{"id":72397,"date":"2019-09-23T19:22:48","date_gmt":"2019-09-23T17:22:48","guid":{"rendered":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=72397"},"modified":"2019-09-23T19:24:16","modified_gmt":"2019-09-23T17:24:16","slug":"neues-bgh-filesharing-urteil-endlich-ist-der-abmahn-wahn-vorbei","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2019\/09\/23\/neues-bgh-filesharing-urteil-endlich-ist-der-abmahn-wahn-vorbei\/","title":{"rendered":"Neues BGH-Filesharing-Urteil: Endlich ist der Abmahn-Wahn vorbei!"},"content":{"rendered":"

Es gibt ein neues und wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieses Urteil wird direkte Auswirkungen z.\u202fB. auf Filesharing-Abmahnungen haben. Vor allem wird es Massenabmahnern \u00fcberhaupt nicht gefallen. (Via<\/a>)<\/p><\/blockquote>\n

Dazu schreibt uns Kinki<\/strong> in seiner Funktion als Jurist folgende interessante Einsch\u00e4tzung:
\n
\n„Bislang wurde jede einzelne Abmahnung als separate Angelegenheit betrachtet und abgerechnet. Das f\u00fchrte dazu, dass jeder Abgemahnte mit relativ hohen Abmahnkosten konfrontiert war. Als Beispiel: Bei einem angenommenen Streitwert von 10.000 \u20ac f\u00fcr einen Kinofilm entstanden in jedem einzelnen Fall Abmahnkosten in H\u00f6he von 745,40 \u20ac.<\/p>\n

Der BGH hat jetzt gesagt, dass solche praktisch v\u00f6llig identischen Abmahnungen eine gemeinsame Angelegenheit bilden. Wenn also eine Kanzlei f\u00fcr 10 verschiedene Filme jeweils 100 Abmahnungen verschickt, die sich nur durch Adressat und Name des Films unterscheiden, kann sie nicht mehr 1.000x die vollen Geb\u00fchren abrechnen. Vielmehr liegt dann eine einzelne Angelegenheit mit einem beeindruckenden Streitwert von 10 Millionen Euro vor. Allerdings teilen sich die Anwaltskosten dann eben auch auf 1.000 Einzelabmahnungen auf. Und damit kostet die einzelne Abmahnung pl\u00f6tzlich nur noch ertr\u00e4gliche 41,25 \u20ac.<\/p>\n