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Nachdem ich im letzten Podcast das Thema „Abmahnungen wegen Filesharing“ aufgenommen habe, erreichten mich einige wirklich spannende Leserbriefe. Da ich davon ausgehe, dass dies für viele Mitgliedern meiner Community durchaus interessant sein könnte, möchte ich heute einen davon veröffentlichen. Community-Mitglied Jan-Philipp schreibt dazu folgendes:

Ich würde dringend davon abraten irgendwelche unterzeichneten Papiere zurückzuschicken ohne vorher mit einem Anwalt geredet zu haben da man nie weiss was die Gegenseite mit diesen macht oder welche rechtliche Handhabe man diesen Leuten damit möglicherweise gibt. Dazu gehört auch das simple Übernehmen von irgendwelchen modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet oder die Anwendung von anderen zweifelhaften Patentrezepten. Jeder vernünftig denkende Mensch geht ja auch zum Arzt und holt sich seine medizinische Beratung nicht aus dem Internet. Wobei ich zugeben muss, wenn man sich die Foren bestimmter Ratgeberplattformen anschaut, trifft das wohl nicht immer zu.. Aber wie auch immer. Mag gut gehen kann aber auch gehörig in die Hose gehen. Ich wage zu behaupten, dass sich die selbe Situation auch auf unsere Thematik übertragen lässt. In meinen Augen gibt es in solchen Situationen nur eine einzige richtige Vorgehensweise und zwar: einen Anwalt einschalten! Man muss ja nicht gleich vor Gericht ziehen und dann auf horrenden Anwaltsrechnungen sitzen bleiben. Aber gerade bei den hohen Beträgen die heutzutage in solchen Abmahnungen geltend gemacht werden sollte man es sich zweimal überlegen ob man nicht lieber professionelle Hilfe einschaltet anstatt sich da auf Hörensagen oder andere zweifelhafte Informationsquellen zu verlassen.

Unter anderem gibt es da zum Beispiel folgende Kanzlei, mit der ich noch keine persönliche Erfahrung gemacht habe und nichts weiter zu sagen kann, aber nur um mal ein Beispiel zu nennen:

http://www.wbs-law.de/pressemeldungen-wilde-beuger-solmecke/filesharing-spezial-uebersicht-ueber-unser-gesamtes-informationsangebot-1418/

http://www.youtube.com/user/KanzleiWBS?v=foLAWPchyys&feature=pyv&ad=6384113913&kw=filesharing

Meiner Meinung nach der einzige Weg um auf der sicheren Seite zu sein. Dabei geht es auch garnicht um die Schuldfrage denn Fakt ist: Selbst wenn der Abgemahnte wirklich die ihm angelasteten Dateien runtergeladen hat sind die geforderten Abmahngebühren eindeutig zu hoch. In den vielen Fällen lässt sich zumindest ein wesentlich günstigerer vergleich aushandeln. Von modifizierten Unterlassungserklärungen würde ich, zumindest ohne Rücksprache mit einem Anwalt, abraten da auch die schon von vielen Gerichten als Schuldeingeständnis gewertet wurden und man mit so einer Unterlassungserklärung quasi einen Vertrag über Jahrzente hinweg unterzeichnet. Zumindest soweit ich weiss, damit sind wir wieder beim Thema Hörensagen. Ich bin kein Jurist, besser auf Nummer sicher gehen! Du hast das damals schon richtig gemacht. Alles andere halte ich wenn man mal bedenkt um wieviel Geld das teilweise geht für grob fahrlässig.


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53 KOMMENTARE

  1. Ich bin da ein wenig anderer Meinung als Jan-Philipp…

    Er hat zwar damit recht, dass man nicht gleich dem erstbesten Rat bei gutefrage.net Folge leisten sollte. Allerdings heißt das nicht, dass Anwälte die einzige Möglichkeit sind, um die richtige Reaktion auf ein solches Schreiben zu finden. Mit Anwälten ist es wie mit Handwerkern und Ärzten auch: Es gibt richtig gute, aber auch verdammt schlechte, die faul sind, dich nur abzocken wollen und eigentlich nichts drauf haben. Es ist wirklich Schwachsinn zu sagen, dass man gleich Jura studiert haben muss, um ein Gesetz zu verstehen.

