Die „Bild“ sieht sich bei der Strafverfolgung augenscheinlich auch journalistisch in der Pflicht: Unter der \u00dcberschrift „Gesucht! – Wer kennt diese G20-Verbrecher?“ ver\u00f6ffentlichte das Blatt<\/a> sowohl in der Printausgabe als auch online mehrere Fotos von vermeintlichen Straftaten w\u00e4hrend des Gipfels.<\/em><\/p>\n
Der „Bild“-Bericht wirft Fragen auf. Beispielsweise, ob damit gegen Regeln der Pressearbeit in Deutschland versto\u00dfen wurde. Diese Regeln sind im sogenannten Pressekodex zusammengefasst und werden vom Presserat \u00fcberwacht<\/a>. Darin festgeschrieben sind unter anderem der besondere „Schutz der Pers\u00f6nlichkeit“ oder die Bedeutung der „Unschuldsvermutung“. Im vorliegenden Fall will der Presserat nun kl\u00e4ren, ob es sich um Verst\u00f6\u00dfe handelt.<\/em><\/p>\n<\/blockquote>\n
Erst einmal vorweg: Alle Menschen, die am vergangenen Wochenende gegen das Gesetz versto\u00dfen haben, sollten verfolgt und auf eine faire Weise bestraft werden. Allerdings ist die Suche nach diesen Kriminellen die Aufgabe der Polizei, die man als B\u00fcrger auch tatkr\u00e4ftig auf der extra daf\u00fcr eingerichteten Plattform<\/a> unterst\u00fctzen sollte.<\/p>\n
\n\nAm Internetpranger: „Fahndungsaufruf“ in der „Bild“ https:\/\/t.co\/6TNYugIt7V<\/a> #faktenfinder<\/a> #G20HAM17<\/a> #Bild<\/a><\/p>\n
\u2014 tagesschau (@tagesschau) 10. Juli 2017<\/a><\/p><\/blockquote>\n<\/div>\n
Quelle:<\/strong>\u00a0tagesschau.de<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"