Langj\u00e4hrige Mieter k\u00f6nnen ihren Vermieter zum Renovieren verpflichten, m\u00fcssen sich aber an den Kosten beteiligen. Voraussetzung ist au\u00dferdem, dass sich der Zustand der Wohnung seit Einzug deutlich verschlechtert hat […] Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch in zwei F\u00e4llen aus Berlin entschieden. (Via<\/a>)<\/p><\/blockquote>\n