem laufenden Strafverfahren wegen „Pr\u00e4sidentenbeleidigung“ hat diese Episode nichts zu tun. Das Zivilverfahren l\u00e4uft dazu parallel und unabh\u00e4ngig.<\/p>\n Gru\u00df Kinki“<\/em><\/p>\n <\/p>\n
\n„Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan, der Pr\u00e4sident.
\n[…]\nEr ist der Mann, der M\u00e4dchen schl\u00e4gt und dabei Gummimasken tr\u00e4gt.
\n[…]\nund Minderheiten unterdr\u00fccken,
\n[…]\nKurden treten, Christen hauen“<\/p>\n