{"id":58593,"date":"2017-12-19T15:06:40","date_gmt":"2017-12-19T14:06:40","guid":{"rendered":"http:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=58593"},"modified":"2017-12-19T15:07:17","modified_gmt":"2017-12-19T14:07:17","slug":"schweden-treibt-die-sexuelle-korrektheit-auf-die-spitze","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2017\/12\/19\/schweden-treibt-die-sexuelle-korrektheit-auf-die-spitze\/","title":{"rendered":"Schweden treibt die sexuelle Korrektheit auf die Spitze"},"content":{"rendered":"
Wer in Schweden k\u00fcnftig Sex mit jemanden m\u00f6chte, muss die ausdr\u00fcckliche Erlaubnis einholen \u2013 gern auch schriftlich. Sonst droht eine Verurteilung wegen Vergewaltigung.<\/p><\/blockquote>\n
Good, old Kinki<\/strong>, der mir den Artikel verlinkt hat, schreibt aus juristischer Sicht dazu…<\/p>\n
„Beginnen wir mit dem offensichtlichsten: Eine ausdr\u00fcckliche Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung vor jedem GV, am besten schriftlich und auch in der Ehe, das ist wohl so absurd, wie es klingt. Ich kann mir den Abschluss des Dates lebhaft vorstellen. Zu unserer Zeit lautete die Frage: „hast du mal nen Gummi?“, zuk\u00fcnftig lautet sie dann „hast du Bleistift und Papier?!“<\/p>\n
Aber bedenken wir doch mal eine andere Konsequenz. Allgemein gefragt: Was ist einfacher? Eine Frau zu vergewaltigen ohne Spuren zu hinterlassen? Oder einer Frau zu einer Unterschrift zu n\u00f6tigen bzw. sie ihr durch T\u00e4uschung abzugaunern? Denn jetzt betrachten wir die Sache mal andersrum: Die Frau schreit „Vergewaltigung“, und der Mann legt ihre Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung vor. Die muss ja etwas wert sein, sonst br\u00e4uchten wir das ganze Gesetz nicht. Muss dann also die Frau beweisen, dass sie zur Unterschrift get\u00e4uscht oder bedroht worden ist? Wie soll sie das beweisen? Und hat dann also jeder Mann, der eine undatierte Unterschrift der Frau in der Hand h\u00e4lt, die sprichw\u00f6rtliche „Gef\u00e4ngnis-frei“-Karte?<\/p>\n
Nochmal:
\n1. Ich luchse der Frau ihre Unterschrift ab.
\n2. Dann kann ich sie durchb\u00fcrsten, wann, wo und so heftig ich will.
\n3. Und gegen jeglichen Vorwurf sch\u00fctzt mich ihre zurechtdatierte Unterschrift.<\/p>\nDie Intention soll es sein, dass ein Bewusstsein f\u00fcr das „Nein“ des Sexualpartners gesch\u00e4rft werden soll. Gut gemeint. Aber wie wir alle wissen: Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht!“<\/em><\/p>\n
Was meint Ihr dazu?<\/p>\n