Zwei Beamte zerren in Berlin einen Klimaaktivisten von der Stra\u00dfe, sie nutzen dabei sogenannte Schmerzgriffe. Die Polizei pr\u00fcft den Inhalt des Videos. (via<\/a>)<\/p><\/blockquote>\n
Der als stellvertretender Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft fungierende Manuel Ostermann erkl\u00e4rte auf Twitter<\/a>, dass der St\u00f6rer der Aufforderung der Polizei nicht nachgekommen ist. Die Beamten haben danach das mildeste geeignete Mittel gew\u00e4hlt, was das Ganze zu der korrekten Vorgehensweise macht. F\u00fcr Kriminologe Tobias Singelnstein<\/span> sieht die Situation aber ganz anders aus. Diesem Strafrechtler zufolge haben Schmerzgriffe bei einer friedlichen Sitzblockade absolut nichts zu suchen, weil sie folter\u00e4hnliche Methoden darstellen und das simple Hochheben der Person ebenfalls geholfen h\u00e4tte.<\/p>\n
\nDas ist K\u00f6rperverletzung im Amt. Mit vorheriger Androhung. Das f\u00e4llt sehr deutlich unter die EGMR-Definition von Folter.pic.twitter.com\/W27mPMO7rN<\/a><\/p>\n
\u2014 Stephan Anpalagan (@stephanpalagan) April 21, 2023<\/a><\/p><\/blockquote>\n
\nAktuell kursiert im Netz ein Video, das eine Zwangsma\u00dfnahme eines Kollegen im Zusammenhang mit den Klimaprotesten am 20.04. zeigt.
\nDas Video ist hier bekannt und wird gepr\u00fcft.<\/p>\n\u2014 Polizei Berlin Einsatz (@PolizeiBerlin_E) April 22, 2023<\/a><\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"