{"id":54627,"date":"2017-07-20T18:12:38","date_gmt":"2017-07-20T16:12:38","guid":{"rendered":"http:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=54627"},"modified":"2017-07-20T18:12:38","modified_gmt":"2017-07-20T16:12:38","slug":"neues-gefaehrder-gesetz-in-bayern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2017\/07\/20\/neues-gefaehrder-gesetz-in-bayern\/","title":{"rendered":"Neues „Gef\u00e4hrder“-Gesetz in Bayern"},"content":{"rendered":"
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In Bayern k\u00f6nnen Personen, die als sogenannte \u201eGef\u00e4hrder\u201c eingestuft werden, k\u00fcnftig erst einmal bis zu drei Monate, praktisch aber auf unbegrenzte Zeit in Gewahrsam genommen werden. Das Bundesland f\u00fchrt also eine Endloshaft ein, obwohl die Betroffenen gar keine Straftat begangen haben […] Diese Regelung ist ein weiterer Tiefschlag f\u00fcr den Rechtsstaat, das stellt v\u00f6llig zu Recht etwa Heribert Prantl in der SZ fest. Das Gesetz ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, schon gar nicht mit der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention.<\/p><\/blockquote>\n