    Anwälte sind auch nur Menschen, die sich die Gesetzestexte und einige Gerichtsurteile durchgelesen haben bzw. einige Erfahrung im Rechtsbereich haben und danach dann entscheiden, wie man am besten reagieren sollte. Und Anwälte können sich ebenso irren wir normale Menschen auch.

    Man muss nur einfach mal sein Hirn einschalten und dann wird man auch von selbst merken, dass man, wenn man jemandem mitteilt dass man „es nie wieder tun“ werde (Unterlassungserklärung) damit automatisch eine Tat zugibt, die man vielleicht garnicht begangen hat. Ich behaupte mal, jeder der ein Abitur hat und sich wirklich umfassend im Internet informiert und nicht gleich hysterisch „alles unterchreibt“, kann auch juristisch korrekte Entscheidungen treffen.

    Wer keine Lust dazu hat, sich das nicht zutraut oder einfach zuviel Geld hat, ist bei einem Anwalt natürlich ebenfalls bestens aufgehoben 😉

    Lg,
    Patrick

  2. Dass die Zurverfügungstellung von urheberrechtlich geschütztem Material untersagt ist, sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben.

    Was das Runterladen angeht, sind wir in einem Graubereich. Es ist (derzeit) zwar nicht ausdrücklich illegal, die derzeit gängige Interpretation ist jedoch schon die, dass aus einem illegal zur Verfügung gestellten Werk durch den Download nicht plötzlich eine legale Kopie entstehen kann.

    Daher gehe ich davon aus, dass sich die Rechtslage in den kommenden Monaten/Jahren ändern könnte.

    • Ergänzung zur Unterlassungserklärung: Ob man diese nun ignorieren sollte oder nicht, das bespricht man besser mit einem Anwalt. Fakt ist aber, dass es sich dabei in jedem Fall um ein Schuldeingeständnis handelt. Dies sollte man vor der Unterschrift in jedem Fall bedenken.

  3. Hi,

    ich hab jetzt nicht alle Antworten gelesen und beziehe mich nur auf den Ursprungsartikel.

    Ich hab jetzt selber Ansprüche von über 3k € laufen weil ich angeblich 2 Rumänische Pornos geladen hätte, in einer Tauschbörse, und diesen damit auch angeboten.. ist aber alles quatsch, ich war seit jahren in keiner TB und auch mein WLan ist gesichert und ich hab alle Freunde gefragt die bei mir aml online waren.

    (Intreressant in dem Zusammenhang wäre mal die per default eingebauten P2P Programme der gänigen Browser zu untersuchen, ob idese sich böswillig von aussen starten lassen)

    Egal.. lange Rede kurzer sind. Ich bin auch nicht zu einem diese in meinen Augen gnauso verwerflichen Abzocker-Gegenanwälte sondern zur Verbaucherschutzzentrale, die haben sich mit mir ne Stunde hingesetzt und deren Anwalt hat mit mir eine UE ausgearbeitet. Die haben es für 50€ gemacht. finde ich immer noch besser als mehrere hundert € an einen eigenen Anwalt zu bezahlen.

    Grüße

    PS: Warum Abzocker-GegenAnwälte? Ganz einfach, wenn diese das Recht für den Bürger wollen würden und nicht nur eine einfache Masche um selber leicht an Kohle zu kommen, würden sie mal einen entgültign Prozess anstreben in dem eine Klärung der Situation ein für alle Mal geschaffen wird. Den faktisch ist KEIN MENSCH oder COMPUTER auf dieser Welt in der Lage ein irgendwie geartetes Datenpaket zu irgend jemandem zuzuordnen. Technisch ist es hanebüchener Struntz sowas zu behaupten. Jedes logfile und jedes bit ist manipulierbar!

    • Du kannst gerne behaupten, dass alles manipuliert ist, aber ob dir der Richter das glaubt ist durchaus fraglich. Auch „In dubio pro reo“ hat seine Grenzen. Entscheidend ist nicht, ob es theoretisch möglich ist, dass Du nicht schuldig bist, sondern ob der Richter Zweifel an deiner Schuld hat.

      Einem Gerichtsprozess sollte man immer aus dem Weg gehen, da das Risiko, die Prozesskosten tragen zu müssen, die in solchen Fällen meist höher als der Streitwert sind, einfach zu groß ist.

