{"id":81597,"date":"2020-12-04T14:44:45","date_gmt":"2020-12-04T13:44:45","guid":{"rendered":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=81597"},"modified":"2020-12-04T14:44:45","modified_gmt":"2020-12-04T13:44:45","slug":"urteil-persoenlichkeitsrecht-verletzt-wegen-herr-und-frau","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2020\/12\/04\/urteil-persoenlichkeitsrecht-verletzt-wegen-herr-und-frau\/","title":{"rendered":"Urteil: Pers\u00f6nlichkeitsrecht verletzt wegen „Herr“ und „Frau“"},"content":{"rendered":"
Bei der Buchung einer Fahrkarte \u00fcber die Webseite der Deutschen Bahn m\u00fcssen Kund:innen sich zwischen der Anrede \u201eHerr\u201c oder \u201eFrau\u201c entscheiden. Die M\u00f6glichkeit eine geschlechtsneutrale Anrede auszuw\u00e4hlen, existiert nicht […] Dagegen hatte eine nicht-bin\u00e4re Person Klage eingereicht, der vom Landgericht Frankfurt nun teilweise stattgegeben wurde. (Via<\/a>)<\/p><\/blockquote>\n
Das Gericht sah in diesem Fall das allgemeine Pers\u00f6nlichkeitsrecht der klagenden Person verletzt. Man solle bei einer Online-Bestellung zumindest die Option haben, weder „Herr“ oder „Frau“ anw\u00e4hlen zu k\u00f6nnen. Allerdings stufte das Gericht die Verletzung des Pers\u00f6nlichkeitsrecht als nicht schwerwiegend ein. Die Anrede als \u201eHerr\u201c in einem einzelnen Rechnungsschreiben sei nicht b\u00f6swillig erfolgt. Daher sei auch keine Entsch\u00e4digung f\u00e4llig. <\/p>\n
Aus dem Artikel und dem Urteil entnehme ich auch nicht die Aufforderung an die Deutsche Bahn, von nun an die Geschlechterbezeichnung „Nicht-Bin\u00e4r“ in ihre Online-Bestellung hinzuzuf\u00fcgen. Wenn man n\u00e4mlich damit anf\u00e4ngt, \u00f6ffnet man die „B\u00fcchse der Pandora“: Dann klagt bald jedes „Untergeschlecht“ und m\u00f6chte in die Liste aufgenommen werden. <\/p>\n
Hier mal eine kleine \u00dcbersicht:<\/p>\n
\nHier die Liste f\u00fcr das n\u00e4chste CoD: pic.twitter.com\/LRc1Oh3tOn<\/a><\/p>\n
— mpox (@mpoxDE) November 16, 2020<\/a><\/p><\/blockquote>\n