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Dieses Urteil hat weitreichende Folgen für alle Programmhersteller: Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden, dabei gibt es keinen Unterschied mehr zwischen DVD und Download. Das entschied der Europäische Gerichtshof in einem Streit gegen den US-Konzern Oracle […] Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen generell weiterverkauft werden. Dies gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und heruntergeladen wurde, wie am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied […] Dabei könne es keine Rolle spielen, ob es sich um eine CD-Rom oder DVD oder aber um eine „nichtkörperliche Kopie“ aus dem Internet handelt.

Wichtiges Urteil für uns Computerspieler! Wir mussten uns in den letzten Monaten und Jahren von den Spielherstellern viel zu viele Sachen aufdrängen lassen. Natürlich wollen diese gerne, dass wir unsere Spiel neu kaufen. Ich finde es außerordentlich erfreulich, dass hier mal für den „kleinen Mann (Zocker)“ entschieden wurde…

Danke an Pacuu für den Link!

Quelle: Spiegel.de


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32 KOMMENTARE

  1. Das Weiterverkaufen von gebrauchten Spielen im großen Stil fügt der Spieleindustrie warscheinlich mehr Schaden hinzu als das illegale Downloaden… Bin mir nicht so sicher, ob das wirklich ein tolles Urteil ist.

    • Es sollte doch eigentlich ganz selbstverständlich sein, dass man ein Produkt, welches man erworben hat, später gebraucht weiterverkaufen kann. Ich kaufe ein Auto, fahre eine Weile damit und verkaufe es weiter.

      Deshalb finde ich es schon fast unverschämt, das als Schaden zu bezeichnen. Hat die Autoindustrie einen Schaden, weil es einen Gebrauchtwagenmarkt gibt? Gibt es ein Recht auf Verkauf von Neufahrzeugen?

      Genau ein solches Recht versucht aber die Industrie zu konstruieren. Obwohl man im Laden eindeutig „das Spiel“ kauft, soll dir durch irgendwelche obskuren Konstruktionen mit Nutzungsrechten suggeriert werden, dass du eigentlich nur die physische DVD nebst Verpackung gekauft hast, nicht den digitalen Inhalt der DVD. Das dient letztlich dem Zweck, dass jeder einzelne Spieler ein Original kaufen muss, obwohl es vielleicht schon Millionen Exemplare gibt, die einstauben, weil sie längst nicht mehr genutzt werden.

      Das ist, als würde dir VW ein Auto verkaufen, aber den Motor nur „zur Nutzung überlassen“ … willst du das Auto nicht mehr nutzen, müsstest du den Motor an VW zurückgeben. Lächerlich, oder?

      Es geht hier nicht um Schwarzkopien, sondern es geht darum, dass sich die Industrie ein „Recht auf Umsatz mit Originalen“ sichern will. Und es ist gut, dass der EuGH dazu mal ein paar deutliche Worte gesagt hat.

    • Nochmal: das Urteil hat keine Auswirkungen auf die bisherigen Systeme von Steam, Origin und Co.

      Und Mal ehrlich: Was heißt denn hier bitte „Schaden“? So gut wie jeder Industriezweig muss mit dem privaten Weiterverkauf „leben“. Von der Kaffeemaschine über den Pullover bis zum Auto. Bei Konsolenspielen ist das ebenfalls immer noch üblich.

      Nur PC Spiele Hersteller können sich derzeit einen Ausschluss dieser Möglichkeit dank der Technik leisten. Klar, dass man dann immer wieder betont, wie notwendig dieser Schritt doch sei, um zu Überleben.

      Dabei ging es Jahrzehnte lang auch ohne…

  2. „Ich finde es außerordentlich erfreulich, dass hier mal für den “kleinen Mann (Zocker)” entschieden wurde…“

    Nur als kleine Richtigstellung: In diesem Fall wurde keinesfalls für den „kleinen Mann“ oder den „Zocker“ entschieden, sondern für ein großes Unternehmen, das gebrauchte Lizenzen von Unternehmenssoftware (keine Spiele!) gewerblich verkauft hatte.

