Das Arbeitsministerium will laut einem Referentenentwurf im Herbst zu einer Homeoffice-Angebotspflicht zur\u00fcckkehren. Auch bei der Pr\u00e4senzarbeit sollen wieder strengere Regeln gelten. (via<\/a>)
\n<\/strong><\/p><\/blockquote>\nEinem Bericht des Nachrichtenportals The Pioneer<\/a> liegt ihnen aktuell wohl ein Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vor, der beschreibt, wie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in der nahen Zukunft zur\u00fcckkehren soll. Die alte Regelung f\u00fcr diesen Bereich ist im M\u00e4rz 2022 ausgelaufen und bisher wurde sie noch nicht wieder zur\u00fcckgebracht. Dieser neue Entwurf soll dann wohl den Zeitraum zwischen dem Oktober 2022 und dem April 2023 abdecken.<\/p>\n