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In den USA möchte ein Vater eines 13-jährigen Kindes eine Sammeklage gegen Microsoft einreichen. Der Grund? Der Sohn hatte über die Xbox-One-Version von FIFA 15 eine horrende Rechnung von 4.500 US-Dollar verursacht, blöderweise ohne das Wissen seines Vaters […] Nahezu jede Woche hat sich der Junge neue virtuelle Spieler für den Ultimate-Team-Modus gekauft und dabei eine Rechnung nach der anderen produziert […] Microsoft und auch den Verantwortlichen für das Xbox-One-Bezahlsystem macht er dagegen den Vorwurf, dass diese für genau jene Fälle keine Schranken eingebaut haben.

Interessantes Thema, oder? Wie verhindert man, dass der Sohn die eigene Kreditkarte missbraucht? Gibt da sicher keine Möglichkeiten. Aber: Auf keinen Fall sich selbst hinterfragen! Schuld sind immer die Anderen, oder?

Denkt Ihr, dass der Fehler hier bei Microsoft liegt?

Quelle: Pcgames.de

Danke an Niklas für den Link!


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34 KOMMENTARE

  1. rückgaberecht. gegen datenlöschung erhält man in solchen krassen fällen (sagen wir mal ab einer dlc rechnung jenseits der 300$) sein geld zurück.

  2. „Microsoft und auch den Verantwortlichen für das Xbox-One-Bezahlsystem macht er dagegen den Vorwurf, dass diese für genau jene Fälle keine Schranken eingebaut haben.“

    Das ist interessant. Denn genau solche „Schranken“ kann man bei der 360 und Xbox One aktivieren. Allerdings finde ich auch, dass sich all die „Mikro“-Transaktionsabzocker ruhig mal etwas kulanter in solchen Fällen zeigen sollten.

  3. Ich kann natürlich nur spekulieren, wie die Sache laufen wird, da ich das amerikanische Zivilrecht nicht wirklich kenne. Ich kann jedoch ausführen, wie das hierzulande laufen würde.

    Vorweg: ich lasse mal sämtliche Beweisfrage außen vor, sondern gehe vom geschilderten Sachverhalt aus.

    Also, zunächst mal wurden hier Kaufverträge über virtuelle Güter geschlossen. Wenn man es genau betrachtet, sind es wohl lediglich Nutzungsverträge, weil eben keine Sache übereignet wurde, aber zum Zwecke der Verständlichkeit kann man es als Kaufvertrag bezeichnen.

    Für solche Kaufverträge gibt es keine Beschränkungen. Jeder kann von MS so viel kaufen, wie er will. Es sind also Kaufverträge zwischen dem Jungen und MS zustandegekommen; die Zahlungsweise ist irrelevant.

    Nächster Schritt: Der Junge ist minderjährig und damit beschränkt geschäftsfähig. Die Verträge sind deshalb schwebend unwirksam; sie können von den Erziehungsberechtigten widerrufen werden. Wenn die Eltern das tun, entfallen die Kaufverträge, und die geflossenen Leistungen sind rückabzuwickeln. Also Geld zurück, virtuelle Güter zurück.

    Nächster Schritt: Man kann über Schadensersatzansprüche von MS nachdenken: Dadurch, dass der Junge eine Kreditkarte nutzen konnte, wurde der Eindruck erweckt, er sei volljährig und es würden voll wirksame Kaufverträge abgeschlossen. Hinzu kommt noch, dass der Junge die virtuellen Güter ja tatsächlich genutzt hat; dieser Gebrauchsvorteil wäre zu ersetzen. Beziffern kann ich das nur schwer, das hängt insbesondere von der Nutzungsdauer ab, also wie lange erfreut sich ein durchschnittlicher Nutzer an gekauften Inhalten? Eine Frage für einen Sachverständigen.

