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In den letzten Tagen haben sich mehrere Community-Mitglieder bei mir gemeldet, die jeweils Post von Twitter erhalten haben. In diesen Nachrichten wurde seitens des Unternehmens darauf hingewiesen, dass aufgrund eines Retweets eine Anwaltskanzlei eingeschaltet wurde. Community-Mitglied Tim-Niklas berichtet davon, dass dies aufgrund folgendes Tweets geschah, den er von dem User „Darth Lehrer“ retweetet hat:

„Apotheker-Lobby spionierte im Gesundheitsministerium“ – Der Name „Apotheken-Umschau“ bekommt so eine ganz neue Bedeutung! (Twitter)

An dieser Stelle sei erneut darauf hingewiesen, dass man diesen Tweet nicht selbst verfasst, sondern nur retweetet hat. Abgesehen davon, dass ich den Tweet jetzt eher als satirisch verbuche und alles andere als anmaßend empfinde, kann ich aufgrund der Vorgehensweise nur den Kopf schütteln. Da fühlt sich wohl jemand arg „auf den Schlips getreten“. Hierbei braucht man wohl nur 1 und 1 zusammenzählen, wer wohl dahinter steckt. Trotzdem ist es traurig, dass man heutzutage nicht mal mehr andere Leute retweeten darf, ohne sich vorher Gedanken darüber zu machen, wer sich evtl. dadurch angegriffen fühlen könnte…

Wie sehen die Juristen in unserer Community die ganze Sache? Mich würde Eure Meinung dazu mal interessieren!


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35 KOMMENTARE

  1. Für mein moralisches Verständnis ist es vollkommen irrelevant, ob man etwas UNKOMMENTIERT(!) zitiert oder ob man es selbst sagt. Wenn jemand schreibt „XY ist ein Arschloch!“ und dies offensichtlich ernst meint, und ein zweiter dies völlig unkommentiert schriftlich zitiert, dann verstehe ich das Zitat so, dass der Zitierende genau das selbe noch mal sagt, weil er auch genau die selbe Meinung vertritt. Die Tatsache, dass gekennzeichnet ist, dass ein anderer das zuvor schon geschrieben hat, ändert daran nichts.

    Ich bin der Meinung, dass das deutsche Recht in diesem Beispiel vollkommen angemessen ist.

    Angesichts des konkreten Falls ist natürlich zu beachten, dass es sich eindeutig um Satire handelt, die natürlich nicht strafbar ist. Einzig kritisch könnte die Aussage „Apotheker-Lobby spionierte im Gesundheitsministerium“ sein, da es sich ja momentan nur um einen Verdacht handelt, die Aussage also üble Nachrede sein könnte. Letztere Frage liegt m.E. im richterlichen Ermessensspielraum. Wäre ich Richter würde ich hier jedoch zu Gunsten des Tweeters entscheiden – nicht weil er es „nur“ retweetet hat, sondern weil aus der Aussage für mich nicht hervorgeht, dass er behauptet, dass die Apotheker-Lobby im Gesundheitsministerium spionieren würde.

    • Nee, der Unterschied ist, dass Steve es kommentiert hat, das ist juristisch relevant.
      Abgesehen natürlich davon, dass die ganze Aktion eh nur Einschüchterung ist und die damit niemals irgendwas erreichen werden ^^

      • Danke, jetzt ist es ein wenig klarer.

        Schade nur, dass wenn einer klagt, vier Zahlende die Kosten der anderen Seite wieder ausgleichen. Wer hat schon Zeit, Lust und vor allem Geld für so ein Verfahren.

  2. Soweit ich weiß, sind Twitter-Nachrichten nur Text. Richtig?

    In dem Fall sieht es so aus: Wenn man sich fremde Aussagen zu eigen macht (durch Retweeten), trifft einen dieselbe Haftung, wie wenn man sie selber getätigt hätte. Grundsätzlich herrscht Meinungsfreiheit, aber es gibt Grenzen: Beleidigung, üble Nachrede, Falschbehauptungen und ähnliches.

    Wer also etwas retweeten würde wie „Der Wettermoderator K. ist ein Vergewaltiger“, würde sich der Unterlassungshaftung aussetzen, auch wenn die Aussage nur „zitiert“ ist.

