{"id":62734,"date":"2018-06-25T16:09:12","date_gmt":"2018-06-25T14:09:12","guid":{"rendered":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=62734"},"modified":"2018-06-25T16:09:12","modified_gmt":"2018-06-25T14:09:12","slug":"die-dsgvo-und-die-fotografie","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2018\/06\/25\/die-dsgvo-und-die-fotografie\/","title":{"rendered":"Die DSGVO und die Fotografie"},"content":{"rendered":"
Das hier ist eine Einsch\u00e4tzung von nem Fachanwalt, die mir heute der gute, alte Fr0sty<\/strong> verlinkt hat:<\/p>\n „Die DSGVO wird \u00fcber Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO auch weiterhin die berechtigten Interessen der Fotografen umfassend ber\u00fccksichtigen und mit den Interessen der Abgelichteten abw\u00e4gen. Das bedeutet, dass die Verarbeitung der personenbezogenen Daten k\u00fcnftig weiterhin immer dann rechtm\u00e4\u00dfig ist, wenn die berechtigten Interessen des Fotografen oder eines Dritten gegen\u00fcber den Interessen der abgelichteten Personen \u00fcberwiegen. Und damit werden Personen, die k\u00fcnftig auf Sportveranstaltungen, Demonstrationen, Konzerten, neben ber\u00fchmten Bauwerken oder in Landschaften lediglich als Beiwerk fotografiert werden, nicht auf ihre Einwilligung bestehen k\u00f6nnen, weil das berechtigte Interesse des Fotografen in diesen F\u00e4llen \u00fcberwiegen wird.“<\/em><\/p>\n Super interessant. Und quasi das „Go“ f\u00fcr mich, auch weiterhin in der \u00d6ffentlichkeit Vlogs machen zu d\u00fcrfen. Das Problem ist nur, dass man quasi jeden Tag eine neue Einsch\u00e4tzung zur Sachlage liest. Was oder wem soll man denn nun glauben?<\/p>\n