Wer sich eine Liebesschaukel in die Wohnung hängt, die bei nächtlichem Gebrauch andauernd quietscht, der riskiert, dass der Vermieter eine Kündigung ausspricht. Und das zu recht, das hat nun das Amtsgericht München entschieden […] „Die Schaukel war sehr alt und wurde von dem Mieter auch regelmäßig benutzt“, heißt es in dem Urteil. Regelmäßig bedeutet in diesem Fall drei bis vier Mal in der Woche, und dann meist über Stunden. Der Mieter habe so „Lärmstörungen durch sexuelle, sportliche und quietschende Geräusche“ ausgelöst.
Das Beste an dieser Geschichte, ist die Art und Weise, wie mich „good, old“ Fr0sty drauf aufmerksam gemacht hat – nämlich mit dieser Nachricht via Facebook:
Puuuh, da bin ich aber froh, dass mich jemand früh genug gewarnt hat…
Quelle: Wochenblatt.de
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