  3. naja retweet ist doch nichts anderes als ein Zitat.
    Es steht doch sogar der originale Name und das Bild des Users noch da.

  4. Ich sehe das ganze so, dass „Retweeten“ eine Art der Zitierung ist. Der Kommentar wurde nicht verändert oder gar selbst geschrieben, sondern Wort genau wiedergegeben. Weshalb man so gesehen nur zitiert. Da es also keine Äußerung von der abgemahnten Person ist, hat diese auch nichts zu befürchten.

    • Das ist schlichtweg falsch. Juristisch gilt folgendes: Wenn man das Zitat nicht kommentiert, dann macht man sich dessen Aussage zu eigen.

      Ich erkläre diese Rechtslogik besser an einem extremen Beispiel aus der Realität: Du kannst Dich nicht einfach auf die Straße stellen, eine Rede von Hitler rezitieren und Dich danach darauf berufen, dass Hitler das alles gesagt hätte und Du ihn nur zitiert hast (auch nicht, wenn während der Rede ein Schild daneben steht, dass Du gerade Hitler zitierst).

      Genauso verhält es sich mit dem retweeten. Der Name sagt es ja bereits: Du erzählst etwas weiter. Nun kommt es aber aus Deinem Mund und nicht mehr aus dem des zitierten, und das ist der Unterschied. Wenn jemand behauptet, „Steve Krömer ist

      Man kann ohne Risiko zitieren, kein Problem. Dann muss aber eine eigene Aussage von Dir daneben stehen, aus der hervorgeht, dass Du uns nicht genau das selbe erzählen willst wie der zitierte. Ein Satz wie „Seht Euch das mal an!“ oder „Lustig, nicht wahr?“ reicht hierzu i.d.R. bereits völlig aus.

  5. Hiho,
    bei Satire ist das so eine Sache, im Endeffekt läuft es immer auf eine Abwägung zwischen den Rechtsgütern hinaus, der Persönlichkietsrechte der Apothekerlobby und der daraus relsutierende Imageverlust… falls ein Verlust da überhaupt noch möglich ist, und der Meinungsfreiheit, des Tweeters.

    Vorallem bei den denen, die sich mit Jura nicht gut auskennen ist das Geschrei oft groß wenn es um die Meinungsfreiheit geht, „es wäre ja komplett unmögich, wir leben in einer freien Demokratie und man wird doch wohl seine eigene Meinung kund tun dürfen.“ Tendenziell stimmt das auch, nur muss man immer darauf achten andere nicht zu denunzieren.

    Hier würde ich sagen, dass es erstens satirisch ausgedrückt ist, und es sich zweitens um einen Tweet handelt, der aus einem Satz besteht, ich kenne den Tweeter nicht oder seine Bekanntheit, aber sowas ist reines Säbelrasseln, derjenigen die sich “ auf den Schlips getreten“ fühlen.
    Es wird schwierig sein, einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte bejahen zu können.

    Fazit: Kein deutsches Gericht wird den Tweeter verurteilen, weder zivil- noch strafrechtlich.

  6. Lächerlich. Die Meinung einer Privatperson hat keinen nennenswerten Einfluss auf große Teile eventueller Kundschaft und ihre Äußerung kann daher unmöglich als Rufschädigung ausgelegt werden. Bei bekannten Medien wie bestimmten Zeitungen, Fernsehsendern etc. ließe sich vielleicht noch darüber reden, sollten die Anschuldigungen erwiesermaßen falsch sein, aber Privatpersonen da mit reinzuziehen ist in jedem Fall inakzeptabel – und ganz nebenbei weit schlechter für den Ruf als deren Äußerungen.

    • Twitter ist genauso öffentlich wie eine Tageszeitung. Wenn du falsche Tatsachen am heimischen Küchentisch behauptest, hast du keine Öffentlichkeit, auf Twitter schon. Und deshalb haftet eine Privatperson genauso, wenn sie sich öffentlich – auf Twitter – äußert.

      Der „Streisand-Effekt“, den du ansprichst, ist vielleicht eher ein praktisches Argument, eher mal auf eine Abmahnung zu verzichten. Aber das ist die Entscheidung des Verletzten, nicht des Verletzers.

