{"id":86838,"date":"2021-07-31T19:36:41","date_gmt":"2021-07-31T17:36:41","guid":{"rendered":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=86838"},"modified":"2021-07-31T19:40:06","modified_gmt":"2021-07-31T17:40:06","slug":"bgh-staerkt-die-meinungsfreiheit-schwere-niederlage-fuer-facebook","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2021\/07\/31\/bgh-staerkt-die-meinungsfreiheit-schwere-niederlage-fuer-facebook\/","title":{"rendered":"BGH st\u00e4rkt die Meinungsfreiheit: Schwere Niederlage f\u00fcr Facebook"},"content":{"rendered":"

Das Hausrecht von Facebook ist ohne Anh\u00f6rungsverfahren unwirksam. Das Urteil des Bundesgerichtshofs zu L\u00f6schpflichten hat fundamentale Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit und auf Facebook. (Via<\/a>)<\/p><\/blockquote>\n

Kinki, der mir das Urteil heute verlinkt hat, schrieb von einem „Meilenstein f\u00fcr die Meinungsfreiheit“. F\u00fcr mich ist dieses Urteil ehrlich gesagt nicht so ganz nachvollziehbar: Im Prinzip geht es doch im Kern wieder darum, dass irgendwelche Wutb\u00fcrger pissed sind, weil irgendeiner von ihren „das wird man doch wohl noch sagen d\u00fcrfen“-Posts auf Facebook gel\u00f6scht wurde. Seit Jahren nimmt die Verrohung und der Hass in den sozialen Netzwerken stetig zu – ab jetzt darf Facebook solche Posts nicht mehr direkt l\u00f6schen, sondern muss erst mal ein „Anh\u00f6rungsverfahren“ durchf\u00fchren? Was f\u00fcr ein Bullshit. Jahre lang haben „die Leute“ rumgeheult, dass Facebook solche Hass-Posts nicht direkt l\u00f6scht und jetzt kommt es zu so einem Urteil, das (f\u00fcr Deutschland typisch) jede Menge B\u00fcrokratie einf\u00fchrt und im Grunde ins genaue Gegenteil zielt. Wie gesagt: F\u00fcr mich schwer nachzuvollziehen…<\/p>\n

„So n\u00fcchtern l\u00e4sst sich die Entscheidung des BGH zum sogenannten „virtuellen Hausrecht“ zusammenfassen. Ihre Brisanz wird deutlich, wenn man auf die Konsequenzen schaut:<\/p>\n

– Weil sich in den Kommunikationsstandards von Facebook kein Anh\u00f6rungsverfahren findet, muss das nun geschaffen werden. Bis dahin sind die Nutzungsbedingungen keine wirksame Rechtsgrundlage f\u00fcr \u00c4u\u00dferungen.<\/p>\n

– Alles, was nicht strafbar ist, ist auf der Plattform erlaubt. Bis der Mangel behoben ist, gilt das Strafrecht unmittelbar als Ma\u00dfstab f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit von \u00c4u\u00dferungen.<\/p>\n

– Nichts, was bei Facebook gepostet ist, darf mehr gel\u00f6scht werden, wenn es nicht strafbar ist.<\/p>\n

– Alles, was in der Vergangenheit gel\u00f6scht wurde, muss Facebook daraufhin \u00fcberpr\u00fcfen, ob es strafbar ist. Andernfalls kann Facebook mit Erfolg auf Freischaltung der gel\u00f6schten Beitr\u00e4ge verklagt werden.<\/p>\n

– Das Anh\u00f6rungsverfahren muss den Anforderungen des BGH entsprechen.<\/p>\n

– F\u00fcr die Zukunft muss Facebook sich Nutzungsbedingungen geben, die die Meinungsfreiheit der Nutzer in Abgrenzung zum Strafrecht wahren.“<\/em><\/p>\n

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