{"id":63129,"date":"2018-07-12T19:04:10","date_gmt":"2018-07-12T17:04:10","guid":{"rendered":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=63129"},"modified":"2018-07-12T19:04:10","modified_gmt":"2018-07-12T17:04:10","slug":"verfahren-vor-dem-bgh-streit-um-das-digitale-erbe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2018\/07\/12\/verfahren-vor-dem-bgh-streit-um-das-digitale-erbe\/","title":{"rendered":"Verfahren vor dem BGH: Streit um das digitale Erbe"},"content":{"rendered":"
Darf eine Mutter als Erbin auf den Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter zugreifen? […] Der BGH hat nun entschieden: Eltern muss der volle Zugriff auf das Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes gew\u00e4hrt werden. Als Erben h\u00e4tten sie ein berechtigtes Interesse am digitalen Nachlass ihres Kindes. Da Tageb\u00fccher oder pers\u00f6nliche Briefe vererbt werden k\u00f6nnen, m\u00fcsse dies auch f\u00fcr einen digitalen Nachlass gelten. Datenschutzrecht werde damit nicht verletzt.<\/p><\/blockquote>\n
Ein interessanter Fall und ein f\u00fcr mich befriedigendes Urteil, das meinem Gerechtigkeitsempfinden entspricht. Nat\u00fcrlich m\u00f6chte ich als Elternteil auf den Account meines Kindes nach dessen Tod zugreifen k\u00f6nnen – und es sei es nur, um vielleicht einen abschlie\u00dfenden Brief an alle Freunde und Bekannten online zu stellen. Wie seht Ihr die ganze Sache?<\/p>\n