  4. Uff, also mit der Aussage wäre ich vorsichtig…wenn man die Unterlassungserklärung/ Modifizierte Unterlassungserklärung nicht im gesetzen Zeitraum absickt, dann kommt ganz schnell die Unterlassungsklage. Selbst die im Leserbrief vorgeschlagene Kanzlei rät dazu diese MOD-UE als erstes abzuschicken.
    Ich selbst hab vor etwas mehr als einem Jahr auch eine Abmahnung bekommen, nachdem ich die MOD-UE abgeschickt habe, kamen 2 sogenannte „Bettelbriefe“ (ich habe nicht eingesehen zu zahlen) und dann eine Drohung das man vor Gericht gehen wird ( diese ist nun etwa ein halbes Jahr her) und seither habe ich nichts gehört.

    Nicht reagieren ist das schlimmste das man tun kann, und in der Regel wird es zeitlich sehr schwierig den Antwalt in der gesetzen Frist zu erreichen.
    Allein wegen den extrem kurzen fristen wird ja auch geraten die MOD-UE als erstes via Fax und dann via Brief zu senden damit man wirklich im Rahmen der Zeit bleibt…

    • Sehe ich ganz genauso, das schlimmste was du machen kannst ist überhaupt nicht zu reagieren. Einfach fix blind eine x-beliebige „MOD-UE“ zurückzuschicken halte ich allerdings auch nicht für viel besser. Gerade bei den vielen zweifelhaften Quellen die es da im Internet gibt. Einfach googeln und losschicken würde ich ganz und gar nicht empfehlen. Die Fristen sind meiner Meinung nach nicht so knapp, dass man keine Zeit mehr hätte das ganze kurz mit seinem Anwalt durchzusprechen, alle Optionen abzuwägen und/oder ggf. zumindest die MOD-UE zu prüfen ob die so in Ordnung ist. Eine falsch modifizierte UE kann dich sehr viel Geld kosten.

      • Naja, zu dem Thema gibt es einige große Communitys da so einige unter den Abmahnwellen leiden…die meisten verlinken diese MOD UE (Link bitte löschen wenns dich stört Steve), diese hab ich in meinem Fall auch benutzt und sie wurde von dem mahnenden Anwalt so angenommen.
        Die Fristen scheinen aber auch von jedem Anwalt anders zu, ich habe zum Beispiel noch ca. 4 Tage Zeit gehabt als der Brief bei mir ankam.
        Das schlimmste ist einfach wenn man sofort in Panik gerät wenn so eine Mahnung kommt und den Kram so hinnimmt wie er ist, oder ihn ignoriert….

  5. Ich habe in den letzten 1,5 Jahren so einige Mandanten vertreten; die Formularschreiben der Abmahnabwälte kenne ich inzwischen fast auswendig. Ich darf hier nicht näher drauf eingehen (wegen unzulässiger Rechtsberatung), aber bislang hat keiner meiner Mandanten pro Abmahnung mehr als 100 Euro gezahlt. Keiner der Abmahnanwälte ist in dieser Zeit vor Gericht gezogen.

    Ich kann nur soviel ausführen, dass wir in diesen Sachen zum einen die Nebelkanonen bedienen und zum anderen den Abmahnern kleine Brocken hinwerfen, die ein weiteres Vorgehen für sie unwirtschaftlich machen würden.

    Insoweit empfehle ich in jedem Fall, die Abmahnung NICHT zu ignorieren, sondern kompetente Rechtsberatung einzuholen.

  6. Hat den wer schon mal eine Abmanung bekommen weil er sich Filme im Internet gestreamt hat auf diversen Seiten?

    Oder greifen diese Abmanungen nur beim Filesharing?

    Bei Galileo gabs mal einen Bericht das es legal wäre Filme aus dem Netz zu streamen. Aber wer weiß ob das stimmt.

    • Die Abmahnung gibts in der Regel für den Upload bzw. für das Anbieten. Leider kann man die gängigen Tauschbörsen nicht auf Download-only schalten, ansonsten hätte die Abmahnmafia ein großes Problem.

      • Ist ja nicht so als ob Torrent’s die einzigste Quelle wäre.
        Wer da heute noch was läd, was dort nicht vom Urheber reingestell wurde, sollte sich auch nicht wundern. Warez seiten sind Dl only.

