{"id":70860,"date":"2019-07-16T22:19:15","date_gmt":"2019-07-16T20:19:15","guid":{"rendered":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=70860"},"modified":"2019-07-16T22:19:15","modified_gmt":"2019-07-16T20:19:15","slug":"telekom-will-an-streamon-festhalten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2019\/07\/16\/telekom-will-an-streamon-festhalten\/","title":{"rendered":"Telekom will an StreamOn festhalten"},"content":{"rendered":"

Die Telekom kassierte vor dem Oberverwaltungsgericht f\u00fcr das Land Nordrhein-Westfalen eine Schlappe. Das unanfechtbare Urteil: StreamOn in der jetzigen Form steht vor dem Aus […] StreamOn ist jetzt allerdings erst einmal wie gewohnt f\u00fcr die Kunden verf\u00fcgbar und soll dies auch bleiben. (Via<\/a>)<\/p><\/blockquote>\n

Auf Twitter schreibt das Unternehmen, man w\u00fcrde erstmal das Urteil pr\u00fcfen. Au\u00dferdem will man vorerst nichts \u00e4ndern, da man mit einer Anpassungsfrist rechne. Offensichtlich sind wir hier mal wieder bei „W\u00fcnsch-Dir-Was“: Da erleidest Du vor Gericht eine scheppernde Niederlage, machst aber trotzdem weiter, was Du willst. Spannend!<\/p>\n

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1\/2 Erstmal liefern wir ein Statement \ud83d\udc49\ud83c\udffc Wir werden jetzt pr\u00fcfen, wie wir mit dem Urteil umgehen. Wir erwarten, dass die @bnetza<\/a> durch eine angemessene Umsetzungsfrist die nun erforderlichen Anpassungen erm\u00f6glicht. Von der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit von StreamOn sind wir weiter \u00fcberzeugt und<\/p>\n

— Deutsche Telekom AG (@deutschetelekom) 15. Juli 2019<\/a><\/p><\/blockquote>\n