Einen interessanten sowie tragischen Fall verlinkte mir heute Community-Mitglied Kevin per Mail. Folgendes ist passiert: Mehrere junge Erwachsene überfallen einen Rentner…
Er wird auf einen Stuhl gesetzt und von zwei Angreifern in Schach gehalten […] Er verrät, wo sein Portemonnaie und die Tresorschlüssel liegen. Als plötzlich die Alarmanlage losgeht, die Eindringlinge haben sie im Obergeschoss versehentlich ausgelöst, bricht Panik aus. Alle wollen nur noch ganz schnell raus, scheitern zunächst am verschlossenen Hauseingang, stürzen, rennen, stolpern zur Terrassentür. Ernst B., seit vielen Jahren Jäger und Waffenscheinbesitzer, ist nicht so hilflos, wie es scheint. Weil er vor Jahren schon einmal erpresst wurde, hat er stets eine scharfe Pistole griffbereit in seiner Nähe liegen. Mit dieser Waffe schießt er jetzt aus wenigen Metern den Fliehenden mehrmals hinterher. Labinot S. wird auf der Terrasse von einem Schuss zwischen die Schultern getroffen, das Projektil zerfetzt die Hauptschlagader. Der Jugendliche verblutet innerhalb weniger Minuten, 69 Tage vor seinem 17. Geburtstag.
Wie Ihr Euch vorstellen könnt, werden die Täter jetzt urplötzlich zu den Opfern. Und es steht Aussage gegen Aussage:
Ernst B. will einen Schuss gehört haben, bevor er selbst feuerte […] Die Täter dagegen schwören, ein solcher Schuss sei nie gefallen. Eine Woche nach dem Überfall findet die Polizei im Garten eine Gaspistole, die dem Rentner gehört. Wie sie dorthin gelangt ist, ob damit geschossen wurde, konnte bisher nicht geklärt werden […] Die Staatsanwaltschaft in Stade, die gegen B. wegen Totschlags ermittelt, hat noch nicht entschieden, ob sie Anklage erhebt. Sollte sie zum Schluss gelangen, der Rentner habe zwar sein Notwehrrecht überschritten, dies aber in seiner Aufregung und in seinem Schrecken nicht erkannt, könnte das Verfahren auch eingestellt werden.
Wer trägt nun die Schuld an dieser Tragödie? Wer sind die Täter und wer die Opfer? Habe ich die Pflicht, wenn ich überfallen werde, dies ohne Gegenwehr über mich ergehen zu lassen? Oder darf ich mich wehren, wenn mir jemand eine Waffe an den Kopf hält?
Wie seht Ihr die Sache?
Quelle: Spiegel.de
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Diese Fragen werden ja nun häufiger diskutiert, meine Antwort ist folgende: Wenn des Nachts eine unbekannte Person durch unsere Wohnung schleicht, ist davon auszugehen, dass diese nicht der Postbote oder der Stromableser ist und daher nichts Gutes beabsichtigt. Es ist für mich dabei völlig unerheblich ob er irgend einen Mist klauen möchte oder meiner Frau oder Tochter Gewalt antuen will. So stellt sich für mich eine Bedrohung in einem, für die Famile geschützten Bereich dar, welchen ich vor fremden Eindringlingen schützen werde. Dieses mit den zur Verfügung stehenden Mitteln, unabhängig des zu erwartenden Schaden an der betroffenen Person. Wer in Australien schwimmen geht muss mit einem Haibiss oder Schlimmeren rechnen. Wer sich fremde Wohnungen begibt muss damit rechnen, dass ihm dabei etwas zustößt. Ich bin weder mordgeil oder sonst was, aber wenn wir so weitermachen wie bisher, werden wir sicher bald in die Pflicht genommen, unsere Häuser mit Fluchtwegebeleuchtungen und Rettungswegeplänen auszurüsten, damit die Einbrecher diese gefahrlos verlassen können.
Weiterhin egal, ob die Person Karl- Heinz, Wazlaw, Ali oder Afrim heißt, wobei letzter erfahrungsgemäß sehr viel gewaltbereiter ist als unser Volk. Den Rest könnt Ihr Eurer Phantasie überlassen.
Als ich vor 3 Tagen heimkam bemerkte meine Frau jemanden am Fenster, es war schon dunkel wir schalteten das licht aus und bemerkten ihn hinterm Haus er uns aber auch und flüchtete ich konnte am Fenster noch erkennen das er eine Maske trug.
Für mich ist die sache klar wir wohnen auf einem Industriegelände und wenn wir nicht heimgekommen wären hätte er in aller sehlenruhe ausräumen können, nun bestellte ich prompt 5 Bärenfallen, eine Alarmanlage innen und außen eine Armbrust waffenschein folgt und dann kann er gerne nochmal kommen. Ich werde wohl das recht haben mein eigenes leib und leben meiner Familie zu schützen!!!