        • aber auch die sind nicht 100%ig sicher. Ein Kumpel von mir hat ne Abmahnung >800 Euro für 2 Lieder bekommen (keine Alben sondern Lieder), die er sich bei 3dl oder wie sie nicht alle heissen per rapidshare geladen hat.

  7. ich geb mal schnell einen Erfahrungsbericht ignoriert solche Briefe AUF KEINEN FALL vor ca.2 Jahren hab ich auch einen solchen Brief bekommen und mit meinen damals 15 nicht den mut gehabt es zuhause zusagen und mir gedacht das wird sich schon von selbst klären aber pustekuchen keine 3 Wochen später stand die Kripo vor der Tür 4 Rechner weg und geschätzte 200 unbeschriftete bsw. nicht orginale CD´s waren innerhalb von Minuten weg glücklicherweise war ich noch recht jung und es blieb bei einer Abmahnung(Rechner und CD´s hab ich natürlich nie wieder gesehen.

  8. Ich hab schon 2 solcher Abmahnungen bekommen(zum Glück von zwei verschiedenen Anwälten*g*) und in beiden Fällen hab ich so eine modifiziertze UE geschickt. Ist jetzt 1-2 Jahre her und nichts mehr von den Wichsern gehört.

    Das erste war wegen eines Musikalbums und das zweite wegen eines Films. Bei PC-Spielen ist die Gefahr sehr gering. Es ist hauptsächlich der Dreckskonzern Sony der intensiv mit diesen kriminellen Anwälten zusammenarbeitet.

    Also keine Angst kriegen, den Kampf aufnehmen und denen mit der Modifi. UE den Stinkefinger zeigen.

  9. Auch das downloaden an sich ist seit 2005 nichtmehr erlaubt.
    Nur kommen Anwälte durch upload besser mit einer Strafanzeige durch, um die Adresse zu erhalten (die Anzeige wird i.d.R. ohne euer Wissen eingestellt). Auch rechtfertigt das uploaden höhere Lizenzkosten.

    Es gibt bei solchen Themen einen einfachen Grundsatz: glaubt nicht den Leuten in Foren, sie reden zum größten Teil nur Scheißdreck.
    Es hat seinen Grund, warum unqualifizierte Rechtsberatung unter Strafe steht.

    Wer keine Unterlassungserklärung schickt, öffnet den Anwälten Tür und Tor für eine einstweilige Verfügung.
    So eine Verfügung kann unter Anderem Beschlagnahmung und Inhaftierung beinhalten.
    Wie so eine Erklärung auszusehen hat und ob man evtl. auch ganz andere Filme und Firmen einfach mal miteinbindet, um Folgeabmahnungen zu vermeiden, kann nur von Fall zu Fall entschieden werden.

    Natürlich sind die Anwaltskosten überzogen, die Lizenzkosten allerdings kann man nicht drücken.
    Die sind zwar auch eher willkürlich, aber weis das erstmal nach.

    Es gibt seit einigen Jahren ein hübsches neues Gesetz im UrhG (§ 97a), welches besagt, dass „einfache (ich liebe diese deutschen Wischiwaschi-Gesetze…)“ Fälle auf 100 € Anwaltskosten gedeckelt sind.

    • Dieser $97a ist außer Kraft, er war dazu gedacht die Abmahnfirmen in den Griff zu kriegen, er wurde aber umgangen. Ich weiss nicht genau mit welchem Argument, habs vergessen – unsre Dozentin für Urheber- und Medienrecht hat das vor nem Semi mal erzählt wieso und warum der nicht wirkt.

      • Vom BGH gab es im April 2010 die Entscheidung „Sommer unseres Lebens“. In der Pressemitteilung hierzu hat der BGH erwähnt, dass er § 97a UrhG sehr wohl für einschlägig hält. Seitdem haben sich die Standardabmahnungen um schätzungsweise 3 Seiten verlängert, auf denen aufgeführt wird, warum „selbstverständlich“ § 97a nicht gelten würde!

        Ist auch logisch, denn 100 Euro würden nichtmal die Ermittlungskosten der Abmahnmafia decken. Das ist aber m. E. auch der Grund dafür, dass sie es vermeiden zu klagen. Denn wenn die Mafia verliert, verliert sich nicht nur den Prozess, sondern das ganze Geschäftsfeld.