  3. leider falsche schlussfolgerung steve 😉

    das urteil bezieht sich nicht auf spiele – schon gar nicht auf D3 😉

    das urteil gilt nur, wenn die nutzung zeitlich unbeschränkt ist.

    ist sie bei diablo 3 aber nicht, da die server blizz gehören und der spieler das spiel sozusagen nur mietet – blizz darf jederzeit die server abschalten, die nutzung ist also zeitlich beschränkt.

    fände es auch ehrlich gesagt nich gut, wenn jeder sein spiel einfach weiterverkauft, da blizz dann das geld fehlen würde um zB ein addon zu entwickeln. wirklich gute spiele wie D3 sind enorm teuer (sieht man schon an den cutscenes – insgesamt fast 90 minuten kinoqualität bei D3!!!)

    mir ist es da lieber wie es jetzt ist: jeder zahlt auch den echten preis, den das spiel auch wert ist und auf den blizz angewiesen ist, sonst fehlt einfach den entwicklern das geld neue spiele zu designen.

    • Da siehst du aber was gewaltig falsch! Wenn man ein Spiel weiterverkauft, dann heißt das ja, dass es einem nicht mehr gefällt. Bei einem Spiel wie Diablo 3, das man ja ach so lange Spielen kann, würde ein Weiterverkauf doch bedeuten, dass das Spiel den Anforderungen nicht entspricht! Und warum sollte ein Entwickler Geld für etwas bekommen, das offensichtlich „schlecht“ ist? Die sollen doch merken wenn sie Mist gebaut haben!

      • Wer hier keine Ahnung hat bist wohl du 🙂 schonmal versucht ne gebrauchte kinokarte zu verkaufen? Fakt ist das das Spiel blizz gehört Nr nIcht dir. Einen Film guckt man auch nur 1 mal und zählt 10 Euro für 120minuten. D ist d3 wohl eher noch günstig! Aber weiterverkaufen geht einfach gar nicht! Es is eben NICHT deIn spiel

    • a) bezweifle ich, dass Blizzard das geld für IRGENDWAS fehlen wird!! Schon der monatliche Cashflow aus WoW bedeutet, dass sie D3 vermutlich hätten VERSCHENKEN können und mit dem RMAH am Ende trotzdem noch Gewinn machen!
      und b) 90 Minuten Cutscenes??? o.O Vielleicht sinds 9 Minuten mit Intro, den drei Aktfilmen und dem kurzen Outro. Oder kommt nach Inferno Diablo noch ein 80 minütiger Renderfilm?? :/

  4. Korrekt. Die Ausage „wichtiges Urteil für Computerspieler!“ kann man so nicht stehen lassen, denn der relevante Bereich abseits der „ich verkaufe ne CD plus Key auf Ebay“-Szene ist nicht betroffen: die Unternehmen, die den Gebrauchtverkauf durch ihre Systeme unterbinden.

    Ich wundere mich, wie viele Leute alleine aufgrund des Spiegel-Artikels nun direkt uns in einer besseren Position sehen. Jeder sollte dahingehend besser nochmal recherchieren…

  5. Und wie sieht das mit bei Steam gekauften Spielen aus?.

    Man kann diese ja auch nicht starten wenn Steam mal nicht funktioniert.
    Und soweit ich weiß schreibt Steam ja auch in ihren Verträgen das man nur das temporäre Nutzungsrecht an ihren Produkten hat.

    bitte um Feedback

  6. Realität, diesen Urteil und die Forderungen der Spieler klaffen natürlich noch ziemlich weit auseinander, allerdings ist es ein erster Schritt in die richtige Richtung, dennen sicherlich noch einige Folgen werden.

    Ganz geklärt ist die Diskussion bzgl. Accountbindung, Digitaler Gebrauchtverkauf und genereller Weiterverkauf von Software aber noch nicht.

  7. Versteht ihr alle das Urteil nicht?!

    Das hat für Spiele quasi KEINE Auswirkungen, da NIRGENDS festgelegt ist, dass nun Steam, Origin oder Blizzard mit einer Funktion nachrüsten müssen, die es erlaubt CD Keys aus dem System zu lösen. Ihr werdet eure Spiele immer noch nicht verkaufen können ohne gleich den ganzen Account mitzugeben.

  8. Das Problem an der Sache – mal wieder: Die Nachrichtenagentur, welche die Nachricht verbreitet, hat das Urteil nicht verstanden.
    Es ging in diesem Urteil um ein Unternehmen, welches kommerziell mit gebrauchten Lizenzen handelt.
    Dieses Unternehmen hat Lizenzpakete á 25 Stück einzeln weiterverkauft und damit mehr Geld gemacht als Oracle. Da dies aber nur als eine Lizenz gewertet werden kann, hat sich das Unternehmen damit strafbar gemacht.
    Er dürfte die Pakete nur zusammen verkaufen. Darum ging es größtenteils in dem (vorläufigen!) Urteil, und diesen Punkt hat Oracle gewonnen.
    Der zweite Punkt war das Markenrecht: das Unternehmen hat mit Oracles Namen für die Lizenzen geworben. Das ist ein Verstoß und wurde auch wieder bestätigt.

