{"id":7164,"date":"2011-03-20T09:43:21","date_gmt":"2011-03-20T09:43:21","guid":{"rendered":"http:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=7164"},"modified":"2011-03-20T09:43:42","modified_gmt":"2011-03-20T09:43:42","slug":"gewinne-deine-beerdigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2011\/03\/20\/gewinne-deine-beerdigung\/","title":{"rendered":"„Gewinne Deine Beerdigung“"},"content":{"rendered":"
Folgende Anzeige wurde vom Radiosender Galaxy Aschaffenburg<\/strong> zu Werbezwecken geschaltet:<\/p>\n Die wie eine Todesanzeige aufgemachte Werbung war am 23. Januar in einer Zeitung erschienen und hatte auf das Gewinnspiel hingewiesen. Dabei waren die H\u00f6rer dazu aufgerufen, dem Sender ihre wom\u00f6glich \u201cletzten Worte\u201c mitzuteilen. Derjenige mit der \u201ccoolsten Antwort\u201c sollte eine Sterbeversicherung im Wert von 3000 Euro bekommen.<\/p><\/blockquote>\n <\/p>\n Geschmacklos? Das fand der Bund deutscher Bestattungsunternehmer auch und klagte dagegen. Das Gericht entschied allerdings f\u00fcr den Radiosender:<\/p>\n Wie die Kammer mitteilte, kann solch eine Werbekampagne nicht einfach wegen Versto\u00dfes gegen den guten Geschmack verboten werden oder weil sie gegen das sittliche Empfinden von Teilen der Bev\u00f6lkerung versto\u00dfe. Die Werbung sei nicht unlauter gewesen und habe auch nicht die Menschenw\u00fcrde verletzt. Vielmehr stelle die Anzeige des Radiosenders und des Bestatters eine gesch\u00e4ftliche Handlung dar, die die Interessen von Mitbewerbern und Verbrauchern nicht sp\u00fcrbar beeintr\u00e4chtige. Ob das Gewinnspiel selbst rechtens war, hatte das Gericht nicht zu entscheiden.<\/p><\/blockquote>\n Wie seht Ihr die Sache? Wie weit darf man heutzutage in Sachen Werbung gehen?<\/p>\n