    Und schließlich das Eltern-Kind-Verhältnis: Soweit dem Papa finanzielle Nachteile entstehen, hat der Sohn sie ihm zu ersetzen, falls er die Kreditkarte ohne Einwilligung genutzt hat, wovon wohl (zumindest in diesem Ausmaß) auszugehen ist. Aber auch hier wird sich der Vater eine gewisse Teilschuld zurechnen lassen müssen, weil er möglicherweise keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen hat.

    Alles in allem: Der Junge muss die Inhalte „zurückgeben“, Microsoft erhält einen anteiligen Wertersatz, und der Vater kann die nächsten Monate oder Jahre das Taschengeld seines Sprösslings verrechnen!

  4. ….ich kann also sagen mein Hamster hat sich meines xbox-kontos bemächtig und ich muss nicht dafür gerade stehen? Klasse! …aber wofür noch verifizierte Online-Bezahlsysteme wenn man sich so rausreden kann?

  5. Das Problem ist nicht Microsoft und es ist nicht der Vater, das Problem liegt bei dem Kredit Institut scheinbar haben sie keine Lösung für den missbrauch einer fremden Kreditkarte via Internet gefunden. Eine Bestätigungs SMS oder Mail mit PIN kann da viel helfen! Man kann Microsoft nich verübeln wie sie ihr Geld verdienen, man kann aber Banken verübeln wie sie dein Geld verwalten!

  6. Meines Wissens hat der Vater seine Teilschuld eingestanden, dennoch möchte er eine Sammelklage aufstellen. Ich bin der Meinung, wenn die Kreditkarten-Daten gespeichert werden, dann ist die Klage sinnvoll. Der Sohn hat dann ohne das Wissen des Vaters hunderte Doller ausgegeben. Hat der Vater jedes mal sein Einverstädnis und die Kreditkarten Informationen heraus gegeben, dann ist keine Schuld auf Seiten Microsoft zu suchen.

    So oder So. Das Thema „Spielsucht“ gibt es auch bei solchen Spielen. Neue Kartenpacks hier, mehr Edelsteine hier. führt alles zu einem Glücksgefühl, welches süchtig machen kann.

    • Er shoppte nicht im Internet sondern in einem geschlossenen System das von Microsoft zur Verfügung gestellt wird, das ist meiner Meinung nach ein nicht unwesentlicher Unterschied.

      • Für mich nicht, ich gebe meinem 13 Jährigen Sohn nicht die Möglichkeit, mit meiner Kreditkarte, irgendetwas ohne meine Anwesenheit zu machen.

        Und das mit dem geschlossenen System ist auch blabla, selbst wenn ich (als beispiel) an der Tankstelle Benzin bezahle, hat bei mir noch so gut wie nie, jemand überprüft ob ich auch der besitze der Kreditkarte bin, ich habe schon ganz oft die meiner Freundin und umgekehrt benutzt.

        Ich gebe eine Kreditkarte oder deren Daten nicht an jemandem dem ich nicht zu 100% vertraue, punkt.

        • Hast du überlesen, dass Microsoft die Daten nach Nutzung vom Vater im System speicherte und der Junge überhaupt keine Karte benötigte?

  7. Microsoft entwickelt diese Plattform. Sie tragen Verantwortung für ein sicheres und eindeutiges Bezahlsystem, wenn sie mehr Komfort einbauen zu lasten der eindeutigen Personenidentifizierung, dann sehe ich persönlich Microsoft als Hersteller in der Schuld. Allerdings kenne ich das amerikanische Rechtsystem überhaupt nicht und bezweifle ob ein Einlenken des Konzerns möglich ist.

  8. Also ich finde das BEIDE Parteien an der Stelle etwas tun sollten. Einerseits die Eltern müssen mehr auf ihre Kreditkarten und ähnliches achten, das steht auch für mich völlig außer Frage. Andererseits die Unternehmen sollten ab sagen wir 250€+ ausgaben für ein Spiel im Monat, erstmal gezielt die Identität des Nutzers prüfen. Also zb. mit den Banken zusammenarbeiten sodas die Bank eine Brief an den Kunden schickt indem ein Code enthalten ist und ein Hinweis zu den Ausgaben. Mit dem Code kann der Besitzer die Karte wieder freischalten lassen und das wäre dann auch einmalig(Also nicht jeden Monat eine neue Abfrage). Problem dabei: Unternehmen und Banken werden das nicht freiwillig tun(Unternehmen verliert Geld, beide haben Personalaufwand) und deshalb ist hier Vater Staat gefragt mit einem entsprechenden Gesetz zum Schutz seiner Bürger.

