Der Streaming-Dienst Netflix darf in seinen Nutzungsbedingungen f\u00fcr Deutschland keine Klausel mehr verwenden, die jederzeit beliebige Preiserh\u00f6hungen erlaubt. Ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts, das der Bundesverband der Verbraucherzentralen erstritten hatte, ist inzwischen rechtskr\u00e4ftig. (Via<\/a>)<\/p><\/blockquote>\n