      • Ob man einer Privatperson einen Einfluss auf die Meinung der Bevölkerung zuschreiben kann, der mit dem einer Zeitung oder eines Fernsehsenders vergleichbar ist, hängt wahrscheinlich stark von der Person ab, was in den meisten Fällen bedeuten wird, dass man das eben nicht kann. Ohne einen solchen nachweisbaren EInfluss auf die Meinungsbildung anderer sehe ich keinerlei Rechtfetigung, die freie Meinungsäußerung von Privatpersonen in der Öffentlichkeit einzuschränken. Davon abgesehen scheint es dafür auch keine rechtliche Grundlage zu geben, wenn ich einigen der anderen Kommentare hier trauen kann.

        Vom Streisand-Effekt habe ich dabei nicht gesprochen, es geht eher um die „Selbstvermarktung“ der Abmahnenden. Einerseits bestätigt sich natürlich durch ein solches Vorgehen, dass üble Nachrede Angesichts dieser Methoden gerechtfertigt sein kann (zumindest im Auge des Betrachters, was hier aber völlig ausreicht, da es nur um das ungerechtfertigte Abspenstigmachen der Kundschaft geht), andererseits deutet diese Vorgehensweise darauf hin, dass es tatsächlich Grund zu der Annahme gibt, dass jemand etwas zu verbergen hat. Es ist einfach schlechte PR und schon deshalb dämlich. Abgesehen davon glaube ich auch nicht, dass hier auf rechtlichem Wege Erfolge erzielt werden können. Letztendlich ist es wahrscheinlich nur viel Wirbel um nichts.

        • „Menschlich“ gebe ich dir durchaus Recht. Aber juristisch sieht die Sache nunmal anders aus. Da kommt es nicht darauf an, ob die Aussage einer Person zur Meinungsbildung beiträgt.

          Beispiel: Du lädst einen Porno (verbotenerweise) runter und kriegst eine Abmahnung. Dann könntest du nach deiner Logik sagen: „Lieber Pornohersteller, ich hätte mir dein Meisterwerk nie gekauft, also hast du durch das Runterladen keinen Schaden davongetragen.“ Und trotzdem wirst du zu Schadensersatz verurteilt und verstehst die Welt nicht mehr!

          Für die juristische Betrachtung kommt es nicht darauf an, ob eine (falsche) Aussage von Max Mustermann oder Angela Merkel getätigt wurde. Es reicht, wenn sie in der Öffentlichkeit gemacht wurde, und Twittern ist nunmal öffentlich. Etwas anderes ist, wenn du eine Behauptung in den Liebesbrief an die Freundin oder in die eMail an den Erbonkel schreibst; der Empfängerkreis ist in diesen Fällen so stark beschränkt, dass es eben keine „Öffentlichkeit“ ist.

          Ich stimme dir auch insoweit zu, als dass Abmahnungen oft einen negativen Effekt für den Abmahnenden haben. Es wirkt kleinkariert, und oft genug – Streisand-Effekt – wird dadurch der angegriffenen Behauptung erst recht ein hohes Gewicht beigemessen.

          Ich persönlich würde wohl auch eher sagen „ach, lass ihn doch labern, der Dumpfbacke hört eh keiner zu!“ Aber wenn der Apothekenverband das anders sieht, ist das eben DEREN Entscheidung.

          (Unabhängig davon, dass deren Ruf schon längst durch andere Dinge arg strapaziert wurde.)

      • Wenn ich durch die Stadt laufe (= öffentlich) und meiner Mutter was erzähle, was dem Hans der zufällig vorbeigeht (twitter: meine kleine reichweitenschwache Nachricht liest) sollte der auch nicht unbedingt klagen, auch wenn er zufällig ein Tonband mitlaufen lässt [mal abgesehen von „heimlichen Mittschnitts und so] , die Aussage also beweisen könnte. Er bekäme vielleicht recht – doch jeder würde ihn auslachen.ut

