Die Bundesnetzagentur stellte fest, dass StreamOn der Deutschen Telekom gegen den europarechtlich verankerten Grundsatz der Netzneutralit\u00e4t sowie gegen europ\u00e4ische Roaming-Regelungen versto\u00dfe, und untersagte die Fortf\u00fchrung von StreamOn in der derzeitigen konkreten Ausgestaltung […] Man darf gespannt sein, wie die Deutsche Telekom nun reagiert \u2013 denn das Angebot m\u00fcsste ja angepasst werden. (Via<\/a>)<\/p><\/blockquote>\n