    Dass es bei Software ein Recht auf Eigentumsübertragung gibt, wurde in diesem Verfahren in keinem Satz angezweifelt. Das steht so schon seit 3 Jahren in unserem Gesetz (§17 Abs. 2 UrhG). Dafür braucht es kein Urteil!
    Wie diese Übertragung, also die Vervielfältigung vonstatten geht, darüber konnte man noch streiten. Dafür gibt es immernoch keine endgültige Entscheidung.

    Das begklagte Unternehmen hat für solche Lizenzübertragungen außerdem extra einen Notar genutzt. Ich glaube kaum, dass das ein Spieler tut und damit glaubhaft bestätigt, dass er die digital erworbene software nichtmehr nutzt.

    Also: was den Wiederverkauf an sich angeht, so wurde in diesem Urteil nichts neues verkündet.

  9. ,,Steam, Origin etc. sind davon nicht betroffen. Dafür gab es das Urteil des BGH vor gut einem Jahr. Mehr dazu im Video: http://www.youtube.com/watch?v=IxM1aU9xiDc&feature=player_embedded

    Ein Richter müsste in diesem Fall und eventuell aufbauend auf dem Urteil des EUGH das Ganze neu bewerten. Du kannst zwar Spiele zwar nun wirklich gebraucht verkaufen, aber der Entwickler kann mit Account-Registration diese Sache einschränken und zwar auch legal.“

    Also bringts im Endeffekt leider nur wenig dieses Urteil.

    • origin ist ne pest definitiv ,bei steam weißte ja was dich erwartet viele spiele gibts ja auch ohne Steam Pflicht.Hier ist die DRM variante für Indie Spiele das beste.

  10. Was passiert mti Steam-Spielen, Origin-Spielen oder eben Bnet-Spielen? Wie soll man den rein digitale Inhalte hier weiterverkaufen können, ohne das man direkt seinen ganzen Account verkauft? Also müssen sich die Unternehmen eine Lösung überlegen?

    • Das ist es ja gerade, dann müssen die eben ihr System ändern, dass man nun mal Spiele auf andere Accounts schieben kann.

    • Technisch sollte es kein Problem sein z.b. über einen generierten Key oder sogar den originalkey, welchen man in seinem Account natürlich austragen muss.

      Bin mal gespannt ob und wie da Lösungen kommen, oder ob da bei jedem Spiel erst jemand klagen muss.

    • Die Frage ist ja vor allem: müssen sich die Unternehmen eine Lösung überlegen? Das Urteil sagt ja nur aus, dass es nicht verboten ist Lizenzen weiterzuverkaufen. Es sagt ja nicht: Lizenzen müssen weiterverkauft werden können. Das heißt, wenn es durch Steam, etc. erst garnicht möglich ist diese Lizenzen weiterzuverkaufen, brauchen sie das auch nicht einführen.

  11. dürfte man den rein theoretisch auch seinen WoW account verkaufen oder zählt es wirklich nur für cds, dvds etc?

  12. Hm naja, bringt uns das wirklich was? Die Spiele können wir im Moment ja auch mehr oder weniger weiterverkaufen. Wir müssen halt nen ganzen Steam Account bzw. von Ubisoft oder dem jeweiligen Hersteller „mitverkaufen“…

    • Was wiederum verboten ist.
      Und genau da liegt der Hase im Pfeffer.
      Die Software zu verkaufen war nie ein Problem. Auch zuletzt nicht.

      Aber den Account zu verkaufen, kann der Hersteller immer noch verbieten.
      Und genau deswegen kann uns das Urteil vorerst am After vorbei gehen, denn weder Blizzard, noch Apple oder Steam oder oder oder müssen etwas Ändern.

  13. Die Frage de sich mir stellt wie es mit Spiele Accoutn saussieht. WoW Accounts z.B. Da hat bklizzard auch was dagegen. Es ist zwar keine Software aber die Software von WoW ist in diesem beispiel frei erhältlich und nur der zugang zum spiel kostet.

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