{"id":8756,"date":"2011-08-05T10:37:48","date_gmt":"2011-08-05T10:37:48","guid":{"rendered":"http:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=8756"},"modified":"2011-08-05T11:39:39","modified_gmt":"2011-08-05T11:39:39","slug":"leitkriterien-der-usk","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2011\/08\/05\/leitkriterien-der-usk\/","title":{"rendered":"Leitkriterien der USK"},"content":{"rendered":"
Community-Mitglied Thomas<\/strong> hat mich heute darauf aufmerksam gemacht, dass die USK die Leitkriterien f\u00fcr die jugendschutzrechtliche Bewertung von Computer- und Videospielen<\/strong> online gestellt hat. Man kann jetzt also mehr oder weniger nachvollziehen, wie die USK an die Spieler herangeht und unter welchen Kriterien man zu den Altersvorgaben kommt. Ist wirklich interessant zu lesen! Schaut am besten selbst mal rein!<\/p>\n Ein Spiel darf f\u00fcr eine Altersgruppe nur dann freigegeben werden, wenn es die Entwicklung oder Erziehung keines Jahrganges dieser Altersgruppe beeintr\u00e4chtigen kann. Dabei ist nicht nur auf den durchschnittlichen, sondern auch auf den gef\u00e4hrdungsgeneigten Minderj\u00e4hrigen abzustellen, Extremf\u00e4lle sind auszunehmen.<\/p><\/blockquote>\n