    Das wäre mein Vorschlag, allerdings bezweifel ich das es so ein Gesetz je geben wird. Gibt wichtigere Dinge, die Eltern sollten es ja selbst hinbekommen…

    Was mich zu der Frage bringt sollte der Staat für „dumme“ Menschen Gesetze verabschieden? Zum Schutz seiner Bürger natürlich. Wäre das dann Diskrimminierung und damit eh nicht Rechtskräftig?

  9. Man darf hier aber auch mal eine andere Frage in den Raum werfen. Was für Betriebswirtschaftliche Kosten sind entstanden, denen ein Betrag von 4.500$ gegenübergestellt wird?
    Die Vertragsfreiheit in allen Ehren, aber welcher Konsument mit Kontrolle über die Geistigen Fähigkeiten möchte sich bitte verpflichte, 4.500$ innerhalb eines Vollpreis-Titels für Virtuelle Güter zu bezahlen.
    Das nicht greifen einer Schranke zielt doch darauf ab, an der selbstverschuldeten Fehlern der Konsumenten zu verdienen.

    • Das ist leider nicht mehr so. Mittlerweile hat sich das Geschäft etwas gewandelt. Die Unternehmen sorgen dafür, dass es in Free-to-plays bzw. überall wo es einen Shop gibt, keine Obergrenze für Ausgaben des Spielers gibt. Das liegt daran, dass ein geringer Prozentsatz der Spieler, sogenannte „Whales“, die Spiele mit weit überdurchschnittlichen Mengen an Geld „wirtschaftlich“ für die Entwickler machen. Dazu gibt es auch einige Artikel und Videos die man findet wenn man danach googelt. (http://www.bloomberg.com/news/articles/2011-07-07/zynga-s-quest-for-big-spending-whales)

  10. Ganz sicher liegt da nicht der fehler seitens Microsoft da ist rein der fehler des Vaters da er dem Sohn überhaupt Konto vollmacht gegeben hat und ich denke auch nicht das er damit durch kommen wird.

  11. Klar liegt der „Fehler“ hier bei dem Vater der 1. seine Kreditcarte für seine Kinder offen zugänglich rumliegen hat, und 2. Eventuell mangelhaft aufgeklärt hat was Internet und Onlinekäufe angeht.
    Allerdings kann man an diesem Beispiel klare Kritik gegenüber Microsoft und anderen Spielentwicklern äußern. Es ist anscheinend viel zu einfach in Game Käufe zu tätigen und virtuelle Gegenstände zu kaufen. Meiner Meinung nach sollten die Entwickler an dem in Game shops arbeiten um es Kindern nicht zu ermöglichen dort Geld aus zu geben.

    Im Grunde kann man beide Eltern wie Entwickler die „Schuld“ geben, wobei hier unklar ist was das für ein Junge ist. Unwissender Bengel oder Arschlochkind? Keiner weis!!!??!?!?

  12. Du hast dich glaube ich nicht wirklich informiert Steve. Klar trifft den Vater mit die Hauptschuld. Der Vater selbst arbeitet selbst mit Firmen wie Microsoft zusammen und weiß genau was dort abgeht und Sache ist.

    Das Problem sieht der Vater vorallem daran wie Microsoft mit der Sache umgegangen ist, nämlich vollkommene Ignoranz. Der Vater hat vergeblich versucht mit dem Support zu sprechen und erst nach einigen Wochen hatte er überhaupt einen Mitarbeiter der zuständig war. Microsoft wollte sich aber auf KEINERLEI kompromisse einlassen.

