{"id":96060,"date":"2022-09-20T12:28:44","date_gmt":"2022-09-20T10:28:44","guid":{"rendered":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/?p=96060"},"modified":"2022-09-20T12:28:44","modified_gmt":"2022-09-20T10:28:44","slug":"die-vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-das-eu-recht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/stevinho.justnetwork.eu\/2022\/09\/20\/die-vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-das-eu-recht\/","title":{"rendered":"Die Vorratsdatenspeicherung verst\u00f6\u00dft gegen das EU-Recht"},"content":{"rendered":"
Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verst\u00f6\u00dft gegen EU-Recht, entschied der Europ\u00e4ische Gerichtshof. Ohne Anlass d\u00fcrften die Kommunikationsdaten der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger nur unter strengen Voraussetzungen gespeichert werden. (via<\/a>)<\/p><\/blockquote>\n
Bereits seit einigen Jahren wird versucht in Deutschland eine neue gesetzliche Regelung f\u00fcr die Vorratsdatenspeicherung umzusetzen. Dieses Gesetz stammt urspr\u00fcnglich aus einer EU-Richtlinie des Jahres 2006 und seit dem \u00fcberlegen deutsche Politiker, wie sich das Ganze in unserem Land einf\u00fchren l\u00e4sst. Der letzte Versucht im Jahr 2017 scheiterte an dem Widerstand von Netzbetreibern, laufenden Klagen und einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen, weshalb die Vorratsdatenspeicherung aktuell auch ausgesetzt ist.<\/p>\n
Seit 2017 lag dieses Gesetz dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof, der in dieser Woche wohl endlich eine Entscheidung in diesem Fall getroffen hat. Dabei scheint sich auch dieses Gericht den Meinungen von vorherigen Instanzen anzuschlie\u00dfen und die geplante Regulierung ebenfalls als Problem einzustufen. Laut dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof verst\u00f6\u00dft die bisher geplant gewesene Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland ganz eindeutig gegen das vorhandene EU-Recht.<\/p>\n
Dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zufolge d\u00fcrfen die Kommunikationsdaten von allen B\u00fcrgern und B\u00fcrgerinnen nicht ohne triftigen Grund gespeichert werden. Ohne eine direkte Auswirkung auf die nationale Sicherheit ist solch eine Speicherung von Daten nur mit engen Grenzen erlaubt. Unabh\u00e4ngig von zeitlichen Begrenzungen stellt der Zugang zu diesen Informationen einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte von Menschen dar. Diese Sichtweise betrifft die allgemeine Speicherung von Daten f\u00fcr viele Menschen. Das Sammeln von Daten zu Einzelpersonen wird weiterhin auf eine andere Weise betrachtet.<\/p>\n
Mit diesem Urteil wird die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorerst auch weiterhin ausgesetzt bleiben. Dieser Ausgang kommt nicht wirklich \u00fcberraschend und er wurde sowohl von Experten als auch von den Unternehmen erwartet. Schlie\u00dflich folgt dieses Urteil genau in die Fu\u00dfspuren von anderen Richtspr\u00fcchen, die genau zu dem gleichen Ergebnis gekommen sind. Aktuell muss man sich also noch keine Sorgen um eine erneute Einf\u00fchrung der Speicherung machen.<\/p>\n
Allerdings hat die Bundesregierung bereits angek\u00fcndigt, dass sie die Regelung reformieren und ab\u00e4ndern m\u00f6chten. Eine erneute Stellungnahme soll wohl bald folgen. F\u00fcr viele Politiker ist die Vorratsdatenspeicherung noch immer ein wichtiges Werkzeug im Kampf gegen schwere Kriminalit\u00e4t wie beispielsweise Kinderpornographie<\/span>. Daher wird es auf kurz oder lang einen weiteren Vorschlag f\u00fcr solch eine Regulierung geben, der ungef\u00e4hr die gleiche Idee verfolgen solle. Die Regierung muss aufgrund der Urteile allerdings einige f\u00fcr die B\u00fcrger vorteilhafte Anpassungen durchf\u00fchren.<\/p>\n
\n\u2757\ufe0fTerminhinweis: Der Europ\u00e4ische Gerichtshof hat heute sein Urteil zur #Vorratsdatenspeicherung<\/a> verk\u00fcndet. Bundesjustizminister @MarcoBuschmann<\/a> wird dazu 13 Uhr ein Pressestatement abgeben – wir \u00fcbertragen live auf diesem Kanal. pic.twitter.com\/z71XtQHdGy<\/a><\/p>\n