{"id":85333,"date":"2021-06-08T14:22:39","date_gmt":"2021-06-08T12:22:39","guid":{"rendered":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=85333"},"modified":"2021-06-08T14:22:39","modified_gmt":"2021-06-08T12:22:39","slug":"urteil-diskriminierung-von-maskenverweigerern-im-supermarkt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2021\/06\/08\/urteil-diskriminierung-von-maskenverweigerern-im-supermarkt\/","title":{"rendered":"Urteil: Diskriminierung von \u201eMaskenverweigerern\u201c im Supermarkt?"},"content":{"rendered":"
Am 9.10.2020 betrat der Kl\u00e4ger ohne eine Mund-Nasen-Bedeckung einen Supermarkt der Kl\u00e4gerin, um Lebensmittel zu erwerben. Der Kl\u00e4ger gibt an, dass er bei der Bezahlung von der Kassiererin gefragt worden sei, wieso er keine Maske trage. Der Kl\u00e4ger habe daraufhin erkl\u00e4rt, dass er per Attest von der Maskenpflicht befreit sei. Ihm sei erwidert worden, dass man Atteste nicht akzeptiere. Nach Hinzuziehung der Filialleiterin sei ihm mit der Polizei gedroht worden. Der Kl\u00e4ger ist der Meinung, dass er diskriminiert worden sei. (Via<\/a>)<\/p><\/blockquote>\n
Ja, das muss ja eine harte Diskriminierung gewesen sein, einem Kunden dieselben Regeln aufzuerlegen, die deutschlandweit und in jedem anderen Supermarkt auch gegolten haben. Das sah \u00fcbrigens auch das Amtsgericht Bremen so und wies die Klage ab (Az. 9 C 493\/20). Als Begr\u00fcndung wurde genannt, dass das Verhalten der Mitarbeiterin der Beklagten nicht nur sozialad\u00e4quat, sondern sogar geboten sei. Die Beklagte k\u00f6nne sich wegen einer etwaigen Aufforderung ihrer Mitarbeiter an den Kl\u00e4ger, den Laden zu verlassen und diesen zuk\u00fcnftig nur mit Maske zu betreten, grunds\u00e4tzlich auf ihr Hausrecht berufen. In einer freien Marktwirtschaft bestehe kein Kontrahierungszwang eines privaten Supermarktbetreibers.<\/p>\n
Noch Fragen, Kienzle? <\/p>\n