    Der Vater selbst gibt sich mit die Hauptschuld und hat auch seine konsequenzen aus der Sache gezogen und sich seine Fehler selbst eingestanden. (Es gibt einen großen Reddit Beitrag von ihm wo er darauf genauer eingeht).

    Mach dich bitte erstmal schlau bevor du so einen Absatz vollkommen aus dem Zusammenhang rausreisst und natürlich wieder voll hinter der ach so tollen Industrie stehst.

    Nichtsdestotrotz war es Kreditkartenmissbrauch sogesehen und der Vater hat nie einer Zahlung zugestimmt.

    Das Problem war auch nicht das der Sohn die Karte ohne sein Wissen genommen hat. Der Vater hat mit seiner Karte das Spiel für den Sohn digital gekauft, wobei es KEINEN Hinweis gab, dass die Daten der Kreditkarte im Account gespeichert werden und von jedem dort genutzt werden können.

    • Bleibt immer noch die Frage, was man da einklagen will. Der Vater gesteht öffentlich ein, dass es seine Schuld ist. Will er einklagen, dass in Zukunft eine entsprechende Funktion da ist or what? Ich sehe jedenfalls nicht, warum Microsoft ihm irgendwas zahlen sollte.

      • So eine klage ist meist eine initialzündung. Er wird bei amerikanischen gerichten aufjedenfall nicht ganz chancenlos sein aber ich für mein teil denke und hoffe das microsoft dort aktiv wird und sperren einbaut.

      • wenn man die kommentare hier liest, scheint es ihm darum zu gehen, dass er bei eingabe der kreditkartendaten erfährt, dass die daten gespeichert sind und für ingame käufe verwendet werden können…
        er hat die daten in dem sinne microsoft nur für den kauf des spieles gegeben…

        ich hätte wohl auch nicht damit gerechnet, dass die daten nach kauf des spieles hinterlegt bleiben.

        aber dafür kenne ich die xbox one auch zu schlecht^^

        nur jede weitere einschränkung oder neuerliche abfrage der kontodaten würde die leute wahrscheinlich auch wieder „nerven“

        und selbst wenn microsoft dort irgendwelche einstellungen oder abfragen machen würde, hätte der sohn diese wohl auch nur wieder weg geklickt oder den kauf bestätigt^^

        fraglich ist, in wieweit der junge gemerkt hat, dass er etwas gekauft hat^^

        leider kann man bei diesem gerät ja nicht die onlineverbindung kappen, oder geht das nun schon? damit wäre ein kauf von items wohl geblockt, aber onlinespiele damit wieder nicht möglich^^

      • Eine Funktion die einem auf Zusatz kosten Hinweist oder das beispielsweise Microsoft nachfragt, wenn in einer Woche 500 Dollar verbucht werden, bzw. das Konto vorzeitig Sperrt bevor der Schaden Unbezahlbar wird.
        Die Wirtschaft die davon dick und fett überlebt, steht immer ganz toll da. Aber wenn dir so eine Rechnung erst mal ins Haus kommt und du vielleicht noch ein Haus/Auto etc. abbezahlen musst, geht dir ganz schnell der Arsch auf Grund Eis.
        Das ist eine einfache Moralische Sache wie wir mit unsern Nächsten umgehen, da kann man durch aus auch mal auf die Firmen zeigen.

        Ist das selbe Prinzip wie letztens bei Assassins Creed, da werden Kreditkarten gestohlen und dann werden dafür 30 mal die selben spiele gekauft, gehandelt und gewandelt bis irgend wann 30 Tage Später das ganze auffällt und Ubisoft die Keys Sperrt.
        Das hätte EA nicht auffallen könne in ihrem Store wenn sowas passiert ? Der Doofe ist der dann das Spiel vermeintlich Legal gekauft hat, dabei hätte das schon früher auffallen können, nur will das keiner.

