{"id":9573,"date":"2011-09-29T13:21:31","date_gmt":"2011-09-29T13:21:31","guid":{"rendered":"http:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=9573"},"modified":"2011-09-29T13:29:54","modified_gmt":"2011-09-29T13:29:54","slug":"recht-auf-anonymitat-im-internet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2011\/09\/29\/recht-auf-anonymitat-im-internet\/","title":{"rendered":"Recht auf Anonymit\u00e4t im Internet"},"content":{"rendered":"
Das Recht auf anonyme \u00c4u\u00dferungen im Internet ist vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz) abgedeckt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Beschluss (Az.: I-3 U 196\/10) festgestellt. Die Beschr\u00e4nkung des Rechtes auf \u00c4u\u00dferungen, die einem Individuum zuzuordnen sind, sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar […] Die OLG-Richter betonten dar\u00fcber hinaus grunds\u00e4tzlich die Bedeutung der Anonymit\u00e4t im Netz: „Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, w\u00fcrde allgemein die Gefahr begr\u00fcnden, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu \u00e4u\u00dfern.“<\/p><\/blockquote>\n
Viele von Euch werden das sicherlich gerne lesen, aber Ihr wisst nat\u00fcrlich auch, dass ich dies v\u00f6llig anders sehe. Am Ende z\u00e4hlt das, was die deutsche Rechtsprechung entscheidet – und diese war in diesem konkreten Fall eindeutig „Pro-Anonymit\u00e4t“. Ich bin mir allerdings auch sicher, dass dies nicht das letzte Urteil in diesem Bereich gewesen sein wird.<\/p>\n