{"id":55630,"date":"2017-08-28T16:41:29","date_gmt":"2017-08-28T14:41:29","guid":{"rendered":"http:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=55630"},"modified":"2017-08-28T16:41:29","modified_gmt":"2017-08-28T14:41:29","slug":"ein-gericht-hat-endgueltig-geklaert-ob-man-seinem-kollegen-an-den-sack-fassen-darf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2017\/08\/28\/ein-gericht-hat-endgueltig-geklaert-ob-man-seinem-kollegen-an-den-sack-fassen-darf\/","title":{"rendered":"Ein Gericht hat endg\u00fcltig gekl\u00e4rt, ob man seinem Kollegen an den Sack fassen darf"},"content":{"rendered":"
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Die beiden Arbeiter \u00d6. und T. waren f\u00fcr das Verpacken und Etikettieren der Stahlrollen eingeteilt, als es passierte. \u00d6. griff dem Leiharbeiter T. von hinten an die Hoden: „Du hast aber dicke Eier! Will noch jemand?“, soll der Greifer gelacht haben, berichteten Kollegen. T. hatte daraufhin solche Schmerzen, dass er zur Untersuchung ins Krankenhaus musste. Der Grapscher wurde gefeuert. \u00d6. hatte dabei kein sexuelles Motiv, sondern er war einfach geh\u00e4ssig.<\/p><\/blockquote>\n
Das Bundesarbeitsgericht gab dem „Opfer“ recht und stufte die Sache als sexuelle Bel\u00e4stigung ein: „Eine sexuelle Bel\u00e4stigung am Arbeitsplatz ist vielmehr h\u00e4ufig Ausdruck von Hierarchien und Machtaus\u00fcbung und weniger von sexuell bestimmter Lust […] Die W\u00fcrde des Betroffenen sei verletzt worden.“<\/em>, schreibt das Gericht zum Urteil. Es bleibt also bei der fristlosen K\u00fcndigung. <\/p>\n
Wie seht Ihr die Sache?<\/p>\n