      • Tatsächlich kann in vielen Ländern (wie auch in Österreich und der Schweiz) auch der Wert der Vertragsgegenstände eingeklagt werden.
        (http://de.wikipedia.org/wiki/Laesio_enormis)

        Bedeutet, dass wenn der Vater beweisen kann dass die gekauften „Objekte“ viel weniger als die 4500$ wert sind durchaus Chancen auf eine Verkürzung hat.
        Vorausgesetzt, dass in den USA ein Gesetz für diesen Fall existiert.

    • Moin,
      ja die Infos konnte ich jetzt auch nicht aus den Absatz her raus ziehen.

      Mal eine andere Sicht bitte.
      Es heißt ja bei uns in Deutschland „Eltern haften für ihre Kinder“ aber andrer seids ist ein unter 14 Jähriger gar nicht Geschäftsfähig.
      Das Spiel hat der Vater gekauft, die Packs hat der Sohn gekauft.
      Was wäre hier den nun Relevanter ?

      • Eiskalt die rechnung. es wurde über seine kreditkarte gekauft also muss er dafür gerade stehen, da er dich aufsichtspflicht versäumt hat. leider.

      • gute frage, wenn der sohnemann mit dem bargeld des papas einkaufen gegangen wäre, hätte der papa die geschäfte, je nach alter des kindes, hinterher wieder rückgängig machen können. taschengeldparagraph nennt sich das hier in deutschland. weil 4500 € sind nicht mal so taschengeld^^
        nur wie will man als kunde nachweisen, dass der sohnemann die ware gekauft hat, bei einem onlinekaufhaus^^ gibt genug leute, die dann jegliche ingamekäufe wieder reklamieren würden… und es auf kinder etc. schieben würden…

      • Er ist beschränkt geschäftsfahig, was aber nciht heißt, dass er das Geld da ausgeben durfte, Problem halt, es gibt keine Abfrage, wer das ist.

        Andererseits fragt man sich auch, wie scheiße blöd dein Kind sein muss, wenn es so massiv Kohle ausgibt.

      • Moin.
        Ich bin auch kein Profi, sondern Vater, und hatte auch deine Aussage sofort im Kopf: „in Deutschland unter 14 nicht geschäftsfähig“.
        Ich vermute aber, wenn dies in Deutschland passiert wäre, müsste der Vater beweisen, dass sein Sohn ohne Vaters Wissen die Kreditkarte benutzt/belastet hat, und dass diese nach dem Kauf (nur wegen den Kaufs) im System gespeichert ist.
        Beim Xbox Konto ist es ja so, dass für alle Zahlungen nach dem ersten Kauf die Zahlungsinfos gespeichert werden.
        In wieweit es dann rechtlich und technisch am einfachsten wäre, die digitalen Güter mit Rückzahlung der Gelder wieder zu löschen, ist die andere Geschichte. Das wäre für mich in der Situation selbstverständlich.

        • Ich denke, ich kann das als Anwalt aufklären.
          „Eltern haften für ihre Kinder“ ist falsch und ein verbreiteter Rechtsirrtum, genauso wie „Kinder unter 14 sind nicht geschäftsfähig“. Beides ist nicht korrekt. Das erste ist gänzlicher Unsinn, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage, bis auf mögliche Fälle einer verletzten Aufsichtspflicht, die aber sicher nicht darin besteht, sein Kind 24/7 beim Spielen zu bewachen. Das Zweite wurde hier schon geschrieben, ab dem siebten Lebensjahr sind Kinder beschränkt geschäftsfähig. D.h. die von ihnen abgegebenen Willenserklärungen und die damit einhergehenden Verträge sind schwebend unwirksam. D.h., dass sie wirksam werden können wenn die Eltern diese Art von Geschäftsschluss vorher genehmigt (ausdrücklich oder konkludent bzw. per Taschengeld vgl. §110 BGB) oder hinterher bestätigt haben.
          Tun sie das nicht, kommt kein Vertrag zustande. Entsprechend wäre der Fall so ohne weiteres nicht denkbar, zumindest wenn der Vater nachweisen kann, dass er nicht derjenige war, der die entsprechende Willenserklärung abgegeben hat.

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