  7. „Die Abmahnung ist regelmäßig unberechtigt, wenn Art und Ausmaß der zur Last gelegten Pflichtverletzung bei objektiver Würdigung der zugrunde liegenden Tatsachen den Einsatz dieses Mittels als unverhältnismäßig erscheinen lassen. Das ist immer der Fall, wenn es sich bei unvoreingenommener Betrachtung um einen nur geringfügigen Pflichtenverstoß handelt, der im Bereich der nicht abmahnungswürdigen Lappalien anzusiedeln ist.“
    In den meisten Fällen, so auch hier liegt keine Grundlage zum Abmahnen vor.
    Hier muss man sich nichtmal in die schwierige Frage begeben ob „retweeten“ eine eigene Meinungsäusserung oder ähnliches Darstellt.
    Die Grundaussage ist derart harmlos und von diversen Grundgesetzten geschützt (Freie Meinungsäusserung, Presse- und Kunstfreiheit … ja Kunst den satirische Texte fallen drunter und es gibt mehr als genug freiberufliche Texter auf Twitter), dass ein Verbot dieser Zeilen die Berechtigung des Bestehens unseres Staates in frage stellen würde.

    Man kann es als Betroffener also getrost ignorieren und darauf Ankommen lassen, dass diese „Anwälte“ ihr Glück vor Gericht versuchen. Wird eh nie passieren.
    Die Abmahnung an sich ist zwar ein wichtiges Rechtsinstrument, aber inzwischen wird sie immer wieder zweckentfremdet und als Angst-Werkzeug benutzt (und natürlich um „jede Menge Kohle zu scheffeln“).

    • Ich hoffe, du bist kein Jurist!

      Ja, diese Abmahnpraxis geht mir auch gegen den Strich. Ja, ich bin auch der Meinung, dass viele Abmahnungen eher aus pekuniären Interessen ausgesprochen werden. Aber den Kopf in den Sand zu stecken, ist so ziemlich der schlechteste Rat für einen Abgemahnten.

    • Die Internetfreiheit ging noch nie soweit, dass man sich über geltendes Recht hinwegsetzen durfte.

      Die oben zitierte Äußerung wäre „offline“ genauso abmahnbar. Retweeten musst du dir vorstellen als Zitat + „so ist es“. Man macht sich eine fremde Aussage zu eigen. Und das darf man auch im Reallife nicht uneingeschränkt.

  8. Mich persönlich würde ja interessieren ob das ein einzelfaln war oder ob dieser ganze „Abmahnscheiss“ jetzt auch auf Twitter losgeht.
    Was ist eigentlich mit dem Verfasser des Tweets passiert?

    • Pressefreiheit greift nicht, weil dein Twitterprofil in keinster Weise die Bedingungen eines Pressorgans erfüllt.
      Gedankenfreiheit ist kein juristisch Konstrukt, sondern ein ethisch-Philosophisches.
      Und Meinungsfreiheit hat da Grenzen, wo das Persönlichkeitsrecht, Rufschädigung und andere Rechte beginnen. Meinungsfreiheit bedeutet NICHT, dass man ungestraft alles sagen darf, was einem durch den Kopf geht, sie legt nur fest, dass man es dir nur unter bestimmten Umständen untersagen darf und ist vor allem ein POLITISCHES Mittel der Regierungsform Demokratie!!
      Was von der Allgemeinheit im Internet gerne mal missverstanden wird.

    • tut es, das ist pure einschüchterungs/erpressungstaktik, die mit ziemlicher sicherheit an abmahngebühren und ähnliches gebunden ist die dem empfänger in rechnung gestellt werden sollen.

      frei nach dem motto: entweder du zahlst uns XXXX€ und unterschreibst ne unterlassungserklärung oder wir verklagen dich.

      geteilt wird vmtl. 60:40 vorausgesetzt die betreffende kanzlei hat überhaupt nen real existierenden mandanten, und mahnt nicht nur aufs geratewohl ab.

      in den usa ist die abzocke mit sowas noch krasser, allerdings kriegen da auch leute ne zulassung als anwalt die sie hier einbuchten würden.

    • … weil es keine Meinung ist.

      „Ich finde, dass Pepsi scheiße schmeckt“ ist eine Meinungsäußerung.
      „In Pepsi sind 100 Stück Zucker pro Liter“ ist eine Tatsachenbehauptung.

      Und „Apotheker spionieren im Gesundheitsministerium“ ist ebenfalls eine Tatsachenbehauptung.

  9. Total bescheuert, auf eine solche Abmahnung würde ich nichtmal reagieren. Diese Funktion ist doch vom Anbieter der Webseite gegeben, somit sollte das auch erlaubt sein. Ich habe doch trotzdem das Recht auf freie Meinungsäußerung.

