Das nieders\u00e4chsische Oberverwaltungsgericht in L\u00fcneburg hat das landesweite \u201eFeuerwerksverbot\u201c \u00fcber den Jahreswechsel vorl\u00e4ufig au\u00dfer Vollzug gesetzt. Ein derart umfassendes Verbot sei keine objektiv notwendige Ma\u00dfnahme zum Infektionsschutz, entschied das Gericht am Freitag (AZ: 13 MN 568\/20) […] Aufgrund einer neuen Verordnung des Bundes d\u00fcrfe Feuerwerk trotzdem nicht verkauft werden. (Via<\/a>)<\/p><\/blockquote>\n