  10. Also ich wurde auch mal (zurecht) abgemaht. Ich habe auch die im Leserbrief erwähnte Kanzlei engagiert. Das ganze Verhältnis zur Kanzlei ist sehr unpersönlich, man wird jedes mal zu einem anderen Anwalt weiter geleitet und dieser entnimmt dann alles aus der Akte. Da ich von 2 verschiedenen Kanzleien Abgemahnt worden bin und beides unterschiedlich gehandhabt werden sollte wäre da fast bei einem davon etwas falsch gemacht worden (aber wir wurden ja vor jedem Schritt gefragt, wodurch ich dies verhindern konnte).
    Das Ergebnis war aber zufriedenstellend. Da ich ja leider Schuldig war habe ich den Betrag um den es ging runter handeln lassen und konnte um 50% gesenkt werden. Teurer als Kaufen war es natürlich trotzdem noch.

  11. Ich hab das ganze Abmahn-Prozedere schon hinter mir! Wurde auf 1200€ abgemahnt wegen eines Musik-Albums. Hab dann nen Anwalt konsultiert, der hat ne geänderte Unterlassungserklärung geschrieben, und gesagt ich sollte 250€ „mit Vorbehalt auf Erledigung“ oder so ähnlich, überweisen. Hab 250 Euronen geblecht, 200€ pauschal für den Anwalt, sind insgesamt 450€. Besser als 1200, aber immer noch nen Haufen Geld 🙁 . Nicht auszudenken, was los wäre, wenn die meinen PC beschlagnahmt hätten 😀

    mfg FuxXXX

    • „PC beschlagnahmt“ … die Staatsanwaltschaften lassen sich seit einiger Zeit nicht mehr als kostenloser Adressermittler der Abmahner missbrauchen. Diese ganze Abmahngeschichte passiert rein auf zivilrechtlicher Ebene. Die Polizei/StA hat damit nichts zu tun, weshalb auch kein PC beschlagnahmt und keine Wohnung durchsucht werden kann.

  12. ich habe zur zeit mit genau dieser kanzlei zu tun die in der mail verlinkt wurde. die abmahnung die ich bekam hatte einen vergleichswert von 820€.

    bei wilde beuger solmecke kostet die übernahme eines einzelnen falles 480€ und die übernahme des falles + fälle die noch kommen können, da man 3 jahre rückwirkend abmahnen kann, 590€

    • Da gibt es einen ganz einfachen Trick:
      eine vorbeugende Unterlassungserköärung schreiben.
      D.h. in deiner Erklärung einfach ALLE Mandanten mit benennen. (google benutzen oder Auskunft verlangen)
      Dadurch verlieren diese den Anspruch zur Abmahnung.

      • du scheinst da was falsch verstanden zu haben. ich habe nur einen fall von einer kanzlei und einem mandanten, ich habe mich lediglich bei meiner rechtsvertretung abgesichert FALLS noch etwas kommt da man wie gesagt 3 jahre rückwirkend abmahnen kann.

        aber selbst wenn du mehrere abmahnungen hast werden ja nicht alle mandanten von der selben kanzlei vertreten. dann muss man schon seperate schreiben an seperate kanzleien schicken

  13. keine Ahnung wie die Grundlage in D ist. Aber in der Schweiz gilt folgendes:

    „Unübersichtlich ist die Rechtslage bei den Tauschbörsen, welche Musik und Filme zur Verfügung stellen. In der Regel gilt: Der Download ist legal, der Upload ist verboten. Fremde Musik und Filme dürfen also nicht jedermann frei zugänglich ins Internet gestellt werden. Im Detail ist die Situation aber kompliziert, weil bei vielen Tauschbörsen während des Downloads gleichzeitig und automatisch die bereits heruntergeladenen Musikstücke oder Filme wieder hochgeladen werden. Hier öffnet sich eine weite juristische Grauzone. Die Stiftung für Konsumentenschutz rät deshalb von Uplodads ab. Allerdings gibt es keine Gerichtsurteile dazu.“

    Quelle:
    http://www.nzz.ch/nachrichten/politik/schweiz/aktuell/newzzf0dim9l7-12_1.141555.html

    • Wahrscheinlich ne Tauschbörse, da die sonst nicht an die IP kommen.
      Außerdem mahnen die immer wegen illegaler Verbreitung und nicht wegen illegalen Download.(so weit ich weiß)

  14. An dieser Youtube Geschichte verdient sich diese Kanzlei sicher dumm und dämlich. Will garnicht wissen wie viele Klienten er durch diese Aktion bekommen hat. Gute Ideen muss man halt erstmal haben. Zudem sehr informativ und ein sehr sympathisches Auftreten.