    • Du musst unterscheiden zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung. Der oben zitierte Text ist eindeutig eine Tatsachenbehauptung. Und wenn du eine solche Tatsache nicht beweisen kannst, darfst du sie auch nicht behaupten, ganz einfach.

      Ich würde eine solche Abmahnung jedenfalls ernstnehmen. Wer nicht reagiert, begibt sich in die Gefahr, dass eine einstweilige Verfügung beantragt wird, und dann wirds richtig teuer.

  10. naja Steve, du darfst nicht vergessen das tweeten fast das gleiche wie weiter erzählen ist. Damit ist das retweeten im weitesten sinne eine sogenannte Rufschändung. Weil du mit der Unterstellung Der „Gesundheitsministeriums-spionage“ Den Ruf von der Apotheker Lobby evtl. angreifen könntest. man könnte es jedenfalls so auslegen, wen man den irgendwem zwingendermaßen einen Denkzettel verpassen möchte. Ich an seiner stelle würde damit bis vors Gericht gehen, um die Aufwandsentscheidung abzugreifen. weil die Vorwürfe werden bei jedem normalem Gericht mit absoluter Sicherheit nichtmal ernst genommen. Weil wie du sagtets er ja nur retweetet hat, und damit auchnur „zitiert“ den Verursacher könnten sie evtl. vors Gericht zerren und würden damit evtl. sogar durchkommen. da würde ich mich auf jedenfall nicht festlegen.
    MFG aus dem 1. Semester eines wirtschaftsjuristen 😀

  11. Man darf Retweeten und man darf sich auch für sein Recht ein setzten.

    Natürlich ist das Blödsinn, aber Ernst nehme ich so was nicht.

    Meinung ist Frei.

    • Meinung ist Frei, kann man so pauschal nicht sagen.

      Ist die Frage wurde man rein des retweetens wegen abgemahnt oder wegen dem Inhalt. Der Inhalt kann nämlich ganz schnell als Verleumdung aufgefasst werden.

      • Wobei das so wohl hier in Deutschland gilt. In Amerika z.B. ist das Recht auf freie Meinungsäußerung höher gehängt, da wäre das eine Meinungsäußerung die höher gewertet wird als eine mögliche Verleumdung…daher gibt es diese Abmahnungen wohl nur bei uns soweit ich gelesen habe…

        • die abmahn abzocke gibts in den staaten auch, nur ist die da meistens wegen copyright sachen oder „piracy“ aka illegaler downloads. leute mit klagen zu bedrohen und hoffen das sie nachgeben und sich aussergerichtlich einigen hat da ne lange tradition.

    • ich denke nicht das man es ohn weiteres darf. Wenn wir in der öffentlichkeit stehen und ich sage „Steve ist ein hinterhältiger Affe“ und du sagst „Ja! Das stimmt voll Steve ist ein hinterhältiger Affe“ könnte er, meines wissens nach, uns anzeigen wegen übler nachrede.
      Da ein Retweet im prinzip nichts anderes ist als ein wiederholen und damit zustimmen, außer du kommentierst es anderweitig, bist durchaus angreifbar.

      • Abgesehen davon, dass dein Beispiel ne subjektive Meinung ist, es in dem konkreten Fall aber um eine Tatsachenbehauptung geht, ist das richtig. Würde z.B. jemand behaupten, Steve sei ein Mörder und jemand anderes würde es weiterverbreiten, dann wäre das üble Nachrede.
        Dass die Abgemahnten in dem konkreten Fall aber schuldig gesprochen werden, bezweifel ich. Da wirds dann schätze ich mal um die Interpretation des Wortes Spionage gehen, welcher ja nicht nur in seinem juristischen Sinne zu betrachten ist, sondern auch in einem gesellschaftlich / sprachlichen Sinne. Wenn jemand z.B. sehr darauf achtet, was ich mache, dann könnte ich auch sagen „der spioniert mir nach“, ohne damit zu meinen, dass er den Strafbestand der Spionage erfüllt. Siehe auch das Tucholsky-Zitat „Soldaten sind Mörder“, da gabs ja auch ne entsprechende Debatte zu.

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