Statt eines unabh\u00e4ngigen Gerichts entscheidet k\u00fcnftig die \u201eClearingstelle Urheberrecht im Internet\u201c (CUII) als Selbstregulierungsgremium marktm\u00e4chtiger Verb\u00e4nde der Unterhaltungsbranche sowie aller gro\u00dfen deutschen Internetprovider, ob bestimmte Webseiten im Internet erreicht werden k\u00f6nnen oder nicht. Diese privaten Netzsperren ohne Gerichtsbeschluss h\u00f6hlen rechtsstaatliche Prinzipien aus und berauben betroffene Dritte eines effektiven Grundrechtsschutzes. (Via<\/a>)<\/p><\/blockquote>\n