{"id":76572,"date":"2020-04-09T14:17:20","date_gmt":"2020-04-09T12:17:20","guid":{"rendered":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=76572"},"modified":"2020-04-09T14:19:14","modified_gmt":"2020-04-09T12:19:14","slug":"bei-corona-ausfall-gutscheine-statt-geld-zurueck","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2020\/04\/09\/bei-corona-ausfall-gutscheine-statt-geld-zurueck\/","title":{"rendered":"Bei Corona-Ausfall: Gutscheine statt Geld zur\u00fcck?"},"content":{"rendered":"

Community-Mitglied Kinki<\/strong> hat mir eine interessante Mail zu einem neuen Gesetzesentwurf zukommen lassen, den gestern das Kabinett verabschiedet hat. Auch wenn er meist eine „umstrittene“ Sicht auf die Dinge hat, finde ich es trotzdem spannend, seine juristische Meinung dazu zu lesen: <\/p>\n

„Vielleicht hast du den Gesetzesentwurf schon mitbekommen, den gestern das Kabinett verabschiedet hat: Kultur-, Sport- und Frei zeitveranstalter sollen bei Corona-Ausf\u00e4llen berechtigt sein, die Kunden mit Gutscheinen abzuspeisen anstatt das Geld zur\u00fcckzuerstatten. F\u00fcr die Reisebranche sind \u00e4hnliche Regelungen geplant, dies m\u00fcsste jedoch auf europ\u00e4ischer Ebene geschehen.<\/p>\n

\"\"<\/p>\n

Ich halte die geplante Regelung f\u00fcr glatt verfassungswidrig: Ein verfassungsrechtlicher Grundsatz ist das sogenannte R\u00fcckwirkungsverbot,
\nwelches zum einen in Art. 103 GG verankert ist, aber auch aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt: Der B\u00fcrger genie\u00dft Vertrauensschutz in die Best\u00e4ndigkeit der Gesetze.<\/p>\n