{"id":6219,"date":"2010-11-24T18:37:48","date_gmt":"2010-11-24T18:37:48","guid":{"rendered":"http:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=6219"},"modified":"2010-11-24T18:37:48","modified_gmt":"2010-11-24T18:37:48","slug":"neufassung-des-jmstv","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2010\/11\/24\/neufassung-des-jmstv\/","title":{"rendered":"Neufassung des JMStV"},"content":{"rendered":"
Community-Mitglied Sowbug<\/strong> stellte mir heute per Mail eine interessante Frage:<\/p>\n „Die Neufassung des JMStV sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2011 alle deutschen Webseiten mit einer Alterskennzeichnung versehen werden sollen. Dazu m\u00fcssen alle Anbieter ihre Inhalte in die Altersstufen \u201eab 0\u201c, \u201eab 6\u201c, \u201eab 12\u201c, \u201eab 16\u201c oder \u201eab 18 Jahren\u201c einstufen. Dies betrifft auch Blogs, private Webseiten sowie solche von Vereinen, Parteien oder kleinen Firmen. F\u00fcr Inhalte unter 12 Jahren ist eine Kennzeichnung zwar freiwillig. Wer nicht kennzeichnet, riskiert aber, dass die Webseite in Schulen, Bibliotheken oder in Familien von Inhaltsfilter-Programmen blockiert wird. Inhalte, die 12-j\u00e4hrige Kinder in ihrer \u201eEntwicklung oder Erziehung beeintr\u00e4chtigen\u201c k\u00f6nnen, m\u00fcssen entweder gekennzeichnet, auf n\u00e4chtliche \u201eSendezeiten\u201c eingeschr\u00e4nkt oder mit einer Alterspr\u00fcfung versehen werden.“<\/p>\n