{"id":76273,"date":"2020-03-26T15:25:34","date_gmt":"2020-03-26T14:25:34","guid":{"rendered":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=76273"},"modified":"2020-03-26T15:33:43","modified_gmt":"2020-03-26T14:33:43","slug":"gedanken-zum-corona-gesetz-die-marktwirtschaft-hat-pause","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2020\/03\/26\/gedanken-zum-corona-gesetz-die-marktwirtschaft-hat-pause\/","title":{"rendered":"Gedanken zum „Corona-Gesetz“: Die Marktwirtschaft hat Pause"},"content":{"rendered":"

Folgenden Text hat mir Community-Mitglied und Anwalt Kinki<\/strong> heute zukommen lassen. Er bewertet darin das vom Bundestag beschlossene „Hilfspaket“ bzw. Teile daraus (die Neufassung des Artikels 240 des Einf\u00fchrungsgesetzes zum B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch). Ich erspare mir mal eine Bewertung und stelle seine Ausf\u00fchrungen zur Diskussion:<\/p>\n

„Was der Bundestag am 26.03.2020 in Drucksache 19\/18110 beschlossen hat, ist nichts anderes als eine Suspendierung der Marktwirtschaft. Im folgenden beziehe ich mich auf die Neufassung des Artikels 240 des Einf\u00fchrungsgesetzes zum B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Es wird folgendes geregelt:<\/p>\n

\u2022 Verbraucher m\u00fcssen Dauerschuldverh\u00e4ltnisse nicht mehr erf\u00fcllen (Zahlung von Miete, Strom, Energie, Wasser, Telefon usw.), wenn es dank Corona finanziell eng wird. (\u00a71 Abs.1)<\/p>\n

\u2022 F\u00fcr Kleinstunternehmen (bis 9 Mitarbeiter) gilt dasselbe. (\u00a71 Abs. 2)<\/p>\n

\u2022 Die Leistungsverweigerungsrechte gelten nicht, wenn der Gl\u00e4ubiger seinerseits unbedingt auf die Einnahmen angewiesen ist. (\u00a71 Abs. 3)<\/p>\n

\u2022 Der Arbeitslohn muss in jedem Fall gezahlt werden. (\u00a7 1 Abs. 4)<\/p>\n

\u2022 Miet- und Pachtvertr\u00e4ge d\u00fcrfen trotz ausstehender Mieten nicht mehr gek\u00fcndigt werden (\u00a72)<\/p>\n

\u2022 Darlehensraten m\u00fcssen nicht mehr gezahlt werden; die Vertr\u00e4ge werden nach hinten gestreckt (\u00a73)<\/p>\n