    • Ich glaube der Knackpunkt ist hier in Absatz 1 „…durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.“. Und was im jeweiligen Fall dann angemessen ist, sprich der Streitwert, da gehen dann die Meinungen auseinander und das ist dann das was die Abmahnungen so teuer machen.

  15. Man sollte die Kanzleien bzw Anwälte bestrafen, die so Briefe in Massen rausschicken und auf die Angst das Beklagten spekulieren.
    Die sind in meinen Augen nicht besser als irgendwelche Verbrecher, die Banken ausrauben, Autos klauen, oder Bankkarten Informationen stehlen.
    Wäre ich betroffen, würde ich denen nichts zahlen und nichts zuschicken, sondern zum Anwalt gehen und die wegen Verleumdung anzeigen.
    Da ich in meinem ganzen Leben noch nie irgendwas illegales gemacht habe.

  16. Dem Leserbrief kann ich eigentlich nur zustimmen. Habe in der Familie auch den Fall einer Abmahnung gehabt. Wir haben den Weg über eine auf Abmahnungen spezialisierte Anwaltskanzlei gewählt. Entschieden haben wir uns für die Anwälte von http://www.recht-hat.de/taetigkeitesbereiche/filesharing/ . Die waren sehr freundlich, wirkten kompetent und man konnte alles per Telefon und Web Formularen erledigen und das auch am Wochenende. Dort wurde dann eine, auf unseren Fall abgestimmte, modifizierte Unterlassungserklärung mit einem Vergleichsangebot erstellt. Insgesamt konnten wir den geforderten Betrag von fast tausend Euro für einen Film so auf unter die Hälfte drücken inkl. der Anwaltskosten und dem Vergleichsangebot. Ist immer noch eine Menge Geld aber ohne wird man da wohl nur mit den, von Stevinho schon erwähnten, gefundenen Formfehlern raus kommen.

    So viel zu einem kleinen Erfahrungsbericht. Als Tipp kann ich noch empfehlen jede erhaltene Abmahnung sofort einzuscannen, um sie für die schnelle Verarbeitung, z.B. per Mail, digital verfügbar zu haben.

  17. Filesharing bedeutet eigtl. Tausch von Daten, also sowohl Hoch- als auch Runterladen. Da beides illegal ist, kann man auch für beides Abgemahnt bzw. bestraft werden.

    • Kleine Verbesserung, Filesharing und Daten Hoch- und Runterladen ist nicht illegal. Genauso wie Torrent-Netzwerke erstmal nicht illegal sind. Erst wenn es um geschützte Inhalte geht an dem die „Tauscher“ keine Rechte haben wird es illegal.
      Wobei ich mich schon Frage ob ich wegen „Filesharign“ angezeigt werde wenn ich nem Kumpel meine X-Men DVD gebe und er mir dafür seine Spider-Man DVD.

      Falls du das schon so meintest wie ich es geschrieben habe vergiss meinen Post.

      • >> Wobei ich mich schon Frage ob ich wegen “Filesharign” angezeigt >> werde wenn ich nem Kumpel meine X-Men DVD gebe und er mir dafür >> seine Spider-Man DVD.

        Ich denke wenn Du ein irgendwie zugriffsgeschützen Verfahren nutzt, so dass nur dein Freund daran kommt, dürfte das sogar im Bereich des Legalen liegen. Denn dann tust Du nichts weiter als das, was man früher durch die physische Weitergabe gemacht hat.

        p.s.: Ich bin kein Anwalt , ich kann mich da irren.

