{"id":75734,"date":"2020-02-29T14:58:32","date_gmt":"2020-02-29T13:58:32","guid":{"rendered":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=75734"},"modified":"2020-02-29T14:58:32","modified_gmt":"2020-02-29T13:58:32","slug":"zur-reichweite-der-meinungsfreiheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2020\/02\/29\/zur-reichweite-der-meinungsfreiheit\/","title":{"rendered":"Zur Reichweite der Meinungsfreiheit"},"content":{"rendered":"

Zur Europawahl im Mai 2019 hatte die rechtsextreme NPD an manchen Orten in der Bundesrepublik Deutschland mit Plakaten mit der Aufschrift „Migration t\u00f6tet“ geworben. Die Frage, ob diese Aussage eine Volksverhetzung ist oder von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, besch\u00e4ftigte nun das Landgericht Potsdam.<\/p><\/blockquote>\n

Solmecke geht in dem Video der Frage nach, ob der Slogan „Migration t\u00f6tet“ bereits eine Volksverhetzung darstellt, bzw. wie das entsprechende Landgericht in dieser Sache entschiedet hat. Spannend!<\/p>\n