Presseerkl\u00e4rung<\/a> des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz zufolge werden alle drei Gruppen jetzt deutlich problematischer angesehen. Die Verdachtsfallbearbeitung des Amtes hat wohl gezeigt, dass die im Vorfeld aufgestellten Theorien zu diesen Organisationen korrekt waren. Alle drei Gruppen werden daher nun offiziell als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und dementsprechend weiterbearbeitet.<\/p>\nLaut dem Amt propagieren diese Gruppen wohl ein „<\/span>v\u00f6lkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht, ein ethnokulturell m\u00f6glichst homogenes Staatsvolk postuliert„<\/span>. Die deutschen Staatsangeh\u00f6rigen mit einem eindeutigen Migrationshintergrund w\u00fcrden dabei als Deutsche zweiter Klasse eingestuft und dementsprechend abgewertet. Solch ein Volksverst\u00e4ndnis steht in einem krassen Widerspruch zu dem in Deutschland geltenden Grundgesetz. Diese Erkenntnis f\u00fchrte zu der Umgestaltung der Einstufung aller drei Gruppen.<\/p>\nIn den vergangenen Jahren haben die Verfassungssch\u00fctzer eine umfangreiche Sammlung an Dokumenten und Materialien angelegt, die die Verfassungsfeindlichkeit der Gruppen beweisen sollen. Laut Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang<\/span> besteht dadurch auch kein Zweifel mehr daran, dass diese drei Gruppen verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Daher bliebt dem BfV auch gar keine andere Option, als die Organisationen als rechtsextremistisch einzustufen. Alle drei Gruppen k\u00f6nnen diese Einstufung aktuell vor das Verwaltungsgericht bringen und dort bek\u00e4mpfen.<\/p>\nDie \u00c4nderung der Einstufung von „Verdachtsfall“<\/span> auf „best\u00e4tigt rechtsextremistisch“<\/span> erlaubt es dem Verfassungsschutz nun, das gesamte nachrichtendienstliche Instrumentarium zu verwenden, um diese drei Gruppen zu \u00fcberwachen. Dazu geh\u00f6ren unter anderem der Einsatz von V-Leuten, Observationen, Finanzermittlungen oder auch das Abh\u00f6ren von Telefonen. Diese M\u00f6glichkeiten gibt es zwar auch f\u00fcr Verdachtsf\u00e4lle, aber unter dieser Einstufung spielt noch immer die Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit eine Rolle. Besonders tiefe Eingriffe sind dort oft nicht erlaubt. Bei gesichert extremistischen Bestrebungen gibt es aber deutlich geringere H\u00fcrden.<\/p>\nDie AFD selbst wird aktuell \u00fcbrigens ebenfalls vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft. Diese Partei hatte in den vergangenen Jahren bereits mit rechtlichen Schritten versucht, die Beobachtung von der „Jungen Alternative“<\/span> zu verhindern. Die AFD <\/span>ist bei diesem Versuch allerdings gescheitert und legte kurz darauf Berufung ein. Das zweite Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in M\u00fcnster ist noch nicht abgeschlossen.<\/p>\nOb diese Einstufung der AFD auf irgendeine Weise schaden wird, ist aktuell auf jeden Fall fraglich. Der Schritt zum Verdachtsfall hat bereits keine Auswirkungen bei Abstimmungen und Wahlen gezeigt und diese neue Entwicklung wird die Anh\u00e4nger der Partei vermutlich auch nicht zum Umdenken bewegen. Wer die Aussagen und Absichten dieser Partei gut findet, der wird vermutlich auch die Einstellung des deutschen Verfassungsschutzes nicht unbedingt ernst nehmen. Ansonsten ist diese Sache bei den Aussagen der Partei nat\u00fcrlich nicht wirklich \u00fcberraschend. Es sollte niemanden wundern, dass die Jugend der AFD die gleichen Ziele wie die eigentliche Partei verfolgt und dabei m\u00f6glicherweise etwas zu direkt handelt.<\/p>\n
\u201eDie Positionen des \u201aInstitut f\u00fcr Staatspolitik\u2018, \u201aEin Prozent e.V.<\/abbr>\u2018 und der Jugendorganisation der AfD<\/abbr> \u201aJunge Alternative\u2018 sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese drei Personenzusammenschl\u00fcsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Sie werden deshalb vom BfV<\/abbr> als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen eingeordnet und bearbeitet. Pr\u00e4sident des BfV<\/abbr> Thomas Haldenwang<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Die AfD selbst ist f\u00fcr das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz ein Verdachtsfall. Das galt bislang auch f\u00fcr den Parteinachwuchs „Junge Alternative“. Zusammen mit zwei weiteren Gruppierungen wertet der Verfassungsschutz diese Organisation nun als rechtsextrem. (via) Bereits im Januar 2019 hat das Bundesamt f\u00fcr Verfassungsschutz die als Jugendorganisation der Alternative f\u00fcr Deutschland (AfD) fungierende Gruppe \u201eJunge Alternative\u201c […]<\/p>\n","protected":false},"author":10647,"featured_media":79721,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_monsterinsights_skip_tracking":false,"_monsterinsights_sitenote_active":false,"_monsterinsights_sitenote_note":"","_monsterinsights_sitenote_category":0,"_uf_show_specific_survey":0,"_uf_disable_surveys":false,"jetpack_post_was_ever_published":false,"_jetpack_newsletter_access":"","_jetpack_dont_email_post_to_subs":false,"_jetpack_newsletter_tier_id":0,"_jetpack_memberships_contains_paywalled_content":false,"footnotes":"","_jetpack_memberships_contains_paid_content":false,"jetpack_publicize_message":"","jetpack_publicize_feature_enabled":true,"jetpack_social_post_already_shared":true,"jetpack_social_options":{"image_generator_settings":{"template":"highway","enabled":false}}},"categories":[11],"tags":[3394,927,5130,10091,8464],"jetpack_publicize_connections":[],"yoast_head":"\n
Der Verfassungsschutz stuft den AfD-Nachwuchs als rechtsextremistisch ein - Stevinho.de - Ein ausgezeichneter Blog!<\/title>\n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n \n\t \n\t \n\t \n \n \n \n \n\t \n\t \n\t \n