        • Das ist doch genau der Punkt über den sich alle im Rahmen dieser Debatte streiten. Das Recht auf Privatkopie und eben all die Dinge die man früher gemacht hat und die erlaubt waren oder weils halt nur im kleinen Rahmen war niemanden interessiert haben. (Radio auf Tape aufnehmen, CD fürn Kumpel brennen, CDs verleihen etc. pp.) Seit es das Internet gibt ist es allerdings möglich damit Unfug im großen Maßstab zu treiben. Soweit ich weiß ist es „strafbar“ (sofern man das sagen kann weil diese Abmahnungen sind ja nicht strafrechtlich sondern nur zivilrechtlich relevant) sobald du eine wie auch immer geartete Schutzmaßnahme aushebelst um urheberrechtlich geschützte Daten zu vervielfältigen und diese anschließend weitergibst. Das selbe gilt auch wenn du die Kopie nicht selbst angefertigt hast. Wenn du sämtliche Kopien selbst anfertigst (nicht per TB runterladen :D) und per zugriffsgeschütztem Verfahren deinem Kumpel zukommen lässt wird dir vermutlich nichts passieren. Ob das „legal“ ist? Keine Ahnung. Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass das ganze bis zu einer bestimmten Anzahl von Personen erlaubt ist. Die rechtliche Lage ist da alelrdings soweit ich weiss nicht eindeutig. Aber selbst wenn es verboten wäre wird dir vermutlich nichts passieren weil deine Daten ja zugriffsgeschützt sind und die Anwälte dir erstmal auf die Spur kommen müssten. Was relativ unwahrscheinlich ist wenn du nicht gerade Rapidshare o.ä. nutzt und/oder dein Kumpel seine Zugangsdaten an 200 Freunde weitergibt die sie wiederum an 200 ihrer Freunde weitergeben usw.

  18. kurze Frage geht es hier nicht ums HOCHlagen von Daten.
    jedenfalls ist es das, womit sie einen Bekannten von mir drangekriegt haben. Soweit ich weiß ist nur das verbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material strafbar und nich der Konsum, es verhält sich also ähnlich wie mit Drogen.

    • aber auch das kaufen von hehlerware ist strafbar. denke nciht dass es dann legal ist nur weil man nichts dafür bezahlt.

      • das ist nicht ganz richtig, es ist nur strafbar wenn es offensichtlich ist dass da „was nicht stimmt“

        neuer ferrari für 50.000, fensterscheibe vorne links fehlt, treffen zum verkauf auf nem waldparkplatz ? da wirds kompliziert sich rauszureden, auto und geld sind weg, außerdem kriegt man probleme mit der polizei

        ferrari für 150.000, alle papiere, auto in top zustand vom gebrauchtwagenhändler ? hier sollte man ohne strafe rauskommen, afaik darf man das auto sogar behalten wenn es keine anhaltspunkte dafür gibt dass der wagen geklaut ist

        • Darf ist nicht behalten, denn nach § 935 BGB ist gutgläubiger Eigentumserwerb an abhandengekommenen Sachen(Daher alles was du nicht selbst aus der Hand gegeben hast, insbesondere als was gestohlen wurde) nicht möglich ist.

    • Der Besitz von Drogen ist ab einer gewissen Menge jedoch sehr wohl verboten, egal ob man „Verkaufsabsichten“ hat oder nicht. Und lädst du Daten runter, dann „besitzt“ du diese.
      Bleibt nur die oft diskutierte Frage ob „Streams“ auch als „Besitzen“ gelten da die Daten zwar nicht dauerhaft auf dem PC verbleiben, jedoch eben in irgendeiner Form auf den PC kommen.

      • Nein, Drogen sind immer illegal. Lediglich bei geringen Mengen KANN von einer Strafverfolgung abgesehen werden. Wenn du high erwischt wirst, ohne in dem Moment zu konsumieren, ist das erlaubt. Jedoch kann es sein, dass der Vorfall dem Straßenverkehrsamt gemeldet wird.
        Auch wenn das eig. garnicht das Thema ist. ..

        • drogen im sinne das sie gegen das btm gesetz verstossen ja.

          der eigentliche begriff drogen umfasst sowohl genussmittel wie tabak, kaffee, tee usw. und medikamente und ist von daher unglücklich gewählt wenn du mich fragst.

          es gibt ja auch den ausbildungsberuf des drogisten.

        • Es kann nicht nur sein, das ist die Pflicht des Polizisten.
          Auch wenn du in einer Kneipe sitzt, die Polizei kommt und du nur aus Spaß mal blasen willst: die Polizei muss das melden, auch wenns nur Spaß war und nur Alkohol.
          (Quelle: ein Polizist in einer Bar :D)

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