{"id":90019,"date":"2021-12-02T16:12:35","date_gmt":"2021-12-02T15:12:35","guid":{"rendered":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=90019"},"modified":"2021-12-02T16:13:42","modified_gmt":"2021-12-02T15:13:42","slug":"ein-gericht-bestaetigte-das-zugangsverbot-fuer-pornoseiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2021\/12\/02\/ein-gericht-bestaetigte-das-zugangsverbot-fuer-pornoseiten\/","title":{"rendered":"Ein Gericht best\u00e4tigte das Zugangsverbot f\u00fcr Pornoseiten"},"content":{"rendered":"
Zwei Pornoseitenbetreiber mit Sitz in Zypern haben erfolglos gegen ein Verbreitungsverbot ihrer Inhalte in Deutschland geklagt. Das Verwaltungsgericht D\u00fcsseldorf best\u00e4tigte am Mittwoch in drei Urteilen die entsprechenden Anordnungen der Landesanstalt f\u00fcr Medien in Nordrhein-Westfalen. Die Vorschriften des deutschen Jugendmedienschutzstaatsvertrages seien anwendbar, auch wenn eine Internetseite vom EU-Ausland aus betrieben werde (via<\/a>)<\/p><\/blockquote>\n
Im Juni 2020 entschied die deutsche Kommission f\u00fcr Jugendmedienschutz (KJM), dass viele Pornoseiten wie beispielsweise Youporn<\/span> oder Pornhub nicht in Deutschland zug\u00e4nglich sein d\u00fcrfen. Als Grund f\u00fcr diese Entscheidung wurde angegeben, dass diese Seiten viel zu leicht zug\u00e4nglich sind und einfach nur einen simplen Hinweis auf das erlaubte Alter von Nutzern beinhalten. Dadurch w\u00fcrden die Seiten keine ausreichenden Ma\u00dfnahmen treffen, um m\u00f6gliche minderj\u00e4hrige Besucher abzublocken.<\/p>\n
Als Reaktion auf diese Entscheidung sind zwei Betreiber dieser Plattformen vor Gericht bezogen. Dabei haben sich die Kl\u00e4ger auf das Herkunftslandprinzip der EU berufen, welches darauf basiert, dass nur das Recht des Landes relevant ist, welches den Hauptsitz eines Unternehmens beinhaltet. Laut dem Verwaltungsgericht in D\u00fcsseldorf ist in diesem Fall aber eine Ausnahme in dem Herkunftslandprinzip erlaubt, weil ein EU-Mitgliedstaat den Schutz seiner Bev\u00f6lkerung sicherstellen m\u00f6chte. Ab diesem Zeitpunkt gilt das regionale Jugendmedienschutzrecht.<\/p>\n
Wenn die Betreiber das Urteil auf sich belassen und keine Beschwerde einlegen, dann m\u00fcssten sie neue Systeme einbauen, die das Alter der Nutzer zuverl\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnen. Ein simples Anzeigen des Jugendschutzlabels reicht da nicht aus. Laut der KJM w\u00e4re eine Vorlage des pers\u00f6nlichen Ausweises eine gute Idee. Zus\u00e4tzlich dazu wollte die Kommission bereits eine Netzsperre f\u00fcr solche Inhalte erzwingen, was bisher aber von Provider strikt abgelehnt wurde.<\/p>\n
Ob diese Niederlage vor Gericht tats\u00e4chliche Auswirkungen auf diese Seiten haben wird, ist aktuell noch unklar. Zumindest gab es scheinbar seit Juni 2020 keine Anzeichen f\u00fcr Anpassungen oder weitere Einschr\u00e4nkungen der erlaubten Nutzer. Vermutlich wird sich in dem Bereich erst dann etwas \u00e4ndern, wenn die Betreiber wirklich dazu gezwungen werden oder die Internetanbieter sich zu Netzsperren „\u00fcberreden“<\/span> lassen.<\/p>\n
Ansonsten darf die KJM meiner Meinung nach nicht mit Reaktionen rechnen. Ansonsten w\u00fcrden selbst Ma\u00dfnahmen dieser Betreiber h\u00f6chstwahrscheinlich keine Auswirkungen auf die minderj\u00e4hrigen Besucher dieser Pornoseiten haben. Bei der Menge dieser Inhalte im Netz und den M\u00f6glichkeiten zum Umgehen von Sparren lassen sich solche neuen Sperren oder Regeln vermutlich sehr einfach umgehen oder ignorieren.<\/p>\n
Vielleicht sollte die Kommission f\u00fcr Jugendmedienschutz etwas mehr Zeit und Arbeit in Aufkl\u00e4rung von Minderj\u00e4hrigen investieren und nicht direkt auf Sperren etc. setzen. Verbote dieser Art bieten oft sehr viel Motivation f\u00fcr kreative L\u00f6sungen.<\/p>\n